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Bewerbung und Zulassung

Die Ausbildung dauert sechs Unterrichtshalbjahre. Sie beginnt einmal jährlich am zweiten Schultag eines Schuljahres und endet regelmäßig nach sechs Schulhalbjahren. Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 1. November des Vorjahres.

Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das VD-Online-Bewerbungsverfahren. Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens zum Bewerbungsschluss unterschrieben dem Regierungspräsidium Ihres Fachseminarwunsches vorliegen. Eventuell noch nachzureichende Unterlagen (z.B. das ärztliches Gesundheitszeugnis und das polizeiliche Führungszeugnis) werden vom Regierungspräsidium erst mit der Benachrichtigung über die beabsichtigte Zulassung zur Ausbildung zur Fachlehrkraft bzw. zur Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik angefordert.

Weitere Unterlagen für die Bewerbung können Sie von dieser Website unter:

Informationen und Formulare herunterladen

Notwendige Unterlagen für eine Ausbildung zur Fachlehrkraft und zur Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik

  • Förmlicher Zulassungsantrag (entspricht dem Ausdruck der Onlinebewerbung); 
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ausgeübte Berufstätigkeiten;
  • ein Personalbogen mit einem aktuellen Lichtbild;
  • Zeugnis über den Realschulabschluss, Fachschulreife oder gleichwertiger Bildungsgang (z.B. aus Hauptschulabschlussprüfung und Berufsschulabschlussprüfung 9+3 -Modell);
  • das Zeugnis über den Abschluss der beruflichen Ausbildung (z.B. Meisterbrief, staatliche Anerkennung als Erzieher/-in, Abschlusszeugnis als Physiotherapeut/-in, ...)
  • standesamtliche Nachweise (Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde, ggf. Geburtsurkunde von Kindern, ggf. Entscheidungsformeln von Scheidungsurteilen);
  • Staatsangehörigkeitsnachweis mittels einer amtlich beglaubigten Kopie des Passes oder Personalausweises (beidseitig);
  • Belehrung und Erklärung über die Verfassungstreue;
  • Erklärung über Vorstrafen, wirtschaftliche Verhältnisse und zur Frage, ob bereits in einem anderen Bundesland oder bei anderen Zulassungsbehörden ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt oder ein Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet worden ist;
  • ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis).

Mit der Benachrichtigung über die beabsichtigte Zulassung zur Ausbildung werden vom zuständigen Regierungspräsidium folgende Unterlagen angefordert:

  • ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE); dieses wird von der Bewerberin / vom Bewerber bei der Meldebehörde zur Vorlage bei dem Regierungspräsidium, bei dem die Bewerbung eingereicht wurde, beantragt (hierbei sind Vorbereitungsdienst und Schulart angeben). Das erweiterte Führungszeugnis soll zu Beginn der Ausbildungnicht älter als drei Monate sein. Es ist daher frühestens Anfang Juni zu beantragen;
  • ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung im Sinne des Beamtenrechts. In diesem Zusamnehang erfolgt auch eine Überprüfung des Masernschutzes. Die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses erfolgt durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte. Eine Namensliste dafür zugelassener Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Gesundheitsämter. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern können sich alternativ an das für sie zuständige Gesundheitsamt in ihrem Bundesland wenden;
  • Erklärung über den Ausschluss eines Behandlungsverhältnisses. Das Formular finden Sie auf der Hompage des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg

Die zuvor genannten Nachweise müssen in amtlich beglaubigter Kopie bzw. Original, Personenstandsurkunden in aktueller Fassung bei den Regierungspräsidien eingereicht werden.

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