Navigation überspringen

Vorbereitungsdienst

Vorbereitungsdienst

Für den Vorbereitungsdienst werden Sie einem der vier Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Berufliche Schulen) sowie einer oder - falls auf Grund Ihrer Fächerkombination erforderlich - zwei Ausbildungsschulen zugewiesen. Das jeweilige Seminar ist Ihre Stammdienststelle, der Direktor des Seminars ist Leiter der Ausbildung und während der gesamten Ausbildung für diese verantwortlich. Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter ist die Regierungspräsidentin oder der Regierungspräsident. Informationen zum Ablauf des Vorbereitungsdienstes bieten mit unterschiedlichen Schwerpunkten die Internet-Seiten der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Berufliche Schulen).

Bei Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen absolvieren Sie die Ausbildung als Studienreferendar/in im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Sollte dies nicht der Fall sein, findet der Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis statt. Ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis kommt am häufigsten bei Bewerbern/innen zum Tragen, die weder die Staatsangehörigkeit eines Landes innerhalb der EU noch des Europäischen Wirtschaftsraums besitzen.

Der Vorbereitungsdienst beginnt einmal jährlich am ersten Schultag im Januar und endet regelmäßig mit dem Ende des folgenden Schuljahres. Ausnahmen davon sowie die maßgeblichen Regelungen für den Vorbereitungsdienst sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung aufgeführt.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.