Sie können ohne Lehramtsstudium über den Direkteinstieg Lehrerin oder Lehrer an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) werden. Bei einem Direkteinstieg steigen Sie direkt in den Unterricht am SBBZ ein und erhalten begleitend eine zweijährige pädagogische Qualifizierung (mit abschließender Überprüfung). Nach einem weiteren Bewährungsjahr können Sie unbefristet eingestellt und auch verbeamtet werden. Danach ist auch ein Einsatz als sonderpädagogische Lehrkraft in einem inklusiven Bildungsangebot möglich.
Voraussetzung für den Direkteinstieg Sonderpädagogik ist ein abgeschlossenes Bachelor-Master-Studium im pädagogischen Bereich.
Außerdem ist eine sechswöchige Tätigkeit in einem SBBZ, einem inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen
Schule oder eine Tätigkeit / ein Praktikum außerhalb des schulischen Bereichs in der Arbeit mit Kindern oder
Jugendlichen mit Behinderung nachzuweisen.
Im Anschluss an die Registrierung ist eine Bewerbung möglich. Ausgeschriebene Stellen finden Sie unter den schulbezogenen Stellen.
Weitere Informationen zum Direkteinstieg finden Sie in den folgenden FAQ.
Sofern Sie kein abgeschlossenes Bachelor-Master-Studium im pädagogischen Bereich vorweisen
können, kommt für Sie möglicherweise der Direkteinstieg als Fachlehrkraft bzw. Technische Lehrkraft an
sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Frage.
In Baden-Württemberg dient der Direkteinstieg als Sondermodell zur Gewinnung von Lehrkräften. Im Rahmen des Direkteinstiegs
wird zunächst im tariflichen Arbeitnehmerverhältnis mit vollem Beschäftigungsumfang und vollem Entgelt eine zweijährige
berufsbegleitende pädagogische Schulung (mit abschließender Überprüfung) durchlaufen. Nach einem weiteren
Bewährungsjahr ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.
Die Einzelheiten sind unter Welche Ausbildungsphasen durchläuft eine Direkteinsteigerin / ein
Direkteinsteiger? erläutert.
Voraussetzung für einen Direkteinstieg am SBBZ ist ein geeigneter akkreditierter Bachelor-Master-Abschluss aus dem
pädagogischen Bereich.
Der Studiengang ist für den Direkteinstieg geeignet, wenn Studienleistungen im Umfang von 95 ECTS aus den folgenden Bereichen
enthalten sind:
- Sonderpädagogische Fachrichtung (zum Beispiel beeinträchtige Entwicklungs- und Lernverläufe, Lernen und Verhalten, Grundlagen von Sprachentwicklung, Entwicklungsstörungen…)
- Sonderpädagogische Handlungsfelder (zum Beispiel Beratung, Frühförderung, Inklusion, Berufliche Orientierung und Vorbereitung…)
-
Sonderpädagogische Grundlagen (zum Beispiel Umgang mit Fallstudien und Einzelfallarbeit, Diagnostik, Kommunikationstheorie, Beratungskonzepte, didaktische Grundlagen…)
- Bildungswissenschaften (höchstens 45 ECTS) (zum Beispiel Erziehungswissenschaft, Soziologie,
Psychologie…)
Außerdem ist eine sechswöchige Tätigkeit in einem SBBZ, einem inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder eine Tätigkeit / ein Praktikum außerhalb des schulischen Bereichs in der Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen mit Behinderung bis zum Einstellungstermin nachzuweisen. Die Tätigkeit / das Praktikum kann auch in Teilzeit erfolgen. Ebenso können ehrenamtliche Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen berücksichtigt werden.
Hinweis: Der Direkteinstieg SBBZ ist für Personen mit einem abgeschlossenen Studium für das Lehramt Sonderpädagogik nicht möglich. Diese durchlaufen den regulären Vorbereitungsdienst.
Personen mit einem abgeschlossenen ausländischen Hochschul- oder Universitätsabschluss (Lehramt oder anderer Abschluss) können sich für den Direkteinstieg SBBZ bewerben, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Personen ohne Deutsch als Muttersprache müssen mit der Teilnahme am Bewerbungsverfahren die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. (Dies erfolgt grundsätzlich über die Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Bei Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ist zusätzlich ein Sprachkolloquium erfolgreich zu absolvieren.
Der Direkteinstieg erfolgt immer in zwei Förderschwerpunkten. Geplant sind für das Schuljahr 2024/2025 folgende
Kombinationen:
Lernen / Geistige Entwicklung
Lernen / Sprache
Lernen / Emotionale und soziale Entwicklung
Die tatsächliche Kombination hängt von der jeweiligen Schule ab, an der die Stelle ausgeschrieben wird.
Nach dem baden-württembergischen Landeshochschulgesetz ist für die Immatrikulation in Lehramtsstudiengängen die Teilnahme an einem Lehrerorientierungstest nachzuweisen. Dabei handelt es sich um den Online-Selbst-Test „Career Counselling for Teachers“ (CCT) (Tour 1: „Soll ich ein Lehrerstudium beginnen?“).
Dieser Test ist auch für Quereinsteiger/innen mit Hochschulabschluss geeignet und kann bei der Entscheidung für den Lehrerberuf unterstützen. Es wird für die am Direkteinstieg interessierten Personen empfohlen, an diesem Test auf freiwilliger Basis teilzunehmen. Die Anonymität der Testteilnahme ist gewährleistet.
Der Test besteht aus fünf Etappen:
- Sie erhalten Informationen über das Tätigkeitsprofil von Lehrer/innen.
- Sie klären, ob diese Tätigkeiten für Sie attraktiv sind.
- Sie prüfen, ob Sie günstige persönliche Voraussetzungen für den Lehrerberuf mitbringen.
- Sie setzen sich mit Ihren bisherigen Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen auseinander.
- Sie bekommen eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Tipps für weitere Aktivitäten.
Der Direkteinstieg erfolgt ausschließlich über die Bewerbung auf Stellen, die von den Schulen selbst ausgeschrieben werden (sogenannte schulbezogene Stellenausschreibungen).
Die Einstellung erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, dabei können besondere Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden. Personen mit abgeschlossener Lehramtsausbildung werden bevorzugt. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden vom jeweils zuständigen Regierungspräsidium eingestellt.
Haupteinstellungstermin für das Schuljahr 2024/2025 ist der 2. September 2024.
Der Direkteinstieg untergliedert sich in zwei Phasen, nämlich in die pädagogische Schulung und in das Bewährungsjahr. Während der pädagogischen Schulung finden die Qualifizierungsmaßnahmen am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte und die Überprüfungen nach der Sonderpädagogiklehramtsprüfungsordnung - SPO statt.
Die pädagogische Schulung findet in der Regel am jeweils nächstgelegenen Seminarstandort statt. Einzelne Schulungselemente finden zudem online statt.
Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger leisten an der Schule die folgenden Stundenzahlen pro Woche.
1.
Schuljahr |
2.
Schuljahr |
3. Schuljahr | |||
Pädagogische Schulung und Überprüfung | Bewährungsjahr |
||||
1. Halbjahr | 2. Halbjahr | 1. Halbjahr | 2. Halbjahr | ||
Hospitation/begleiteter Unterricht | 6 Std. | 6 Std. | 6 Std. | 8 Std.* | - |
Selbstständiger Unterricht | 6 Std. | 8 Std. | 10 Std. | 8 Std. | gemäß Deputat |
* angeleiteter und zunehmend selbständiger Unterricht im zweiten Förderschwerpunkt.
Der Direkteinstieg in Teilzeit ist während der zweijährigen pädagogischen Schulung derzeit nicht möglich.
Ziel nach der Bewährung ist eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis. Zunächst erfolgt eine Einstellung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Das Arbeitsverhältnis ist üblicherweise zunächst zur Erprobung auf ein Jahr befristet. Erklärtes Interesse der Kultusverwaltung ist jedoch die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, sofern nicht schwerwiegende Gründe dagegensprechen. Nach der Schulungs- und Bewährungsphase ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen, sofern die beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen sind unter anderem:
-
EU-Bürgerin/EU-Bürger oder Bürgerin/Bürger eines Mitgliedstaates des EWR;
- 42. Lebensjahr noch nicht vollendet; diese Altersgrenze kann sich im Einzelfall um zwei Jahre je Betreuungsfall oder Pflegefall sowie um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes erhöhen; unabhängig davon kann bei Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteigern im Einzelfall eine Verbeamtung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres auch dann erfolgen, wenn ein eindeutiger Mangel an geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern vorliegt; in diesem Fall muss die Übernahme in das Beamtenverhältnis unter Berücksichtigung der Versorgungslasten einen erheblichen Vorteil für das Land bedeuten;
- Nachweis der Befähigung während der dreijährigen Beschäftigungsphase in beiden Unterrichtsfächern (Bestehen der Prüfung am Ende der pädagogischen Ausbildung, Schulleiterbeurteilung und Unterrichtsbesuch nach Ablauf der einjährigen Bewährungszeit);
- amtsärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung (dauerhafte Dienstfähigkeit).
Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe erfolgt nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die
Lehrkräfte der Länder. So werden Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger der Entgeltgruppe 12 zugeordnet. Bei der
Stufenzuordnung können nach Einzelfallprüfung Zeiten einschlägiger Berufserfahrung und förderliche Zeiten
berücksichtigt werden.
Nach der Schulungs- und Bewährungsphase ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen, sofern die beamtenrechtlichen
und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einstufung erfolgt in die Besoldungsgruppe A 13 gehobener Dienst. Falls eine
Verbeamtung nicht möglich ist, erfolgt die Einstufung in E13.
Die Gehaltstabelle für Beschäftigte nach TV-L (Tabellenentgelt) stellt das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg zur Verfügung.
Die ersten Stellenausschreibungen für den Direkteinstieg Sonderpädagogik werden im Sonderausschreibungsverfahren vom 18. bis 24. April 2024 veröffentlicht.
Online zentral registrieren und dann auf Stellenausschreibung bewerben
Eine Bewerbung zum Direkteinstieg erfolgt ausschließlich online über schulbezogene Stellenausschreibungen.
Hierzu muss man sich zunächst online unter Bewerbung Einstellung registrieren.
Anschließend können sich Interessierte zu den veröffentlichten Ausschreibungszeiträumen im Bereich schulbezogene Stellen auf konkrete, passende Stellenausschreibungen
bewerben. Hierzu übernimmt man die ausgewählten Stellenangebote in die Merkliste ("Angebot in Merkliste übernehmen"). Aus
der Merkliste heraus kann man sich auf die übernommenen Stellenangebote bewerben. Nach der erfolgten Bewerbung auf eine Stelle werden
die Unterlagen auf Zulassung für den Direkteinstieg geprüft. Bei positiver Prüfung können die Bewerbungen in die
Auswahlgespräche der Schulen einbezogen werden.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Regierungspräsidien.