Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 1. Februar und dauert 18 Monate .
Bewerbungsschluss ist der 1. September des Vorjahres. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht
ein.
So bewerben Sie sich:
- Bewerben Sie sich über das VD-Online-Bewerbungsverfahren.
- Nach Abschluss der Online-Bewerbung wird der Ausdruck erzeugt. Unterschreiben Sie diesen Ausdruck.
- Schicken Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen an das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Ihr Erst-Wunsch-Seminar liegt. Die Frist dafür beträgt 4 Wochen nach Abschluss der Online-Bewerbung, spätestens jedoch zum Bewerbungsschluss.
Ortswunsch: Bei der Zuweisung können nur objektive soziale Bindungen an einen bestimmten Ort berücksichtigt werden, z. B. Familienstand, Kinderbetreuung oder eine Trainertätigkeit. Dies geschieht im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten. Begründen Sie Ihren Ortswunsch und legen Sie die entsprechenden Nachweise hierfür Ihrem Zulassungsantrag bei.
Masterabschluss im Wintersemester: Wer den Master of Education im Wintersemester (bis 31.03.) abschließt, kann den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus beginnen.
Zum VD-Online-Bewerbungsverfahren
Erforderliche Unterlagen
Für alle Bewerberinnen und Bewerber:
- förmlicher Zulassungsantrag (= Ausdruck der Online-Bewerbung);
- tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zum bisherigen Bildungsweg und zu ausgeübten Berufstätigkeiten;
- Personalbogen mit aktuellen Lichtbild;
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis);
- Zeugnis(se) über eine Erste Staatsprüfung oder eine gleichartige und gleichwertige Prüfung oder eines auf dieses Lehramt bezogenen Bachelor- und Masterabschlusses jeweils einschließlich eines Transcript of Records;
- Erklärung über Vorstrafen, wirtschaftliche Verhältnisse und zur Frage, ob Sie bereits in einem anderen Bundesland oder bei anderen Zulassungsbehörden die Zulassung zum Vorbereitungsdienst beantragt oder einen Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet haben
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung im Sinne des Beamtenrechts, einschließlich Überprüfung des Masernschutzes. Das Zeugnis stellen niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen und Ärzte Die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses erfolgt durch niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte. Eine Namensliste dafür zugelassener Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Homepage des Landesgesundheitsamtes. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern können sich alternativ an das zuständige Gesundheitsamt in ihrem Bundesland wenden. Das ärztliche Zeugnis ist nur begrenzt gültig. Beantragen Sie es daher frühestens im August.;
- Erklärung über den Ausschluss eines Behandlungsverhältnisses. Das Formular finden Sie auf der Homepage des Landesgesundheitsamtes
Baden-Württemberg;
- Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten, absolviert innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin (siehe Merkblatt über den Vorbereitungsdienst);
- aktuelle standesamtliche Nachweise: Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde, ggf. Geburtsurkunde von Kindern, ggf. Entscheidungsformeln von Scheidungsurteilen
- Nachweis der Staatsangehörigkeit durch amtlich beglaubigte Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- bei der Entscheidung über den Zulassungsantrag muss ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorliegen. Beantragen Sie es bei Ihrer Meldebehörde zur Vorlage bei dem Regierungspräsidium, bei dem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben. Geben Sie dabei "Vorbereitungsdienst" und die Schulart an. Das Führungszeugnis ist nur begrenzt gültig. Beantragen Sie es daher frühestens Anfang Oktober
- Belehrung und Erklärung über die Verfassungstreue;
- Nachweis über ein Betriebs- oder Sozialpraktikum (entfällt für Bewerbende mit dem Fach Sport). Wer die Fächer Wirtschaft, Technik, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik studiert, muss ein Betriebspraktikum nachweisen.
Zusätzlich für Bewerbende mit dem Fach Sport:
- Nachweis über das Vereinspraktikum mit mindestens 24 Übungsdoppelstunden
- Nachweis der Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht entsprechend den Anforderungen des Deutschen Rettungsschimmabzeichens (DRSA) in Silber oder Gold
Falls zutreffend:
- Nachweis über eine Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis)
- Nachweise zur Begründung des Ortswunsches
Bitte beachten: Reichen Sie alle Nachweise beim Regierungspräsidium im Original oder als beglaubigte Kopie bzw. Abschrift ein, Personenstandsurkunden in aktueller Fassung.
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt landesweit zentral. Mehrfachbewerbungen bringen Ihnen daher keinen Vorteil. Sie verursachen nur zusätzlichen Aufwand, für Sie und die Verwaltung.