Hauptausschreibungsverfahren: Keine Bewerbungsmöglichkeit für dauerhaft im Schuldienst eingestellte Lehrkräfte.
Bei Ausschreibungen im Haupt- und Sonderausschreibungsverfahren und im Rahmen des Nachrückverfahrens können keine Versetzungsbewerberinnen und -bewerber berücksichtigt werden.
Informationen zur Versetzung finden Sie hier.