Stellen für Gymnasiallehrkräfte mit befristeter Abordnung an andere Schularten

Infolge der Umstellung auf G9 muss im Schuljahr 2032/2033 an den allgemein bildenden Gymnasien ein zusätzlicher Jahrgang beschult werden. Diese Stellen für Gymnasiallehrkräfte mit vorübergehender Abordnung an andere Schularten sind für den Aufbau der dann zusätzlich benötigten Lehrkräfte vorgesehen.

Die Einstellung erfolgt sowohl über schulbezogene Stellenausschreibungen als auch über das zentrale Listenauswahlverfahren.

Vorausgesetzt werden zwei Fächer der Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder beruflichen Schule, damit beide Fächer während der Probezeit unterrichtet werden können.

Nach vier Jahren besteht ein garantierter Rückkehranspruch an ein Gymnasium.