Sie können ohne Lehramtsstudium über den Direkteinstieg Lehrerin oder Lehrer an der Grundschule werden. Bei einem Direkteinstieg steigen Sie direkt in den Unterricht an der Grundschule ein und erhalten begleitend eine zweijährige pädagogische Qualifizierung (mit abschließender Überprüfung). Nach einem weiteren Bewährungsjahr können Sie unbefristet eingestellt und auch verbeamtet werden.
Voraussetzung für den Direkteinstieg an der Grundschule ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium. Außerdem ist eine sechswöchige Tätigkeit in der Schule oder ein sechswöchiges Praktikum in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen nachzuweisen.
Eine Bewerbung ist nach der Registrierung hier möglich. Ausgeschriebene Stellen finden Sie unter den schulbezogenen Stellen.
Weitere Informationen zum Direkteinstieg finden Sie in den folgenden FAQs.
Stellenausschreibungen an Privatschulen finden Sie hier.
In Baden-Württemberg dient der Direkteinstieg als Sondermodell zur Gewinnung von Lehrkräften. Im Rahmen des Direkteinstiegs wird zunächst im tariflichen Arbeitnehmerverhältnis mit vollem Beschäftigungsumfang und vollem Entgelt eine zweijährige berufsbegleitende pädagogische Schulung (mit abschließender Überprüfung) durchlaufen. Nach einem weiteren Bewährungsjahr ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen. Die Einzelheiten sind unter Welche Ausbildungsphasen durchläuft eine Direkteinsteigerin / ein Direkteinsteiger? erläutert.
Die Unterrichtsfächer hängen davon ab, welche zwei Fächer der Grundschule sich aus dem Studium ableiten lassen. Eines der beiden zuzuordnenden Fächer muss Deutsch oder Mathematik sein.
Die für den Direkteinstieg für das Schuljahr 2023/2024 möglichen Fächer sind folgende:
Deutsch, Mathematik, Englisch, Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Französisch, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik, Kunst, Musik, naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht (mit Schwerpunkt in Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Physik oder Technik), sozialwissenschaftlicher Sachunterricht (mit Schwerpunkt in Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft) oder Sport.
Die Einzelheiten sind unter Welche Voraussetzungen sind für den Direkteinstieg zu erfüllen? erläutert.
Für die Erteilung von Religionsunterricht ist grundsätzlich eine Unterrichtserlaubnis der Religionsgemeinschaft erforderlich. Diese ist, wenn möglich, bereits vor einer Bewerbung zu beantragen. Die Voraussetzungen regelt die jeweilige Religionsgemeinschaft (Schulgesetz Baden-Württemberg §97 Religionslehrer).
Detaillierte Informationen finden Sie unter:
Voraussetzung für einen Direkteinstieg in der Grundschule ist ein geeigneter akkreditierter Bachelor-Abschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss.
Der Studiengang ist für den Direkteinstieg geeignet, wenn ausreichende Studienleistungen von zwei Fächern aus dem
Fächerkanon der Grundschule vorhanden sind. Eines der beiden Fächer muss Deutsch oder Mathematik sein. Dabei muss das
Erstfach im Umfang von mindestens 50 ECTS und das Zweitfach im Umfang von mindestens 30 ECTS studiert worden sein.
Außerdem ist eine sechswöchige Tätigkeit in der Schule oder ein sechswöchiges Praktikum in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen bis zum Einstellungstermin nachzuweisen. Die Tätigkeit / das Praktikum kann auch in Teilzeit absolviert werden. Ebenso können ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt werden. Das Praktikum / Die Tätigkeit muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Einstellung absolviert worden sein.
Hinweis: Der Direkteinstieg Grundschule ist für Personen mit einem abgeschlossenen Studium für das Lehramt Grundschule nicht
möglich. Diese durchlaufen den regulären Vorbereitungsdienst.
Personen mit einem abgeschlossenen ausländischen Hochschul- oder Universitätsabschluss (Lehramt oder anderer Abschluss)
können sich für den Direkteinstieg Grundschule bewerben, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Personen ohne
Deutsch als Muttersprache müssen mit der Teilnahme am Bewerbungsverfahren die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.
(Dies erfolgt grundsätzlich über die Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Bei Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ist zusätzlich ein Sprachkolloquium erfolgreich zu absolvieren.)
Nach dem baden-württembergischen Landeshochschulgesetz ist für die Immatrikulation in Lehramtsstudiengängen die Teilnahme an einem Lehrerorientierungstest nachzuweisen. Dabei handelt es sich um den Online-Selbst-Test „Career Counselling for Teachers“ (CCT) (Tour 1: „Soll ich ein Lehrerstudium beginnen?“).
Dieser Test ist auch für Quereinsteiger/innen mit Hochschulabschluss geeignet und kann bei der Entscheidung für den Lehrerberuf unterstützen. Es wird für die am Direkteinstieg interessierten Personen empfohlen, an diesem Test auf freiwilliger Basis teilzunehmen. Die Anonymität der Testteilnahme ist gewährleistet.
Der Test besteht aus fünf Etappen:
- Sie erhalten Informationen über das Tätigkeitsprofil von Lehrer/innen.
- Sie klären, ob diese Tätigkeiten für Sie attraktiv sind.
- Sie prüfen, ob Sie günstige persönliche Voraussetzungen für den Lehrerberuf mitbringen.
- Sie setzen sich mit Ihren bisherigen Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen auseinander.
- Sie bekommen eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Tipps für weitere Aktivitäten.
Der Direkteinstieg erfolgt ausschließlich über die Bewerbung auf Stellen, die von den Schulen selbst ausgeschrieben werden (sogenannte schulbezogene Stellenausschreibungen).
Die Einstellung erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, dabei können besondere Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden. Personen mit abgeschlossener Lehramtsausbildung werden bevorzugt. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden vom jeweils zuständigen Regierungspräsidium eingestellt.
Haupteinstellungstermin für das Schuljahr 2024/2025 ist der 2. September 2024.
Der Direkteinstieg untergliedert sich in zwei Phasen, nämlich in die pädagogische Schulung und in das Bewährungsjahr. Während der pädagogischen Schulung finden die Qualifizierungsmaßnahmen am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte und die Überprüfungen nach der Grundschullehramtsprüfungsordnung - GPO statt.
Im ersten Halbjahr findet die pädagogische Schulung im Umfang von ca. 2 Arbeitstagen pro Woche an ausgewählten, zentral
gelegenen Seminaren in Baden-Württemberg statt. Ab dem zweiten Halbjahr im ersten Schuljahr findet ein Wechsel an das Seminar statt,
dem die Schule zugeordnet ist.
Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger leisten an der Schule die folgenden Stundenzahlen pro Woche.
1. Schuljahr |
2. Schuljahr |
3. Schuljahr |
|||
Pädagogische Schulung und Überprüfung | Bewährungsjahr |
||||
1. Halbjahr |
2. Halbjahr |
1. Halbjahr |
2. Halbjahr |
||
Hospitation/begleiteter Unterricht |
8 Std. |
6 Std. |
2 Std. |
- |
- |
Selbstständiger Unterricht |
6 Std. |
8 Std.* |
16 Std.* |
18 Std.* | gemäß Deputat |
*Davon bis zu 2 Std./Woche in einem nicht kontinuierlichen Lehrauftrag möglich.
Der Direkteinstieg in Teilzeit ist während der zweijährigen pädagogischen Schulung derzeit nicht möglich.
Ziel nach der Bewährung ist eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis. Zunächst erfolgt eine Einstellung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Das Arbeitsverhältnis ist üblicherweise zunächst zur Erprobung auf ein Jahr befristet. Erklärtes Interesse der Kultusverwaltung ist jedoch die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, sofern nicht schwerwiegende Gründe dagegensprechen. Nach der Schulungs- und Bewährungsphase ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen, sofern die beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen sind unter anderem:
- EU-Bürgerin/EU-Bürger oder Bürgerin/Bürger eines Mitgliedstaates des EWR;
- 42. Lebensjahr noch nicht vollendet; diese Altersgrenze kann sich im Einzelfall um zwei Jahre je Betreuungsfall oder Pflegefall sowie um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes erhöhen; unabhängig davon kann bei Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteigern im Einzelfall eine Verbeamtung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres auch dann erfolgen, wenn ein eindeutiger Mangel an geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern vorliegt; in diesem Fall muss die Übernahme in das Beamtenverhältnis unter Berücksichtigung der Versorgungslasten einen erheblichen Vorteil für das Land bedeuten;
- Nachweis der Befähigung während der dreijährigen Beschäftigungsphase in beiden Unterrichtsfächern (Bestehen der Prüfung am Ende der pädagogischen Ausbildung, Schulleiterbeurteilung und Unterrichtsbesuch nach Ablauf der einjährigen Bewährungszeit);
- amtsärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung (dauerhafte Dienstfähigkeit).
Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe erfolgt nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die
Lehrkräfte der Länder. So werden Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger der Entgeltgruppe 10 zugeordnet. Bei der
Stufenzuordnung können nach Einzelfallprüfung Zeiten einschlägiger Berufserfahrung und förderliche Zeiten
berücksichtigt werden. Nach der Schulungs- und Bewährungsphase ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen,
sofern die beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einstufung erfolgt in die Besoldungsgruppe A 12
gehobener Dienst. Falls eine Verbeamtung nicht möglich ist, erfolgt die Einstufung in E11.
Die Gehaltstabelle für Beschäftigte nach TV-L (Tabellenentgelt) stellt das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg zur Verfügung.
Online zentral registrieren und dann auf Stellenausschreibung bewerben
Eine Bewerbung zum Direkteinstieg erfolgt ausschließlich online über schulbezogene Stellenausschreibungen.
Hierzu muss man sich zunächst online unter Bewerbung Einstellung registrieren.
Anschließend können sich Interessierte zu den veröffentlichten Ausschreibungszeiträumen im Bereich schulbezogene Stellen auf konkrete, passende Stellenausschreibungen
bewerben. Hierzu übernimmt man die ausgewählten Stellenangebote in die Merkliste ("Angebot in Merkliste übernehmen"). Aus
der Merkliste heraus kann man sich auf die übernommenen Stellenangebote bewerben. Nach der erfolgten Bewerbung auf eine Stelle werden
die Unterlagen auf Zulassung für den Direkteinstieg geprüft. Bei positiver Prüfung können die Bewerbungen in die
Auswahlgespräche der Schulen einbezogen werden.
Informationen zu Stellenausschreibungen an Privatschulen finden Sie hier.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Regierungspräsidien.