Bewerbung und Zulassung

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Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 1. Februar und dauert 18 Monate.
Die Bewerbungsfrist endet am 1. September des Vorjahres. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht ein. 

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das VD-Online-Bewerbungsverfahren.

Nach Abschluss der Online-Bewerbung wird ein Ausdruck erzeugt. Diesen senden Sie bitte unterschrieben zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb von vier Wochen, spätestens jedoch bis zum Bewerbungsschluss, an das Regierungspräsidium Ihres Erstseminarwunsches. Begründen Sie gegebenenfalls Ihren Ortswunsch und legen Sie die entsprechenden Nachweise frühzeitig dem Zulassungsantrag bei. Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten können nur objektiv soziale Bindungen an einen bestimmten Ort berücksichtigt werden (z. B. Familienstand, Kinderbetreuung, Trainertätigkeit).

Angehende Lehrkräfte, die ihren Masterstudiengang (Master of Education) im Wintersemester (31.03.) abschließen, können den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus aufnehmen.  

Zum  VD-Online-Bewerbungsverfahren

Notwendige Unterlagen für eine Bewerbung für den Vorbereitungsdienst

  • Förmlicher Zulassungsantrag (entspricht dem Ausdruck der Onlinebewerbung); 
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zum bisherigen Bildungsweg und zu ausgeübten Berufstätigkeiten;
  • Personalbogen mit einem aktuellen Lichtbild;
  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis);
  • Zeugnis(se) über eine Erste Staatsprüfung oder eine gleichartige und gleichwertige Prüfung oder eines auf dieses Lehramt bezogenen Bachelor- und Masterabschlusses einschließlich Transcript of Records;
  • Erklärung über Vorstrafen und wirtschaftliche Verhältnisse sowie darüber, ob bereits in einem anderen Bundesland oder bei einer anderen Zulassungsbehörde ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt oder ein Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet wurde;
  • ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung im Sinne des Beamtenrechts. Dabei wird auch der Masernschutz überprüft. Das ärztliche Zeugnis stellen geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte aus. Eine Namensliste dafür zugelassener Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Informationen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Gesundheitsamts. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern können sich alternativ an das zuständige Gesundheitsamt in ihrem Bundesland wenden. Das ärztliche Zeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig. Beantragen Sie es daher frühestens im August.
  • Erklärung über den Ausschluss eines Behandlungsverhältnisses. Das Formular finden Sie auf der Homepage des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg;
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin (siehe Merkblatt über den Vorbereitungsdienst);
  • standesamtliche Nachweise, jeweils in aktueller Fassung (Geburtsurkunde, ggf. Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde, ggf. Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Entscheidungsformeln von Scheidungsurteilen);
  • Staatsangehörigkeitsnachweis durch eine amtlich beglaubigte Kopie des Passes oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite);
  • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE). Es muss bei der Entscheidung über den Zulassungsantrag vorliegen. Beantragen Sie es bei Ihrer Meldebehörde zur Vorlage bei dem Regierungspräsidium, bei dem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, und geben Sie dabei Vorbereitungsdienst und Schulart an. Das Führungszeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig. Beantragen Sie es daher frühestens Anfang Oktober;
  • Belehrung und Erklärung über die Verfassungstreue;
  • Nachweis über ein Betriebs- oder Sozialpraktikum bzw. einen Musikpraktischen Nachweis (außer Bewerbende mit dem Fach Sport);

Zusätzlich für Bewerbende mit dem Fach Sport: 

  • Nachweis über das Vereinspraktikum mit mindestens 24 Übungsdoppelstunden (siehe Merkblatt)
  • Nachweis der Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht entsprechend den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) in Silber oder Gold

Falls zutreffend: 

  • Nachweis über eine Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis)
  • Nachweise zur Begründung des Ortswunsches

Die genannten Nachweise sind bei den Regierungspräsidien als beglaubigte Kopie oder Abschrift einzureichen, Personenstandsurkunden in aktueller Fassung.

Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt landesweit zentral. Mehrfachbewerbungen bringen Ihnen daher keinen Vorteil. Sie verursachen nur zusätzlichen Aufwand für Sie und die Verwaltung.



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