07.11.2019
Wichtige Informationen zur Lehrereinstellung zum Schuljahr 2020/2021
I. Erneuerungs- und Neubewerbung ist ab sofort möglich
II. Aktualisierte Bewerberhinweise stehen ab sofort zur Verfügung
III. Sonderausschreibung im Dezember 2019 zur Einstellung im Sommer 2020 für Lehramtsbewerberinnen und -bewerber für das Lehramt Grundschule und das Lehramt Sonderpädagogik sowie für Lehrkräfte für berufliche Schulen
I. Erneuerungs- und Neubewerbung ab sofort möglich
Die Möglichkeit der Erneuerungsbewerbung für Bewerberinnen und Bewerber, die im Einstellungsverfahren 2019 nicht eingestellt
wurden, bzw. einer Bewerbung für die Bewerberinnen und Bewerber, die 2020 erstmals in den Schuldienst des Landes eingestellt werden
wollen, steht ab sofort zur Verfügung. Gehen Sie über den Button „Stellen / Registrierung / Login“ und wählen
„Lehrereinstellung“. Dort melden Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse an und können in Ihrem Datensatz die vorhandene
Bewerbung erneuern.
Eine Neubewerbung erfordert zunächst eine Registrierung mit E-Mailadresse und Passwort. Wenn Sie noch nicht registriert sind, klicken
Sie auf den Button „Stellen / Registrierung / Login“ wählen „Lehrereinstellung“ und dort „Neuen Antrag
stellen“ und „Konto erstellen“.
Ein Einstellungsverfahren zum Februar 2020 findet nicht statt. Lehrkräfte, die den Vorbereitungsdienst im Dezember 2019 bzw. Januar 2020 abschließen werden, können sich für eine befristete Vertretungstätigkeit bis Sommer 2020 über das Verfahren Vertretungspool Online (VPO) sowie für eine Einstellung zum Sommer 2020 über die entsprechenden Verfahren bewerben.
Bitte denken Sie auch daran, Ihre persönlichen Daten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Anschrift) ggf. zu aktualisieren.
Eine Änderung der bisherigen Bewerberdaten stellt keine Erneuerung der Bewerbung darstellt. Die Erneuerung muss wie beschrieben durchgeführt werden.
II. Aktualisierte Bewerberhinweise im Internet
Die Bewerberhinweise für die Einstellungen im Jahr 2020 im Bereich der Grundschullehrkräfte, der Lehrkräfte für Werkreal-, Haupt- und Realschulen sowie Gemeinschaftsschulen, der Lehrkräfte für Sonderpädagogik, der Fachlehrkräfte für musisch-technische Fächer, der Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte für Sonderpädagogik, der wissenschaftlichen Lehrkräfte an Gymnasien und an beruflichen Schulen sowie für die Technischen Lehrkräfte kaufmännischer und hauswirtschaftlicher Richtung wurden überarbeitet und stehen ab sofort zum Herunterladen bzw. Ausdrucken zur Verfügung.
Allen Bewerberinnen und Bewerbern wird dringend empfohlen, diese Hinweise aufmerksam durchzulesen und zu beachten.
III. Sonderausschreibung im November/Dezember 2019 zur Einstellung zum Sommer 2020 für Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber
für das Lehramt Grundschule und das Lehramt Sonderpädagogik sowie für Lehrkräfte für berufliche Schulen
Zur Gewinnung von Grundschullehrkräften, Lehrkräften für Sonderpädagogik und Lehrkräften für berufliche Schulen (nur berufsbezogene Fächer) in schwer zu versorgenden Standorten erfolgt im November/Dezember 2019 eine Sonderausschreibung für die Einstellung zum September 2020.
Bewerbungen können im Zeitraum vom 25. November bis 1. Dezember 2019 bei den jeweiligen Schulen erfolgen.
Für alle schulbezogenen Ausschreibungen müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum Ende der
Bewerbungsfrist über das LOBW-Portal einmalig hochgeladen werden. Sie stehen dann allen Schulen, für die eine Bewerbung erfolgte,
zur Verfügung.
Voraussetzung für eine Bewerbung auf diese Stellen:
Die Online-Bewerbung auf die Bewerberliste muss rechtzeitig vor der Ausschreibung erfolgen und der unterschriebene Belegausdruck der
Bewerbung muss dem zuständigen Regierungspräsidium bis spätestens 20. November übermittelt werden (ggfs. auch
eingescannt oder per Fax).
Überprüfen Sie bitte, ob Ihr Bewerbungsstatus auf „übernommen“ steht. Ansonsten können Sie
nicht am Verfahren teilnehmen.
Für die Stellen für das Lehramt Grundschule können sich neben den Absolventinnen und Absolventen des im Sommer 2020 endenden
Vorbereitungsdienstes auch Lehrkräfte für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen bewerben.
Abschluss des Verfahrens:
Es ist beabsichtigt, die Entscheidung über die Zuweisung auf diese Stellen im Wesentlichen vor Beginn der Weihnachtsferien zu
treffen.
Die Mindestverweildauer an der Schule beträgt drei Jahre. Ob danach eine Versetzung möglich ist, hängt von mehreren
Faktoren ab (z. B. Bedarf im Zielbereich, Ersatzmöglichkeit an der bisherigen Schule).
Die Annahme der Stelle ist verbindlich. Wird diese später vom Bewerber/von der Bewerberin zurückgenommen, ist eine weitere
Teilnahme am Einstellungsverfahren 2020 nicht mehr möglich.
Besonderheiten für Neubewerberinnen und Neubewerber ohne Note der Zweiten Lehramtsprüfung:
Die Stellenzusage erfolgt bei Neubewerberinnen und Neubewerbern unter dem Vorbehalt des Bestehens der Prüfung und unter dem Vorbehalt einer rechtlichen Überprüfung durch das zuständige Regierungspräsidium im Hinblick auf die erzielte Laufbahnprüfungsnote im Vergleich zu den Mitkonkurrentinnen und Mitkonkurrenten um die konkrete Stelle (siehe auch Hinweise zur Lehrereinstellung).