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Vorbereitungsdienst

Bewerbung und Zulassung

Die Dauer des Vorbereitungsdiensts beträgt 18 Monate. Er beginnt einmal jährlich nach Ablauf der Weihnachtsferien (Anfang Januar) und dauert bis Ende des darauf folgenden Schuljahres. Bewerbungsschluss ist der 15. Juni des Vorjahres. Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen fristgerecht ein.

Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das VD-Online-Bewerbungsverfahren.

Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Bewerbungsschluss, unterschrieben an das Regierungspräsidium Ihres Erstseminarwunsches verschickt werden. Geben Sie dazu auch ggf. die Begründung für Ihren Ortswunsch an und fügen Sie dies belegende Unterlagen frühzeitig dem Zulassungsantrag bei, da nur durch Belege nachgewiesene, objektiv soziale Bindungen an einen bestimmten Ort (z. B. Familienstand, Kinderbetreuung, Trainertätigkeit) bei der Zuweisung im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Das Zeugnis über den Abschluss des Lehramtsstudiums kann bis Ende Dezember nachgereicht werden.

Für angehende Lehrkräfte, die ihren Masterstudiengang (Master of Education) im Wintersemester (31.03) abschließen, besteht die Möglichkeit den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus aufzunehmen.  

Zum VD-Online-Bewerbungsverfahren

Notwendige Unterlagen für eine Bewerbung für den Vorbereitungsdienst

  • Förmlicher Zulassungsantrag (entspricht den Ausdruck der Online-Bewerbung);
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ausgeübte Berufstätigkeiten;
  • ein Personalbogen mit einem Lichtbild aus neuester Zeit (Gültigkeit 6 Monate);
  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Reifeprüfungszeugnis);
  • Zeugnis(se) über die Erste Lehramtsprüfung (1. Staatsprüfung bzw. Bachelor- und Masterabschluss) oder eines einschlägigen Studiengangs für den Seiteneinstieg (Diplomabschluss bzw. Bachelor- und Masterabschluss). Den Bachelor- und Masterabschlüssen ist jeweils ein Transcript of Records beizufügen;
  • eine Erklärung über Vorstrafen, wirtschaftliche Verhältnisse und zur Frage, ob bereits in einem anderen Bundesland oder bei anderen Zulassungsbehörden ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt oder ein Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet worden ist;
  • ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung im Sinne des Beamtenrechts. In diesem Zusamnehang erfolgt auch eine Überprüfung des Masernschutzes. Die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses erfolgt durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte. Eine Namensliste dafür zugelassener Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Gesundheitsämter. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern können sich alternativ an das für sie zuständige Gesundheitsamt in ihrem Bundesland wenden. Das ärztliche Zeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und daher frühestens im August zu beantragen.
  • Erklärung über den Ausschluss eines Behandlungsverhältnisses. Das Formular finden Sie auf der Hompage des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg.
  • Nachweis über das Vereinspraktikum von mindestens 24 Übungsdoppelstunden (nur für Bewerber mit dem Fach Sport);
  • Nachweis der Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht durch Vorlage eines Nachweises entsprechend den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DRSA) Silber oder Gold (nur für Bewerber mit dem Fach Sport);
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin;
  • standesamtliche Nachweise jeweils in aktueller Fassung (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. Geburtsurkunde von Kindern, ggf. Entscheidungsformeln von Scheidungsurteilen);
  • Staatsangehörigkeitsnachweis mittels einer amtlich beglaubigten Kopie des Passes oder des Personalausweises (beidseitig)
  • bei der Entscheidung über den Zulassungsantrag muss ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorliegen, das bei der Meldebehörde beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate sein soll. Es ist daher frühestens Anfang Oktober zu beantragen (Berücksichtigen Sie dabei, dass es bis zu 3 Wochen dauern kann, bis das beantragte Führungszeugnis dem jeweiligen Regierungspräsidium vorliegt). Das Führungszeugnis wird vom Bewerber bei der Meldebehörde zur Vorlage bei dem Regierungspräsidium, bei dem die Bewerbung eingereicht wurde, beantragt.  
  • Belehrung und Erklärung über die Verfassungstreue;
  • Nachweis über ein Betriebs- oder Sozialpraktikum (außer Bewerber mit dem Fach Sport). Wurde das Fach Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik gewählt, ist spätestens ab der Zulassung zum Vorbereitungsdienst 2018 das Betriebspraktikum erforderlich;
  • ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis);
  • ggf. Nachweis zur Begründung des Ortswunsches.

Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst findet landesweit zentral statt. Mehrfachbewerbungen bringen Ihnen daher keinen Vorteil, sondern verursachen nur einen erhöhten Aufwand für Sie und die Verwaltung.


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