Sie haben sich beim Regierungspräsidium ordnungsgemäß beworben und mitgeteilt bekommen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Eignungsprüfung beginnt im Januar und wird vom jeweiligen Pädagogischen Fachseminar durchgeführt, das Sie hierzu einlädt.
Erster Teil ist die sogenannte Zulassungsprüfung . Schriftlich geprüft werden:
- Kenntnisse der Allgemeinbildung sowie
- die Fähigkeiten zum Arbeiten an und mit Texten.
Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert und zur weiteren Eignungsprüfung zugelassen, wenn Sie beide Teile der Zulassungsprüfung bestanden haben. Wenn nicht, können Sie im nächsten Bewerbungsverfahren einmal wiederholen.
Es folgt Ende Februar/Anfang März die eigentliche Eignungsprüfung .
Geprüft werden zunächst Ihre fachlichen Qualifikationen in beiden Ausbildungsfächern in jeweils mindestens zwei Teilprüfungen. Diese bestehen:
- In Alltagskultur und Gesundheit, Bildender Kunst und Technik aus einer schriftlichen und einer praktischen Arbeit.
- In Musik aus einer schriftlichen Arbeit und einer Überprüfung praktischer Fertigkeiten.
- In Sport aus der Überprüfung praktischer Fertigkeiten in Teilprüfungen, die sich aus Einzelleistungen zusammensetzen kann.
Im letzten Teil der Prüfung wird die grundsätzliche Eignung für die Lehrtätigkeit in einer mündlichen Gruppenprüfung festgestellt. Hier werden anhand eines Textes und Fallbeschreibungen aus der Schule pädagogische Sachverhalte diskutiert.
Über das Ergebnis insgesamt werden Sie schriftlich informiert. Wenn Sie die Teilprüfungen oder die Gruppenprüfung nicht bestanden haben, ist eine einmalige Wiederholung im nächsten Bewerbungsverfahren möglich.
Die Anforderungen der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Ausbildung als Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer finden Sie auf den Internetseiten der Pädagogischen Fachseminare .