Fragen und Anworten zu STEWI
Verbeamtete Lehrkräfte:
Bereich Beurlaubung
Neuantrag, Verlängerung oder Veränderung
- Beurlaubung aus familiären Gründen gem. § 72 Abs. 1 LBG
- Beurlaubung aus anderen Gründen gem. § 72 Abs. 2 LBG
- Beurlaubung in den Privatschuldienst gem. § 11 PSchG
- Urlaub aus sonstigen Gründen gem. § 31 AzUVO
Bereich Elternzeit
Neuantrag, Verlängerung oder Veränderung
- Elternzeit gem. § 76 LBG
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit bei Schwangerschaft zur Inanspruchnahme von Mutterschutz
Bereich Teilzeitbeschäftigung
Neuantrag, Verlängerung oder Veränderung
- Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen gem. § 69 Abs. 1 LBG
- Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit gem. § 69 Abs. 3 LBG
- Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung außerhalb der Elternzeit gem. § 69 Abs. 2 LBG
- Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen gem. § 69 Abs. 4 LBG
- Freistellungsjahr gem. § 69 Abs. 5 – 8 LBG
- Inanspruchnahme eines Freistellungsjahres bei bereits geleisteter Ansparphase
- Freiwillige Vorgriffstunde gem. § 3 Lehrkräfte-ArbeitszeitVO
- Altersteilzeit für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte gem. § 70 LBG (Teilzeitmodell)
- Altersteilzeit für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte gem. § 70 LBG (Blockmodell)
- Rückgabe Vorgriffsstunde
- Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung während der Pflegezeit gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 LBG (s. auch Bereich Pflegezeit)
Bereich Pflegezeit
Neuantrag, Verlängerung oder Veränderung
- Pflegezeit bis zur Dauer von sechs Monaten gem. § 74 Abs. 2 LBG
- Teilzeitbeschäftigung während der Pflegezeit gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 LBG
Bereich Ruhestand
- Versetzung in den Ruhestand ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit („Antragsruhestand“) gem. § 40 LBG
- Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gem. § 43 LBG
- Hinausschiebung der Altersgrenze gem. § 39 LBG
Bereich Rückkehr in Vollbeschäftigung
Wenn eine Beurlaubung, Teilzeitbeschäftigung, Pflegezeit oder Elternzeit endet oder vorzeitig beendet wird und die Lehrkraft anschließend wieder mit vollem Lehrauftrag den Dienst antreten möchte, dann ist dieser Bereich auszuwählen. Bei Rückkehr mit Teillehrauftrag ist der entsprechende Teilzeitantrag zu stellen.
Der Antrag auf Beurlaubung in den Auslandsschuldienst kann nicht über dieses Verfahren gestellt werden.
Informationen hierzu finden Sie auf dem
Kultusportal.
Tarifbeschäftigte Lehrkräfte:
Bereich Beurlaubung
Neuantrag, Verlängerung oder Beendigung
- Sonderurlaub gem. § 28 TV-L
Bereich Elternzeit
Neuantrag, Verlängerung, Veränderung oder Beendigung
- Elternzeit gem. § 15 BEEG
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit bei Schwangerschaft zur Inanspruchnahme von Mutterschutz
Bereich Teilzeitbeschäftigung
Neuantrag, Verlängerung, Veränderung oder Beendigung
- Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen gem. § 11 Abs. 1 TV-L
- Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit
- Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen gem. § 11 Abs. 2 TV-L
- Freistellungsjahr analog § 69 Abs. 5 – 8 LBG
- Inanspruchnahme eines Freistellungsjahres bei bereits geleisteter Ansparphase
- Altersteilzeit für schwerbehinderte Tarifbeschäftigte (Teilzeitmodell)
- Altersteilzeit für schwerbehinderte Tarifbeschäftigte (Blockmodell)
Bereich Pflegezeit
Neuantrag, Verlängerung, Veränderung oder Beendigung
- Pflegezeit bis zur Dauer von sechs Monaten gem. Pflegezeitgesetz
- Teilzeitbeschäftigung während der Pflegezeit gem. Pflegezeitgesetz
Bereich Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen
Rentenbezugs gem. § 33 TV-L.
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch
vertragsgemäße Kündigung gem. § 34 TV-L.
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch
Auflösungsvertrag gem. § 33 Abs. 1 b TV-L.
Die Steuerung zu den Anträgen der jeweiligen
Beschäftigtengruppe (Beamte oder Tarifbeschäftigte)
erfolgt auf Grund der Zugangsdaten (Personalnummer beim LBV).
Über den Menüpunkt STEWI / Versetzung Online-Antrag melden Sie sich mit
- Ihrer Personalnummer beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV, siehe Bezüge-/Besoldungsmitteilung oder Beihilfebescheid; ohne Sachgebietsnummer)
- Ihrem Familiennamen - bitte die Schreibweise entsprechend der Mitteilung des LBV verwenden
- Ihrem Vornamen - bitte die Schreibweise entsprechend der Mitteilung des LBV verwenden
- Ihrem Geburtsdatum - in der Schreibweise TT.MM.JJJJ
im Verfahren an.
Sollte trotz Beachtung dieser Vorgaben kein Zugang erfolgen,
wenden Sie sich bitte an das:
Service Center Schulverwaltung
Nach Abschluss der Dateneingabe in den Masken wird ein
PDF-Dokument erzeugt, das Sie als Papierbeleg Ihrer
Online-Antragstellung ausdrucken.
Diesen Papierbeleg müssen Sie unterschrieben an Ihrer Schule
abgeben. Dies ist zur Authentifizierung erforderlich. Der Beleg
verbleibt an der Schule. Der Antrag wird von der Schule online im
Intranetverfahren bearbeitet und online an die
Schulaufsichtsbehörden (Staatlichen Schulämter und
Regierungspräsidien) weitergeleitet (Workflow).
Sollen dem Antrag entscheidungsrelevante Anlagen beigefügt
werden, so können diese eingescannt und in den Onlineantrag
hochgeladen werden. Papieranlagen sind - sofern unbedingt
erforderlich - mit einer Kopie des Belegausdrucks über die
Schule umgehend auf dem Dienstweg den zuständigen
Schulaufsichtsbehörden weiterzuleiten.
Um die PDF-Datei ansehen und ausdrucken zu können,
müssen Sie das Programm Adobe-Reader auf Ihrem PC installiert
haben. Sollten Sie den Adobe Reader noch nicht installiert haben,
so können Sie ihn bei:
Adobe
herunterladen.
Für das Verfahren STEWI werden im Internet
nur die zwingend notwendigen Daten für die Identifizierung der
Antragsteller (Personalnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie
die zugeordnete Schule gespeichert, wobei die Personalnummer nur in
verschlüsselter Form hinterlegt ist. Darüber hinaus
werden von den Lehrkräften nur die für die
Antragsbearbeitung erforderlichen Daten abgefragt. Die weiteren
für die Antragsbearbeitung benötigten Daten werden im
besonders abgesicherten Intranet der Landesverwaltung aus den
beim LBV vorhandenen Daten (Verfahren DIPSY) dem jeweiligen
Datensatz der Lehrkraft zugespielt.
Im System LOBW (Stellen-, Bewerber- und Antragsdaten über die
Adresse https://www.lobw.de) werden darüber hinaus
personenbezogene Daten nur verschlüsselt übertragen.
Für den Datenaustausch mit dem Webserver der Kultusverwaltung
ist ein Sicherheitszertifikat einer international anerkannten
Zertifizierungsstelle (Deutsche Telekom) hinterlegt. Das Zertifikat
garantiert die Identität des angewählten Computers. Es
enthält den öffentlichen Schlüssel des Absenders,
sowie Angaben, die den Absender eindeutig identifizieren.
Der Datenaustausch zwischen der Internet- und der Intranet-Zone
kann nur vom Server im Intranet angestoßen werden, so dass ein
Zugriff von außen ausgeschlossen ist. Die beiden Bereiche sind
darüber hinaus durch sogenannte Firewalls geschützt.
Da die Antragsbearbeitung nur erfolgt, wenn dem Schulleiter/der
Schulleiterin der unterschriebene Belegausdruck der
Online-Antragstellung vorliegt und die Schulleitung ihre
Lehrkräfte kennt, ist ein Missbrauch auch auf diese Weise
weitgehend ausgeschlossen. Sie wird kein Antrag einer fremden
Person bearbeiten. An dieser Stelle erfolgt somit die
Authentifizierung, also die Bestätigung der bei der
Antragstellung abgefragten Angaben (Personalnummer, Name,
Geburtsdatum).
Die erhobenen Daten werden nur an die mit der Antragsbearbeitung
befassten Schulaufsichtsbehörden übermittelt. Die Daten
werden nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen als den
jeweils angegebenen Zwecken genutzt.
Nach § 21 Landesdatenschutzgesetz haben alle Personen ein
Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten.
Mit der Antragstellung stimmt die Lehrkraft einer Datenspeicherung
und -verarbeitung zu. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich
widerrufen werden. Daten werden im Widerrufsfall gelöscht.
Das Verfahren sieht keine nachträgliche Änderung des Antrags vor.
Wenn Sie die Daten abgesandt haben und nachträglich den Antrag ändern möchten bzw. einen Fehler festgestellt haben, so können Sie einen neuen korrekten Antrag stellen. Der Schule geben Sie bitte Bescheid, dass der ungültige Antrag gelöscht (deaktiviert) werden soll. Hat die Schule Ihren Antrag bereits bearbeitet, haben auch die SSÄ bzw. das RP die Möglichkeit, den Antrag zu deaktivieren. Sie sollten deshalb mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterstelle telefonisch Kontakt aufnehmen.
Der Datensatz geht an die im Verfahren angezeigte Schule und nur diese kann den Antrag weiter bearbeiten.
Sollte diese Schule nicht Ihre Stammschule sein, so können Sie eine andere Schule (Ihre tatsächliche Stammschule) auswählen.
Eine so genannte Statusmeldung über den Bearbeitungsstand Ihres Antrags ist nicht vorgesehen.
Die Schule hat jedoch über das Intranetverfahren die Möglichkeit, sich über den Stand des Workflows jedes einzelnen Antrags zu informieren.
Nachfragen beim Regierungspräsidium über den Bearbeitungsstand sollten nach Möglichkeit vermieden werden.
Durch die Einführung des Online-Verfahrens erfolgt keine Änderung hinsichtlich der Bescheiderteilung der entsprechenden Anträge durch die Staatlichen Schulämter beziehungsweise Regierungspräsidien.
Stellenwirksame Änderungsanträge zum Schuljahresbeginn sind grundsätzlich bis zum ersten Unterrichtstag nach den
Weihnachtsferien zu beantragen.
siehe:
Bekanntmachung
zur Bekanntgabe stellenwirksamer Änderungswünsche (PDF)
Ausnahmen von diesem Termin sind bei Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen möglich, wenn die dafür maßgeblichen Umstände nicht vorhersehbar waren.
Lehrkräfte, die erst nach dem Vorlagetermin einen Bescheid des Versorgungsamts mit Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft
erhalten und sich dann für die Altersteilzeit entscheiden, gelten ebenfalls als Ausnahme, sofern sie die Voraussetzungen der
Regelungen zur Altersteilzeit erfüllen.
Anträge, die zu einem anderen Termin wirksam werden, müssen rechtzeitig beantragt werden. Dies gilt z. B. für Anträge
auf Versetzung in den Ruhestand und Altersteilzeitanträge von schwerbehinderten Lehrkräften, Elternzeitanträge bzw.
Anträge für die Zeit nach Ablauf der Elternzeit.