Pädagogische Assistenz in Lernkursen mit Einbeziehung der Herkunftssprache
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten in Lernkursen mit Einbeziehung der Herkunftssprache (LmH) unterstützen
Lehrkräfte bei ihrer Arbeit. Die Besonderheit bei Lernkursen mit Einbeziehung der Herkunftssprache ist, dass die Pädagogischen
Assistentinnen und Assistenten mit den Schülerinnen und Schülern zusätzlich zur deutschen Sprache auch in der
Herkunftssprache helfen können. So können sie die Lehrkräfte mit besonderen Kursen zusätzlich zum Unterricht oder bei
Elterngesprächen unterstützen.
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit haben und sich bewerben möchten, können Sie im Ausschreibungszeitraum vom 4. bis zum 14. Juli hier nach Stellen suchen. Bevor Sie sich bewerben können, müssen Sie sich hier registrieren. Antwort auf die häufigsten Fragen finden Sie in den folgenden FAQs.
Hauptaufgabe der Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten LmH ist es, Lehrkräfte an Grundschulen und der Grundstufe an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Herkunftssprache als Deutsch zu unterstützen und zu entlasten. Sie sind keine eigenverantwortlich im Unterricht tätigen Lehrpersonen, sondern arbeiten im Auftrag von Schulleitungen und Lehrkräften, denen sie zugeordnet sind. Die zentrale konzeptionelle Planung des Unterrichts sowie die Diagnose zum Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler werden von den Lehrkräften erbracht. Die Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten LmH unterstützen die Lehrkräfte unter Einsatz der Herkunftssprache der jeweiligen Schülerinnen und Schüler bei der Förderung der Kompetenzen mit Bezug auf den Regelunterricht.
Lernkurse mit Einbeziehung der Herkunftssprache finden als zusätzliches Förderangebot (additiv) statt. In enger Abstimmung mit dem jeweiligen Klassenteam werden von den Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten LmH in der Regel in zweistündigen Lernkursen auf Basis der Inhalte und der angestrebten Kompetenzen des Regelunterrichts zusätzliche Förderangebote unter Nutzung der jeweiligen Herkunftssprache angeboten. Diese können auf fachliche, überfachliche und sprachliche Kompetenzen ausgerichtet sein, beziehen jeweils die Herkunftssprache mit ein. Schulische Lern- und Arbeitstechniken können dabei gezielt geübt werden.
Damit tragen Pädagogische Assistentinnen und Assistenten LmH dazu bei, den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler zu steigern.
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten LmH sollen folgende Voraussetzungen für ihre Tätigkeit an der Schule mitbringen:
- Pädagogische Kompetenz, in der Regel nachgewiesen durch einen entsprechenden Ausbildungsabschluss (pädagogische Vorerfahrungen können auch ausreichend sein)
- Kooperationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Bereitschaft zu einem flexiblen Einsatz an der Schule und bei Bedarf an verschiedenen Schulstandorten sowie bei Bedarf Bereitschaft zum Einsatz im weiteren Bereich der Durchgängigen Sprachbildung (bspw. integrative oder additive Sprachbildungs- und/oder Sprachförderungsangebote, Unterstützung der Lehrkräfte bei der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Institutionen im Rahmen der Sprachförderung)gute bis sehr gute Kenntnisse in der Herkunftssprache (z.B. als eigene Herkunftssprache oder langjährige Sprachpraxis), die in der Stellenausschreibung der Schule aufgeführt ist.
- Gute Deutschkenntnisse entsprechend dem Niveau B2, ggfs. nachweisbar im Bewerbungsgespräch
- Volljährigkeit
Die erforderlichen pädagogischen Anforderungen erfüllen zum Beispiel Personen mit Lehramtsausbildung, die in keinem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen (nicht eingestellte Lehrkräfte, Pensionärinnen und Pensionäre), Ausbilderinnen und Ausbilder in Betrieben, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Elementarpädagogik oder Pädagogik der Kindheit, Erzieherinnen und Erzieher, Personen ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung, Personen ohne anerkannte Lehramtsausbildung, Personen mit Erfahrung als Lehrbeauftragte oder mit Qualifikation im Bereich Deutsch als Zweitsprache. Grundsätzlich sind aber auch weitere Personenkreise angesprochen, die die oben genannten Anforderungsvoraussetzungen erfüllen. Auch pädagogische Vorerfahrungen (bspw. Anleitung von Kindergruppen, Assistenzen) können ausreichend sein.
Die einzelne Schule schreibt über das Portal www.lehrer-online-bw.de unter Stellen Pädagogische Assistenten die jeweilige Beschäftigungsmöglichkeit aus. An einer solchen Tätigkeit Interessierte können sich online auf diese Stellen bewerben (siehe Anleitung). Die Schule führt die Auswahlgespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern selbst und legt eine Rangfolge für die Auswahl fest. Die Einstellung erfolgt durch das zuständige Regierungspräsidium, das auch für alle weiteren Bereiche der Personalverwaltung (zum Beispiel Arbeitsvertrag) zuständig ist.
Bei der Online-Bewerbung sind zunächst nur folgende Unterlagen hochzuladen:
- Lebenslauf mit Namen, Datum und Unterschrift
- Abschlusszeugnisse (z. B. Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis etc.)
- Nachweis der geforderten Qualifikationen
Falls ein Vertrag zustande kommen soll, werden weitere Unterlagen seitens des Regierungspräsidiums angefordert wie z. B.
- Nachweis über ausreichenden Masernimpfschutz (ein Vordruck zum Nachweis liegt im Online-Verfahren bereit)
- Kopie des Personalausweises
- Abschlusszeugnisse (z. B. Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis etc.)
- Erklärung über anhängige Ermittlungs- und Strafverfahren / wirtschaftliche Verhältnisse
- Belehrung und Erklärung zur Verfassungstreue
- Erklärung zur Festlegung der Stufenzuordnung
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Die Assistenz kann insbesondere in folgenden Bereichen erfolgen
- Durchführung von Lernkursen unter Einbeziehung der Herkunftssprache zur Förderung von
Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Herkunftssprache als Deutsch nach Weisung und unter Anleitung und in enger Absprache
mit der Klassen- oder Fachlehrkraft (additives Förderangebot).
Beispiel: Üben und Vertiefen von Lerninhalten aus dem Regelunterricht mit Hilfe der Herkunftssprache in enger Absprache mit der Klassen- oder Fachlehrkraft, Themen und Aufgaben des Regelunterrichts mit Hilfe der Herkunftssprache wiederholen oder bearbeiten. - Unterstützung von Lehrkräften bei der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und
Institutionen
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten LmH nehmen keine Aufgaben wahr, die zum kommunalen Aufgabenbereich zählen (beispielsweise Jugendsozialarbeit an Schulen). Sie können keinen eigenständigen Unterricht in der Tätigkeit einer Lehrkraft - auch nicht in Vertretungsfällen - übernehmen.
Pädagogische Assistentinnen und Pädagogische Assistenten LmH unterstützen die Lehrkräfte gegebenenfalls zusätzlich auch bei außerunterrichtlichen Tätigkeiten im Verantwortungsbereich der Schule wie beispielsweise Aufsicht, Begleitung beim Besuch von außerschulischen Lernorten, Teilnahme an Lerngängen, Mitwirkung bei Schulfesten, Teilnahme an Sportfesten und Bundesjugendspielen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Pädagogische Assistentinnen und Assistenten LmH zur Teilnahme an der Beratung einzelner Verhandlungsgegenstände bei Lehrerkonferenzen verpflichten.
Nicht vorgesehen ist die Teilnahme von Pädagogischen Assistentinnen und Pädagogischen Assistenten LmH an mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen (zum Beispiel Schullandheimaufenthalte).
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten LmH werden als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) unbefristet eingestellt. Sie werden in die Entgeltgruppe S 8a Teil II Abschnitt 20. 6 EGO TV-L eingruppiert, vgl. hierzu auch „Tabellenentgelt S-Tabelle“ auf der Internetseite des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg unter Service - Gehaltstabellen - Beschäftigte nach TV-L).
Teilzeitbeschäftigte erhalten eine anteilige Vergütung, die sich nach dem Beschäftigungsumfang richtet.
- Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
- Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis.
- Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise – bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren – in Stufe 3.
Die Entscheidung über die Berücksichtigung der bisherigen beruflichen Tätigkeiten für die Stufenzuordnung trifft das jeweils zuständige Regierungspräsidium im jeweiligen Einzelfall. Diese Information ist nicht rechtsverbindlich und stellt keine Anspruchs - oder Rechtsgrundlage für eine bestimmte Stufengewährung dar. Die Voraussetzungen für die Stufengewährung richten sich allein nach der tariflichen Regelung des § 16 TV-L.
Pädagogische Assistentinnen und Pädagogische Assistenten LmH erhalten einen unbefristeten Vertrag nach TV-L mit 6-monatiger Probezeit nach § 2 TV-L. Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.
Die mögliche Vertragsarbeitszeit beträgt grundsätzlich höchstens 80% der tarifvertraglichen Vollbeschäftigung (39,5 Stunden). Die individuelle wöchentliche Arbeitszeit ergibt sich hierbei aus der Vertragsarbeitszeit zuzüglich dem individuellen zu berechnenden Ferienüberhang (Informationen zum Ferienüberhang finden Sie weiter unten bei den Informationen zu den arbeitsfreien Tagen).
Es handelt sich dabei um Zeitstunden, nicht um Deputatsstunden wie bei den Lehrkräften. Wie sich die Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage verteilt, legt die Schulleitung zusammen mit der Pädagogischen Assistentin oder dem Pädagogischen Assistenten fest. Gegebenenfalls finden auch Abordnungen an andere Schulen statt. Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Folgende Schularten schreiben Stellen für Pädagogische Assistentinnen und Assistenten LmH aus:
- Grundschulen
- Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten LmH können je nach Bedarf auch an anderen Schulstandorten oder bei Entfall des Bedarfs für ihre Herkunftssprache im Bereich der Durchgängigen Sprachbildung (bspw. integrative oder additive Sprachbildungs- und/oder Sprachförderungsangebote, Unterstützung der Lehrkräfte bei der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Institutionen im Rahmen der Sprachförderung) eingesetzt werden.
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten LmH haben unter Zugrundelegung einer 5-Tage-Woche in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage in der Woche vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Soweit Pädagogische Assistentinnen und Assistenten LmH durch Schulferien und unterrichtsfreie Tage zusätzliche Tage über ihren Urlaubsanspruch hinaus frei haben, muss dies durch eine entsprechend höhere tatsächliche Arbeitszeit innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden (sogenannter Ferienüberhang).