Informationen zur Ausschreibung der 1.440 Stellen
Ein Fehler im Personalverwaltungssystem DIPSY hatte zum Stand 04.07.2025 1.440 Stellen fälschlicherweise als besetzt angezeigt, obwohl diese frei waren. Diese Stellen sind von der Kultusverwaltung nun in die Ausschreibung gegeben und sollen so schnell wie möglich besetzt werden.
Den genauen Ausschreibungszeitraum entnehmen Sie bitte der einzelnen Stellenausschreibung. Der Einstellungszeitraum wird grundsätzlich bis zum 31. Oktober 2025 verlängert.
Die Stellen werden wie folgt auf die einzelnen Schularten verteilt:
| Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Inklusion |
485 Stellen |
| Grundschulen |
350 Stellen |
| Realschulen |
50 Stellen |
| Gemeinschaftsschulen |
50 Stellen |
| Fachbezogene Bindung von Lehrkräften für Bedarfsfächer der Gymnasien / Beruflichen Gymnasien |
50 Stellen |
| Gymnasiale Stellen mit befristeter Abordnung an andere
Schularten und Rückkehroption (Kontingent zum Vorgriff auf gymnasialen Mehrbedarf in Folge der Umstellung auf G9) |
300 Stellen davon
|
| Ausbau Krankheitsreserve |
155 Stellen |
Ausgeschrieben werden die Stellen unter den Stelleninformationen der Regierungspräsidien oder unter den Schulbezogenen Stellenausschreibungen.
Generelle Fragen zu den 1.440 Stellen
Alle Laufbahnbewerberinnen und -bewerber, die noch kein unbefristetes Beschäftigungsangebot angenommen haben.
Sofern der Direkteinstieg für einzelne Stellen geöffnet ist, kann auch eine Bewerbung im Direkteinstieg erfolgen.
Bei der Einstellung von Vertretungslehrkräften oder Lehrkräften für Vorbereitungs- und VABO-Klassen gibt es durch die zusätzlichen Stellen erweiterte Möglichkeiten, befristete Verträge neu abzuschließen oder auch bereits bestehende Vertragsverhältnisse zu verlängern.
Die Angebote finden Sie unter Befristete Beschäftigungen.
Sie haben ein Vertragsverhältnis geschlossen und werden von Ihrem Arbeitgeber gebraucht. Bitte gehen Sie vor einer Bewerbung auf eine in Ihren Fächern ausgeschriebene Stelle auf Ihren Anstellungsträger zu.
Über das Sonderkontingent werden für die Einstellung von Gymnasiallehrkräften mit Engpassfächern – insbesondere Informatik – bei vergleichbarer Qualifikation und Leistung noch Einstellungen bei gleichzeitiger Beurlaubungen in den Privatschuldienst möglich sein. Grundsätzlich besteht an den Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls die Möglichkeit, eine Anstellung mit einer mehrjährigen Bindung zum Einsatz an einer Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschule oder beruflichen Schule des jeweiligen Trägers zu erhalten und einen Antrag auf Einstellung in den Landesdienst bei gleichzeitiger Beurlaubung zu stellen.
Mit Blick auf den künftigen Bedarf und die Stundentafeln der Einsatzschularten sollen auch in den kommenden Einstellungsrunden Lehrkräfte mit Fächerkombinationen eingestellt werden, in denen aktuell weniger oder kein Bedarf an den Gymnasien besteht. Dadurch werden sich automatisch auch die Einstellungschancen mit gleichzeitiger Beurlaubung für bereits unbefristet an Privatschulen tätigen Lehrkräfte mit diesen Kombinationen verbessern.
Wie funktioniert das Kontingent für Gymnasiallehrkräfte mit befristeter Abordnung an andere Schularten?
Wir wollen die Lehrkräftegewinnung frühzeitig anschieben, da die Bedarfsspitze durch G9 im und um das Jahr 2032 auf dem Lehrkräftemarkt nicht kurzfristig gedeckt werden kann. Für dieses Sonderkontingent sind aktuell 300 Stellen in die Lehrereinstellung 2025 eingespeist.
Nur ausgebildete Gymnasiallehrkräfte, die noch nicht im Schuldienst sind, können sich bewerben. Gymnasiale Laufbahnbewerber, die bereits eine unbefristete Stelle im laufenden Einstellungsverfahren angenommen haben, können nicht mehr an diesem Bewerbungsverfahren teilnehmen. Laufbahnbewerber anderer Schularten können ebenfalls nicht teilnehmen, da die Abordnung befristet und dieses Kontingent perspektivisch für den Einsatz am Gymnasium (Bedarf im Schuljahr 2032/2033 durch den dann erstmals aufgrund der Rückkehr zu G9 zusätzlich entstehenden Jahrgang) vorgesehen ist.
Es müssen zwei Fächer der Schulart mitgebracht werden, an die abgeordnet wird, damit beide Fächer während der Probezeit unterrichtet werden können.
Eine ausgebildete Gymnasiallehrkraft wird an einem Gymnasium eingestellt (bei Erfüllung der persönlichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen im Eingangsamt A13 höherer Dienst) und unmittelbar an die konkrete Schule der Schulart abgeordnet, für die die Stelle ausgeschrieben war. Also an eine Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschule oder eine berufliche Schule.
Als Stammschule wird ein allgemein bildendes Gymnasium zugewiesen, das in räumlicher Nähe zur Einsatzschule (Abordnungsschule) liegt. Die Unterrichtsverpflichtung richtet sich im Abordnungszeitraum nach dem Regelstundenmaß der Einsatzschule. Die regelmäßige Mindestverweildauer an der Einsatzschule beträgt vier Jahre.
Die Angebote finden Sie ab dem 14. August unter den Stelleninformationen der Regierungspräsidien.
Bei Einvernehmen aller beteiligten Parteien (Lehrkraft, abordnende und aufnehmende Schulart, Personalvertretung) kann im begründeten Einzelfall die Abordnung verkürzt oder auch verlängert werden. Jedoch ist grundsätzlich die komplette Probezeit (in der Regel 3 Jahre) an der Einsatzschule abzuleisten.
Nach der Mindestverweildauer haben Sie drei Optionen:
- Beantragung der Verlängerung der Abordnung
- Beantragung des dauerhaften Wechsels an die Schulart, an die Sie abgeordnet sind
- Geltendmachung des Rückkehranspruchs an ein Gymnasium
Sie erhalten vom jeweils zuständigen Regierungspräsidium eine Stelle an einem Gymnasium angeboten, die sich am fächerspezifischen und regionalen Bedarf des gymnasialen Bereichs ausrichtet. Es besteht dabei kein Anspruch auf Rückkehr an die Dienststelle, welche Ihnen im Zuge der Abordnung als Stammschule zugewiesen wurde. Angebote erfolgen grundsätzlich RP-weit oder auch in angrenzenden Regierungsbezirken in zumutbarer Entfernung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass perspektivisch der Lehrkräftebedarf an den allgemein bildenden Gymnasien durch wiederansteigende Pensionierungszahlen und der zusätzlichen Klassenstufe G9 breit gefächert deutlich ansteigen wird. Das genaue Verfahren wird zu gegebener Zeit in Abstimmung mit den Personalvertretungen entwickelt. Formell handelt es sich in jedem Einzelfall um einen Versetzungsvorgang unter Beteiligung der Personalvertretung.
Bei Antrag auf dauerhaften Verbleib an der Einsatzschule ist ein dauerhafter Bedarf und Aufnahmebereitschaft von Seiten der Schule erforderlich. Bei Vollzug erfolgt ein dauerhafter Wechsel auf eine Stelle der aufnehmenden Schulart. Im Falle eines dauerhaften Wechsels an eine Einsatzschule der Sekundarstufe 1 bedingt dies einen Laufbahnwechsel in den gehobenen Dienst, der mit einer Qualifizierungsmaßnahme und besoldungsrechtlichen Folgen verbunden ist. Der garantierte Rückkehranspruch an ein Gymnasium erlischt. Spätere Wechselwünsche sind an das reguläre Versetzungsverfahren gebunden.
Bei Antrag auf Verlängerung der Abordnung ist ein Einvernehmen der Schulverwaltung erforderlich. Bei Vollzug erfolgt eine befristete Verlängerung der Abordnung. Die Zeitspanne der Verlängerung wird im Einzelfall geregelt. Der Rückkehranspruch an ein Gymnasium mit Ablauf der Verlängerung bleibt bestehen.
Die bisherigen Angebote des Landes an Gymnasiallehrkräfte, sich auf ausgeschriebene Stellen an Grundschulen sowie Schularten der Sekundarstufe I zu bewerben und über eine Zusatzqualifizierung den Zugang zur Laufbahn zu erwerben sind mit keiner Übernahmezusage an ein Gymnasium verbunden. Für an Grundschulen eingestellte Gymnasiallehrkräfte besteht nach 4 Jahren eine Wechseloption ins gymnasiale Lehramt, die über ein Antragsverfahren eingelöst werden kann. Dabei sind auch Stellen an Gemeinschaftsschulen oder beruflichen Schulen möglich. Es besteht die Möglichkeit, sich weiter auf Stellen an Gymnasien zu bewerben.
Die Einstellung im jetzt angebotenen Sonderkontingent erfolgt zum Aufbau der für die Beschulung des in 2032/2033 durch den Umstieg auf G9 entstehenden zusätzlichen Jahrgangs erforderlichen Zahl an Lehrkräften sofort an einem Gymnasium. Damit ist zugleich eine Wechselmöglichkeit an ein Gymnasium garantiert.
Weitergehende Fragen
Eine Umsetzung auf die Stellen, die nun neu ausgeschrieben werden, erfolgt nicht. Bei der Annahmeerklärung wurde unterschrieben, dass an den weiteren Einstellungsverfahren nicht mehr teilgenommen wird. Dementsprechend erfolgt beim Rücktritt von der Annahme einer unbefristeten Stelle eine Sperrung für die Einstellung in diesem Schuljahr und es kann nur noch ein befristeter Vertrag abgeschlossen werden.
Wer später aus persönlichen Gründen an eine andere Schule wechseln möchte, kann dies nach Ablauf der Mindestverweildauer im Zuge eines Versetzungsantrags im regulären Versetzungsverfahren beantragen.
Grundsätzlich können Sie sich aus einer befristeten Stelle heraus auf unbefristete Stellen bewerben. Der Vertrag kann innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.