Das LBV ist zuständig für die Zahlung der Gehälter, Kindergeld und Zuschüsse zu Krankheitskosten (Beihilfe) an ca. 370.000 Beamtinnen und Beamte, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg sowie Entschädigungsleistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.
Über das Kundenportal des LBV können Sie
- Mitteilungen senden und empfangen,
- Beihilfe online beantragen und den Status abfragen,
- DB Job Tickets und VVS Firmentickets bestellen,
- Dienstreisen beantragen und die Reisekosten online abrechnen
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