Sie sind ausgebildete Gymnasiallehrerin bzw. ausgebildeter Gymnasiallehrer? Sie suchen nach einer Stelle und möchten wissen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen? Im Folgenden finden Sie alle Varianten für die Einstellung zum Schuljahr 2026/2027.
Die Einstellung erfolgt sowohl über schulbezogene Stellenausschreibungen als auch über das zentrale Listenauswahlverfahren.
An Gemeinschaftsschulen und an beruflichen Schulen sind Zweitfächer, die an diesen Schularten nicht unterrichtet werden,
ausgeschlossen. Dasselbe gilt in der Regel für Gymnasien, an denen das Zweitfach nicht angeboten wird.
Ein landesinterner Versetzungsantrag kann in der Regel frühestens nach 3 Jahren gestellt
werden.
Infolge der Umstellung auf G9 muss im Schuljahr 2032/2033 an den allgemein bildenden Gymnasien ein zusätzlicher Jahrgang beschult
werden. Diese Stellen für Gymnasiallehrkräfte mit vorübergehender Abordnung an andere Schularten sind für den Aufbau
der dann zusätzlich benötigten Lehrkräfte vorgesehen.
Die Einstellung erfolgt sowohl über schulbezogene Stellenausschreibungen als auch über das zentrale Listenauswahlverfahren.
Vorausgesetzt werden zwei Fächer der Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder beruflichen Schule, damit beide Fächer
während der Probezeit unterrichtet werden können.
Nach vier Jahren besteht ein garantierter Rückkehranspruch an ein Gymnasium.
Detailliertere Informationen finden Sie hier.
Bei diesen Stellen an einer Schule der Sekundarstufe I erfolgt für ausgebildete Gymnasiallehrkräfte berufsbegleitend eine
Zusatzqualifizierung für das Lehramt Sekundarstufe I.
Die Einstellung erfolgt über schulbezogene Stellenausschreibungen für das Lehramt
Sekundarstufe I an Werkreal-, Haupt- und Realschulen sowie Gemeinschaftsschulen, wenn diese auch für Gymnasiallehrkräfte
geöffnet sind.
Es sind zwei Fächer aus dem Bereich des Lehramts Sekundarstufe I notwendig.
Gymnasiallehrkräfte können sich parallel zu einer Tätigkeit an einer Schule der Sekundarstufe I immer auch auf Stellen an
einem allgemein bildenden Gymnasium bewerben.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Bei diesen Stellen an einer Grundschule erfolgt für ausgebildete Gymnasiallehrkräfte berufsbegleitend eine
Zusatzqualifizierung für das Lehramt Grundschule.
Die Einstellung erfolgt über schulbezogene Stellenausschreibungen an einer Grundschule, wenn
diese auch für Gymnasiallehrkräfte geöffnet sind.
Es ist mindestens ein Fach der Grundschule notwendig. Wenn Gymnasiallehrkräfte mindestens ein Schuljahr erfolgreich
Vertretungsunterricht an einer Grundschule erteilt haben, muss kein Fach der Grundschule nachgewiesen werden können.
Nach vier Jahren besteht ein garantierter Rückkehranspruch in den gymnasialen Bereich. Die Entscheidung über den Antrag auf
Versetzung in eine Schulart mit einem gymnasialen Lehramt trifft die Schulverwaltung. Je nach Bedarf kann dies eine Gemeinschaftsschule,
eine berufliche Schule oder ein Gymnasium sein.
Gymnasiallehrkräfte können sich parallel zu einer Tätigkeit an einer Grundschule aber immer auch auf Stellen an einem
allgemein bildenden Gymnasium bewerben.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Im Vertretungspool Online (VPO) können sich auch Personen mit abgeschlossener Lehramtsausbildung für eine befristete
Beschäftigung als Vertretungslehrkraft registrieren und bewerben.
Eine gleichzeitige Bewerbung für eine dauerhafte Einstellung (s. oben genannte Möglichkeiten) und für eine befristete
Tätigkeit ist möglich. Angebote für eine dauerhafte Einstellung haben immer Vorrang vor befristeten
Beschäftigungsmöglichkeiten. Sobald ein dauerhaftes Stellenangebot im baden-württembergischen Schuldienst angenommen wird,
wird die Bewerbung im Vertretungspool Online gelöscht.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Regierungspräsidien.