Pädagogische Assistenz Sprachförderung
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten unterstützen Lehrerinnen und Lehrer bei der Förderung von Schülerinnen
und Schülern. Die Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten, die für die Sprachförderung eingestellt werden, sollen
den Schülerinnen und Schülern dabei helfen, ihre Sprachkenntnisse und ihre Fähigkeit im Umgang mit der Sprache zu
verbessern. Gemeinsam arbeiten Lehrkräfte und die Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten daran, den Lernerfolg der
Schülerinnen und Schüler zu verbessern.
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit haben und sich bewerben möchten, können Sie im Ausschreibungszeitraum vom 4. bis zum 14. Juli hier nach
Stellen suchen. Bevor Sie sich bewerben können, müssen Sie sich hier registrieren. Antwort
auf die häufigsten Fragen finden Sie in den folgenden FAQs.
Hauptaufgabe der Pädagogischen Assistentinnen und Pädagogischen Assistenten Sprachförderung ist es, Lehrkräfte an Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) vorrangig in der Grundstufe bei der Sprachförderung zu unterstützen und zu entlasten. Sie sind keine eigenverantwortlich im Unterricht tätigen Lehrpersonen, sondern arbeiten im Auftrag von Schulleitungen und Lehrkräften, denen sie zugeordnet sind. Die zentrale konzeptionelle Planung des Unterrichts sowie die Diagnose zum Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler werden von den Lehrkräften erbracht. Die Pädagogischen Assistentinnen und Pädagogischen Assistenten Sprachförderung unterstützen die Lehrkräfte bei der sprachlichen Förderung der Schülerinnen und Schüler.
Sprachliche Förderung durch pädagogische Assistentinnen und Assistenten Sprachförderung kann im Regelunterricht (integrativ) oder durch Zusatzangebote (additiv) stattfinden.
- Integrative Sprachförderung: Pädagogische Assistentinnen und Assistenten Sprachförderung unterstützen Lehrkräfte, indem sie Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarfen im Regelunterricht sprachlich fördern (bspw. durch Binnendifferenzierung im Rahmen des sprachbildenden Fachunterrichts, konstruktive Unterstützung hinsichtlich Wortschatzarbeit und themen- oder fachspezifischen Sprachhandlungen oder Unterstützung in kooperativen Lernarrangements).
- Additive Sprachförderung: Im Auftrag und auf Weisung der zuständigen Lehrkraft setzen Pädagogische Assistentinnen und Assistenten zusätzliche Sprachförderangebote um, in denen in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Klassenteam die für die Lernprozesse im Regelunterricht notwendigen sprachlichen Voraussetzungen und/oder Strategien (bspw. Schreibstrategien) sowie schulischen Lern- und Arbeitstechniken gezielt geübt werden.
Damit tragen pädagogische Assistentinnen und Assistenten Sprachförderung dazu bei, den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.
Pädagogische Assistentinnen und Pädagogische Assistenten Sprachförderung sollen folgende Voraussetzungen für ihre Tätigkeit an der Schule mitbringen:
- Pädagogische Kompetenz, in der Regel nachgewiesen durch einen entsprechenden Ausbildungsabschluss
- Kooperationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Bereitschaft zu einem flexiblen Einsatz an der Schule und bei Bedarf an verschiedenen Schulstandorten in zumutbarer Entfernung
- Volljährigkeit
Diese Anforderungen erfüllen zum Beispiel Personen mit Lehramtsausbildung, die in keinem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen (nicht eingestellte Lehrkräfte, Pensionärinnen und Pensionäre, Lehrkräfte in Elternzeit oder Beurlaubung), Ausbilderinnen und Ausbilder in Betrieben, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Elementarpädagogik oder Pädagogik der Kindheit, Erzieherinnen und Erzieher, Personen ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung, Personen ohne anerkannte Lehramtsausbildung, Personen mit Erfahrung als Lehrbeauftragte oder mit Qualifikation im Bereich Deutsch als Zweitsprache. Grundsätzlich sind aber auch weitere Personenkreise angesprochen, die die oben genannten Anforderungsvoraussetzungen erfüllen und die in den zuvor beschriebenen Tätigkeitsbereichen arbeiten können.
Die einzelne Schule schreibt über das Portal www.lehrkräfte-online-bw.de unter Stellen Pädagogische Assistenten die jeweilige Beschäftigungsmöglichkeit aus. An einer solchen Tätigkeit Interessierte können sich online auf diese Stellen bewerben (siehe Anleitung). Die Schule führt die Auswahlgespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern selbst und legt eine Rangfolge für die Auswahl fest. Die Einstellung erfolgt durch das zuständige Regierungspräsidium, das auch für alle weiteren Bereiche der Personalverwaltung (zum Beispiel Arbeitsvertrag) zuständig ist.
Bei der Online-Bewerbung sind zunächst nur folgende Unterlagen hochzuladen:
- Lebenslauf mit Namen, Datum und Unterschrift
- Abschlusszeugnisse (z. B. Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis etc.)
- Nachweis der geforderten Qualifikationen
Falls ein Vertrag zustande kommen soll, werden weitere Unterlagen seitens des Regierungspräsidiums angefordert wie z. B.:
- Nachweis über ausreichenden Masernimpfschutz (ein Vordruck zum Nachweis liegt im Online-Verfahren bereit)
- Kopie des Personalausweises
- Abschlusszeugnisse (z. B. Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis etc.)
- Erklärung über anhängige Ermittlungs- und Strafverfahren / wirtschaftliche Verhältnisse Belehrung und Erklärung zur Verfassungstreue Erklärung zur Festlegung der Stufenzuordnung
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Die Assistenz kann insbesondere in folgenden Bereichen erfolgen:
- Unterstützung der Lehrkräfte bei der gezielten sprachlichen Förderung von
Schülerinnen und Schülern im Regelunterricht (integrative Sprachförderung).
Beispiele: Betreuung und Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler oder Gruppen im Rahmen der Binnendifferenzierung, sprachliche Unterstützung und Hilfestellung für Einzelne oder Gruppen bei der Bearbeitung von unterrichtlichen Aufgabenstellungen (bspw. durch Themen- und Fachwortschatzarbeit, Einüben von im Unterricht eingeführten Sprachhandlungen oder Strategien wie z.B. Schreibstrategien), individuelle Hilfestellung für Schülerinnen und Schüler zur Aufarbeitung von sprachlichen Förderbedarfen, Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. - Mithilfe bei der Durchführung von zusätzlichen Sprachförderangeboten
nach Weisung der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Fachlehrkraft (additive Sprachförderung).
Beispiele: Hilfestellung beim Erstellen und beim Einsatz gezielter Lernmaterialien, Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sprachlichen Förderbedarfen im Rahmen der Umsetzung des von der Lehrkraft erstellten Förderplans und beim Einsatz gezielter Lernmaterialien, Umsetzung von gemeinsam mit der Lehrkraft geplanten Sprachförderangeboten oder -kursen, Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit Deutsch als Zweitsprache und besonderem Sprachförderbedarf, Unterstützung auch in der Herkunftssprache der Schülerinnen und Schüler (je nach individuellen Voraussetzungen). - Unterstützung von Lehrkräften bei der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Institutionen im Rahmen der Sprachförderung.
Pädagogische Assistentinnen und Pädagogische Assistenten nehmen keine Aufgaben wahr, die zum kommunalen Aufgabenbereich zählen (beispielsweise Jugendsozialarbeit an Schulen). Sie können keinen eigenständigen Unterricht in der Tätigkeit einer Lehrkraft – auch nicht in Vertretungsfällen – übernehmen.
Pädagogische Assistentinnen und Pädagogische Assistenten Sprachförderung unterstützen die Lehrkräfte gegebenenfalls zusätzlich auch bei außerunterrichtlichen Tätigkeiten im Verantwortungsbereich der Schule wie beispielsweise Aufsicht, Begleitung beim Besuch von außerschulischen Lernorten, Teilnahme an Lerngängen, Mitwirkung bei Schulfesten, Teilnahme an Sportfesten und Bundesjugendspielen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Pädagogische Assistentinnen und Pädagogische Assistenten zur Teilnahme an der Beratung einzelner Verhandlungsgegenstände bei Lehrerkonferenzen verpflichten.
Nicht vorgesehen ist die Teilnahme von Pädagogischen Assistentinnen und Pädagogischen Assistenten Sprachförderung an mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen (zum Beispiel Schullandheimaufenthalte).
Pädagogische Assistentinnen und Pädagogische Assistenten Sprachförderung werden als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) unbefristet eingestellt. Sie werden in die Entgeltgruppe S 8a Teil II Abschnitt 20.6 EGO TV-L eingruppiert, vgl. hierzu auch „Tabellenentgelt S-Tabelle“ auf der Internetseite des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg unter Service - Gehaltstabellen - Beschäftigte nach TV-L).
Teilzeitbeschäftigte erhalten eine anteilige Vergütung, die sich nach dem Beschäftigungsumfang richtet.
- Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
- Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis.
- Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise – bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren – in Stufe 3.
Die Entscheidung über die Berücksichtigung der bisherigen beruflichen Tätigkeiten für die Stufenzuordnung trifft das jeweils zuständige Regierungspräsidium im jeweiligen Einzelfall. Diese Information ist nicht rechtsverbindlich und stellt keine Anspruchs- oder Rechtsgrundlage für eine bestimmte Stufengewährung dar. Die Voraussetzungen für die Stufengewährung richten sich allein nach der tariflichen Regelung des § 16 TV-L.
Pädagogische Assistentinnen und Pädagogische Assistenten Sprachförderung erhalten einen unbefristeten Vertrag nach TV-L mit 6-monatiger Probezeit nach § 2 TV-L. Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.
Die mögliche Vertragsarbeitszeit beträgt grundsätzlich höchstens 80% der tarifvertraglichen Vollbeschäftigung (39,5 Stunden). Die individuelle wöchentliche Arbeitszeit ergibt sich hierbei aus der Vertragsarbeitszeit zuzüglich dem individuellen zu berechnenden Ferienüberhang (Informationen zum Ferienüberhang finden Sie weiter unten bei den Informationen zu den arbeitsfreien Tagen).
Es handelt sich dabei um Zeitstunden, nicht um Deputatsstunden wie bei den Lehrkräften. Wie sich die Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage verteilt, legt die Schulleitung zusammen mit der Pädagogischen Assistentin oder dem Pädagogischen Assistenten fest. Gegebenenfalls sind auch Abordnungen an andere Schulen vorgesehen. Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Folgende Schularten schreiben Stellen für Pädagogische Assistentinnen/Assistenten Sprachförderung aus:
- Grundschulen
- Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten Sprachförderung können je nach Bedarf auch an anderen Schulstandorten eingesetzt werden.
Pädagogische Assistentinnen und Pädagogische Assistenten Sprachförderung haben unter Zugrundelegung einer 5-Tage-Woche in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage in der Woche vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Soweit Pädagogische Assistentinnen und Pädagogische Assistenten Sprachförderung durch Schulferien und unterrichtsfreie Tage zusätzliche Tage über ihren Urlaubsanspruch hinaus frei haben, muss dies durch eine entsprechend höhere tatsächliche Arbeitszeit innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden (sogenannter Ferienüberhang).