SprachFit-Lehrkraft in einer Sprachfördergruppe
Bei SprachFit erhalten Kinder eine verbindliche
Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung in einen Umfang von vier Wochenstunden, wenn sie bei der Einschulungsuntersuchung
(ESU) einen intensiven Förderbedarf im Entwicklungsbereich Sprache zeigen. Die Sprachförderstunden können in der Grundschule
oder in der Kindertageseinrichtung stattfinden. Als SprachFit-Lehrkraft werden Aufgaben in der Tätigkeit einer Grundschullehrkraft
ausgeführt. Diese Tätigkeit kann auch von Kindheitspädagoginnen und -pädagogen übernommen werden.
Wenn Sie Interesse haben, müssen Sie sich zunächst hier registrieren. Im
Ausschreibungszeitraum vom 4. bis zum 14. Juli finden Sie aktuell ausgeschriebene Stellen, auf die Sie sich bewerben können, unter den
Schulbezogenen Stellenausschreibungen. Bitte beachten Sie, dass in
den Schuljahren 2025/2026 und 2026/2027 zunächst nur Stellen in der Entgeltgruppe 9b, die für Kindheitspädagoginnen und
-pädagogen in Frage kommen können, ausgeschrieben werden.
Weitere Informationen zum Einsatz als SprachFit-Lehrkraft in einer Sprachfördergruppe im Jahr vor der Einschulung finden Sie in den folgenden FAQs.
Eine SprachFit-Lehrkraft in einer Sprachfördergruppe im Jahr vor der Einschulung
- fördert eigenständig Kinder mit intensiv erhöhtem Förderbedarf im Bereich Sprache,
- arbeitet in einem Umfang von 4 Lehrerwochenstunden mit einer Gruppe von vier bis zwölf Kindern auf der Grundlage der verpflichtenden Rahmenkonzeption „Sprachförderung an der Schnittstelle Kindertageseinrichtung – Grundschule“,
- beobachtet und dokumentiert die sprachliche Entwicklung der Kinder und passt die Förderung an den Förderbedarf der Kinder an,
- berät Eltern hinsichtlich des sprachlichen Umgangs im häuslichen und gegebenenfalls therapeutischen Bereich,
- stellt eigenständig individuelle Förderpläne auf,
- gestaltet den konzeptionellen und organisatorischen Rahmen des Förderszenarios,
- kooperiert mit der zuständigen Kindertagesstätte und der Grundschule,
- und übernimmt als SprachFit-Lehrkraft Aufgaben in der Tätigkeit einer Grundschullehrkraft.
Als staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen von Fachschulen, Pädagogischen Hochschulen oder sonstigen Hochschulen nach § 7 Absatz 2 Ziffer 2 KitaG sowie als Personen mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, Sekundarstufe 1, Sonderpädagogik können Sie sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben.
Ausgeschriebene Stellen finden Sie unter den Schulbezogenen Stellenausschreibungen. In den
Schuljahren 2025/2026 und 2026/2027 werden zunächst nur Stellen in der Entgeltgruppe 9b, die für Kindheitspädagoginnen und
-pädagogen in Frage kommen können, ausgeschrieben.
Voraussetzung für eine Bewerbung als SprachFit-Lehrkraft in einer Sprachfördergruppe im Jahr vor der Einschulung ist ein Abschluss als staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge von Fachschulen, Pädagogischen Hochschulen oder sonstigen Hochschulen nach § 7 Absatz 2 Ziffer 2 KitaG oder die Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, Sekundarstufe 1, Sonderpädagogik.
In den Schuljahren 2025/2026 und 2026/2027 werden zunächst nur Stellen in der Entgeltgruppe 9b, die für Kindheitspädagoginnen und -pädagogen in Frage kommen können, ausgeschrieben.
Darüber hinaus sollten Sie Folgendes mitbringen:
- Bereitschaft zur verbindlichen Qualifizierung, die nach der Einstellung in den Schuldienst erfolgt. Informationen finden Sie in
Kürze auf der Homepage des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)
- Kenntnis zur Theorie der Sprachförderung und der praktischen Umsetzung
- ggfs. Nachweis über eine Zusatzqualifikation im Bereich „Sprache“
- Kenntnis über ein Repertoire an Sprachfördermaterial und den gewinnbringenden Einsatz im Rahmen der individuellen Förderplanung und -umsetzung
- selbstständige und selbstorganisierte Arbeitsweisen
- eine offene Haltung für kulturelle und soziale Vielfalt
- Bewerberinnen und Bewerber ohne Deutsch als Muttersprache müssen mit der Teilnahme am Bewerbungsverfahren die für die Berufsausübung als Lehrkraft in Baden-Württemberg erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Dies erfolgt grundsätzlich über die Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Bei Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C1 des GER ist zusätzlich ein Sprachkolloquium erfolgreich zu absolvieren.
Eine SprachFit-Lehrkraft im Jahr vor der Einschulung erwartet
- die Mitarbeit in einem der umfassendsten Sprachförderprogramme des Landes Baden-Württemberg
- eine verantwortungsvolle und sinnhafte Tätigkeit innerhalb des Sprachförderprogramms SprachFit
- fachlicher Austausch und Vernetzung innerhalb von Netzwerken
- interessantes, vielseitiges und selbständig gestaltbares Arbeitsfeld
- neugierige und aufgeweckte Kinder
- Arbeitszeit in Vollzeit (28 Lehrerwochenstunden) oder in Teilzeit möglich (mindestens 4 Lehrerwochenstunden)
- eine verpflichtende, begleitende Qualifizierungsmaßnahme durch das Zentrum für
Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)
- Einsatz an verschiedenen Orten (Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in zumutbarer Erreichbarkeit) möglich
- eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TV-L
- ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg
Die Einstellung erfolgt in der Regel zum Schuljahresbeginn.
Alle SprachFit-Lehrkräfte in einer Sprachfördergruppe im Jahr vor der Einschulung durchlaufen nach Möglichkeit bereits vor ihrem Einsatz eine Qualifizierungsmaßnahme auf der Grundlage der Rahmenkonzeption für „Sprachförderung an der Schnittstelle Kindertageseinrichtung – Grundschule“ des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL). Informationen hierzu finden Sie in Kürze auf der Homepage des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL).
Die Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung kann entweder in den Räumlichkeiten einer Schule oder in den Räumlichkeiten einer Kindertageseinrichtung stattfinden. Bei einem Einsatz in mehreren Sprachfördergruppen kann es zu einem Einsatz an mehreren Einsatzorten (Schule und/oder Kindertageseinrichtung) in zumutbarer Entfernung kommen.
Die Arbeit in Teilzeit (mindestens 4 Lehrerwochenstunden) ist möglich. Bei einem Einsatz über der Mindestanzahl von 4 Lehrerwochenstunden hinaus kann es zu einem Einsatz an mehreren Einsatzorten (Schule und/oder Kindertageseinrichtung) in zumutbarer Entfernung kommen.
Ja, SprachFit-Lehrkräfte in einer Sprachfördergruppe im Jahr vor der Einschulung erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit sechsmonatiger Probezeit des Landes Baden-Württemberg.
Sie erhalten eine Vergütung nach den Entgeltgruppen 9b bis 11 TV-L (je nach Vorqualifizierung).
Bitte beachten Sie, dass in den Schuljahren 2025/2026 und 2026/2027 zunächst nur Stellen in der Entgeltgruppe 9b, die für Kindheitspädagoginnen und -pädagogen in Frage kommen können, zur Verfügung stehen.
Fällt die Sprachförderung als Arbeitsbereich einer SprachFit-Lehrkraft weg, können SprachFit-Lehrkräfte auch in
anderen Tätigkeitsbereichen von Grundschullehrkräften eingesetzt werden.
Interessierte können sich online zentral registrieren und dann unter Schulbezogenen
Stellenausschreibungen bewerben.
Eine Bewerbung als SprachFit-Lehrkraft in einer Sprachfördergruppe im Jahr vor der Einschulung erfolgt ausschließlich online
über Schulbezogene
Stellenausschreibungen.
- Gehen Sie dafür folgendermaßen vor:
- Registrieren Sie sich online unter Bewerbung Einstellung.
- Bewerben Sie sich zu den veröffentlichten Ausschreibungszeiträumen im Bereich Schulbezogene Stellen auf konkrete Stellenausschreibungen.
- Hierzu übernehmen Sie die ausgewählten Stellenangebote in die Merkliste.
- Aus der Merkliste heraus können Sie sich auf die übernommenen Stellenangebote bewerben (Unterlagen bitte vollständig hochladen).
- Nach der erfolgten Bewerbung werden die Unterlagen bezüglich der notwendigen Voraussetzungen geprüft.
- Bei positiver Prüfung kann Ihre Bewerbung in die Auswahlgespräche der Schulen einbezogen werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Staatliche Schulamt.