Hauptausschreibungsverfahren: Keine Bewerbungsmöglichkeit für dauerhaft im Schuldienst eingestellte Lehrkräfte.

Bei Ausschreibungen im Haupt- und Sonderausschreibungsverfahren und im Rahmen des Nachrückverfahrens können keine Versetzungsbewerberinnen und -bewerber berücksichtigt werden.
Informationen zur Versetzung finden Sie hier.

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