Gymnasiale Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber können sich auf Stellen für Grundschullehrkräfte, die auch für Gymnasiallehrkräfte ausgeschrieben sind, bewerben.
- Mindestens ein Fach aus dem Bereich des Lehramts Grundschule ist notwendig (alternativ: ein Jahr Vertretungsunterricht an einer Grundschule).
- Die Zusatzqualifizierung erstreckt sich auf ein Schuljahr.
- Mit Bestehen der Zusatzqualifizierung wird die Laufbahnbefähigung für das Lehramt Grundschule erworben.
- Die Laufbahnbefähigung für das Lehramt Gymnasium bleibt bestehen.
- Die Einstellung für das Jahr der Zusatzqualifizierung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis (Eingruppierung in E 11).
- Mit Bestehen der Zusatzqualifizierung erfolgt die dauerhafte Übernahme in das Beamtenverhältnis in der Laufbahn des gehobenen Dienstes, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Besoldungsstufe A 12 / Probezeit drei Jahre).
- Gymnasiallehrkräfte behalten selbstverständlich ihre gymnasiale Laufbahnbefähigung und können sich weiterhin für den gymnasialen Schuldienst bewerben.
- Eine Probezeit bei einem späteren Wechsel in die gymnasiale Laufbahn muss grundsätzlich nicht abgeleistet werden.
- Es gibt eine Einstellungszusage in das gymnasiale Lehramt. Die Einstellungszusage im gymnasialen Lehramt greift nach einer mindestens vierjährigen Tätigkeit (ein Jahr Zusatzqualifizierung / drei Jahre Tätigkeit im Lehramt Grundschule) an der Grundschule.
- Es gibt vier Anrechnungsstunden für die Zusatzqualifizierung.
- Grundsätzlich ist nur eine Zusatzqualifizierungsmaßnahme Grundschule oder Sekundarstufe I möglich.
Auf die ausgeschriebenen Stellen können sich Gymnasiallehrkräfte bewerben, die die Lehrbefähigung in mindestens einem
Fach der Grundschule haben: Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch, Sport, Kunst, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische
Religionslehre, Islamische Religionslehre, Biologie, Chemie, Physik, Naturwissenschaft und Technik, Geschichte, Gemeinschaftskunde,
Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft oder Geographie. Gymnasiallehrkräfte, die keines dieser Fächer nachweisen
können, können für diese Maßnahme berücksichtigt werden, wenn sie mindestens ein Schuljahr erfolgreich
Vertretungsunterricht an einer Grundschule erteilt haben.
Der Gesamtnotenschnitt in der zweiten bzw. abschließenden Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien muss mindestens 3,5
betragen.
Die Einstellung von Gymnasiallehrkräften kann nur nachrangig erfolgen, wenn sich keine Grundschullehrkräfte auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.
Gymnasiallehrkräfte können im Rahmen dieser Beschäftigung an Grundschulen neben ihrer bereits vorhandenen Laufbahnbefähigung für das Lehramt Gymnasium eine zusätzliche Laufbahnbefähigung für das Lehramt Grundschule erwerben.
Die Qualifizierungsmaßnahme dauert ein Schuljahr und ist berufsbegleitend angelegt.
Nach der 2,5-tägigen Kompaktveranstaltung „Einführungstage“ findet die pädagogische Schulung an weiteren 15 Ausbildungstagen statt.
Durchgeführt wird die pädagogische Schulung an ausgewählten Standorten der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Grundschule bzw. Grundschule und Sekundarstufe I). Die Kompaktveranstaltung „Einführungstage“ liegt zeitnah nach den Sommerferien. Die Ausbildungstage finden immer am gleichen Wochentag im 2-wöchigen Rhythmus statt. Auf einen Ausbildungstag am Seminar folgt in der Woche darauf ein Hospitationstag an der Schule. Wenn klar ist, an welcher Schule die Lehrkraft eingesetzt ist, können die Termine und die Wochentage der Ausbildung über die Schulleitung am zuständigen Seminar erfragt werden.
Bausteine der Qualifizierung / Umfang:
Kompaktveranstaltung „Einführungstage“: 2,5-tägige Veranstaltung im Tagungshaus der Außenstelle Bad
Wildbad
Ausbildungstage Pädagogik: 5 Tage à 6 Ausbildungsstunden
Ausbildungstage Fach 1: 5 Tage à 6 Ausbildungsstunden
Ausbildungstage Fach 2: 5 Tage à 6 Ausbildungsstunden
Die Qualifizierung erfolgt in Deutsch oder Mathematik und einem Fach nach Wahl.
Die Stundenreduktion für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beträgt vier Lehrerwochenstunden für die Zeit der pädagogischen Schulung.
Am Ende der Qualifizierung stehen zwei Beurteilungen der Unterrichtspraxis (eine Stunde davon muss Deutsch oder Mathematik sein) und ein Reflexionsgespräch (45 Minuten) zu grundschuldidaktischen Themen (ein pädagogischer Schwerpunkt, ein fachdidaktischer Schwerpunkt) mit Wiederholungsmöglichkeit in entsprechender Anwendung der formellen Prüfungsbestimmungen der Prüfungsordnung für das Lehramt Grundschule (GPO 2014).
Die Schulleitung führt während der Qualifizierung zwei Unterrichtsbesuche durch (je ein Unterrichtsbesuch pro Qualifizierungsfach), deren Ergebnisse in die Bewährungsfeststellung einfließen. Die Lehrkraft muss in der Lage sein, die Tätigkeiten einer Lehrkraft mit der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Grundschule ausüben zu können.
Die ausgewählten Gymnasiallehrkräfte erhalten im Rahmen einer Einstellung an Grundschulen zunächst einen Vertrag als TV-L-Beschäftigte in der Entgelt-Gruppe E 11 mit der auflösenden Bedingung, dass an der Zusatzqualifizierung teilgenommen und diese erfolgreich abgeschlossen wird. Bei erfolgreicher Absolvierung der laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung können die Lehrkräfte - sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen - in ein Beamtenverhältnis auf Probe als Grundschullehrkräfte in Besoldungsgruppe A 12 in den Landesdienst übernommen werden. Die Lehrkräfte haben somit zwei Laufbahnbefähigungen und sind Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Grundschulen und für das Lehramt Gymnasium.
Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt Gymnasium, die sich zusätzlich für das Grundschullehramt
qualifizieren und dann auch ein Einstellungsangebot für die Grundschule annehmen, erhalten zusätzlich eine Einstellungszusage
für eine spätere Übernahme als beamtete Lehrkräfte im gymnasialen Lehramt.
Die Einstellungszusage im gymnasialen Lehramt greift nach einer mindestens vierjährigen Tätigkeit (ein Jahr Zusatzqualifizierung
/ drei Jahre Tätigkeit im Lehramt Grundschule) an der Grundschule. Sie können im Rahmen des landesinternen Versetzungsantrags über Ihre Stammschule anzeigen,
dass die Einstellungszusage eingelöst werden soll. In Ihrem Antrag tragen Sie Ihre Wünsche zu Ort, Schulart, Deputat usw.
ein.
Unabhängig davon können Sie sich jederzeit auf eine Einstellung im gymnasialen Bereich bewerben. Werden sie in einem Einstellungsverfahren an allgemein bildenden Gymnasien, Gemeinschaftsschulen oder beruflichen Schulen berücksichtigt, dann werden sie freigegeben und können an die angestrebte Schulart wechseln. Die Tätigkeit an der Grundschule wird bei einer Bewerbung im Einstellungsverfahren als Zusatzqualifikation angerechnet.
Prinzipien der Auswahl für die Versetzung an eine Schulart
Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Versetzung in eine Schulart mit einem gymnasialen Lehramt trifft die Schulverwaltung. Das kann eine Gemeinschaftsschule, eine berufliche Schule oder ein allgemein bildendes Gymnasium sein. Sie können sich darauf verlassen, dass in jedem einzelnen Fall Ihre persönliche Situation mit einbezogen und Ihren Wünschen entsprechend geprüft wird. Die Schulverwaltung wird dabei auch alle weiteren entscheidenden Faktoren berücksichtigen wie z.B. den Bedarf, den Vorrang der Lehrkräfte, die bereits im gymnasialen Bereich eingestellt und versetzt werden wollen etc.
Zeitliche Gültigkeit der Einstellungszusage
Sie sind nicht gezwungen, die Einstellungszusage bereits nach vier Jahren Tätigkeit an einer Grundschule einzulösen. Die Zusage gilt bis zu einer Dauer von 15 Jahren. Damit räumen wir Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität ein. Dies kann für Sie von großem Vorteil sein, wenn Sie in Zeiten evtl. wieder steigender Bedarfe eher in die von Ihnen gewünschte Schulart oder Region kommen können. Wenn Sie die Einstellungszusage innerhalb dieses Zeitraums einlösen wollen, müssen Sie dies spätestens zum Meldetermin der landesinternen Versetzungen (erster Schultag nach den Weihnachtsferien) über die bisherige Stammschule anzeigen (siehe oben „Anzeigen des Wunsches nach Einlösen der Einstellungszusage über das landesinterne Versetzungsverfahren“), indem Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Wiederholen der Einstellungszusage
Wenn Sie die Einstellungszusage einlösen wollen, erhalten Sie seitens der Schulverwaltung ein Einstellungsangebot. Falls Sie dieses ablehnen, so besteht kein förmlicher Anspruch darauf, ein weiteres zu erhalten. Nur bei einer besonders begründeten Ablehnung des offerierten Angebots kann die Schulverwaltung ein zweites erteilen.