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Einstellung

Informationen zu Bewerbung für ...

Liegen Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen vor, so soll ihnen bei insgesamt gleicher Eignung der Vorzug vor nicht schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern gegeben werden, auch wenn einzelne Eignungsmerkmale behinderungsbedingt schwächer ausgeprägt sind (3.5 SchwbVwV).

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