Die Ausbildung beginnt einmal jährlich nach Ablauf der Schulferien im Sommer und dauert 2 Jahre. Die Bewerbungsfrist endet am 1.
März. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht ein.
Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das VD-Online-Bewerbungsverfahren.
Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Bewerbungsschluss, unterschrieben an das Regierungspräsidium Ihres Erstseminarwunsches verschickt werden. Geben Sie dazu ggf. die Begründung für Ihren Ortswunsch an und fügen Sie entsprechende Nachweise frühzeitig dem Zulassungsantrag bei, da nur objektive soziale Bindungen an einen bestimmten Ort (z. B. Familienstand, Kinderbetreuung, Trainertätigkeit) im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Die Festlegung des Seminarstandorts erfolgt nach Kenntnis der Gesamtbewerberlage. Ausschlaggebend sind insbesondere die Anzahl und der Sozialrang der Bewerberinnen und Bewerber.
Eine Übersicht der Ansprechpartnerinnen und -partner bei den Regierungspräsidien finden Sie unter:
Notwendige Unterlagen für eine Bewerbung zur Ausbildung zur Technischen Lehrkraft an Beruflichen Schulen
- Förmlicher Zulassungsantrag (entspricht dem Ausdruck der Onlinebewerbung);
- tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ausgeübte Berufstätigkeiten;
- ein Personalbogen mit einem aktuellen Lichtbild;
- Zeugnis über den Realschulabschluss, Fachschulreife oder gleichwertiger Bildungsgang (z.B. aus Hauptschulabschlussprüfung und Berufsschulabschlussprüfung 9+3 -Modell);
- Zeugnis über die Abschlussprüfung des Berufskollegs für Ernährung und Hauswirtschaft II in Baden-Württemberg mit jeweils mindestens der Note „ausreichend“ in den Pflichtfächern oder eine gleichwertige Prüfung;
- Nachweis über eine zweijährige Berufspraxis;
- eine Erklärung über Vorstrafen, wirtschaftliche Verhältnisse und zur Frage, ob bereits in einem anderen Bundesland oder bei anderen Zulassungsbehörden ein Antrag auf Zulassung zum Ausbildung zur Technischen Lehrkraft an Beruflichen Schulen gestellt oder ein Ausbildung ganz oder teilweise abgeleistet worden ist;
- ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung im Sinne des Beamtenrechts. In diesem Zusamnehang erfolgt auch eine Überprüfung des Masernschutzes. Die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses erfolgt durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte. Eine Namensliste dafür zugelassener Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Gesundheitsämter. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern können sich alternativ an das für sie zuständige Gesundheitsamt in ihrem Bundesland wenden. Das ärztliche Zeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und daher frühestens im April zu beantragen;
- Erklärung über den Ausschluss eines Behandlungsverhältnisses. Das Formular finden Sie auf der Hompage des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg;
- Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin (siehe Merkblatt über den Vorbereitungsdienst);
- standesamtliche Nachweise jeweils in der aktuellen Fassung (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde, ggf. Geburtsurkunde von Kindern, ggf. Entscheidungsformeln von Scheidungsurteilen);
- Staatsangehörigkeitsnachweis mittels einer amtlich beglaubigten Kopie des Passes oder des Personalausweis (beidseitige);
- bei der Entscheidung über den Zulassungsantrag muss ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorliegen. Dieses wird von der Bewerberin/vom Bewerber bei der Meldebehörde zur Vorlage bei dem Regierungspräsidium, bei dem die Bewerbung eingereicht wurde, beantragt (Vorbereitungsdienst und Schulart angeben). Das Führungszeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und daher frühestens Anfang Juni zu beantragen;
- Belehrung und Erklärung über die Verfassungstreue;
- ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis);
- ggf. Nachweis zur Begründung des Ortswunsches.
Die zuvor genannten Nachweise müssen im Original oder in amtlich beglaubigter Form bei den Regierungspräsidien
eingereicht werden (vergleiche Ausdruck der Online-Bewerbung).