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Beschulung Geflüchteter

Freiwillige (Pensionäre, ausgebildete Lehrkräfte, Studierende, ukrainische Lehrkräfte, Lehrkräfte anderer Nationen, Personen mit pädagogischer Vorbildung, Erzieherinnen und Erzieher etc.), die bei der Beschulung Geflüchteter an Grund-, Haupt-, Werkreal- und Realschulen, Gemeinschaftsschulen, allgemein bildenden Gymnasien und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie an Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg unterstützen wollen, können sich über unser neu eingerichtetes landesweites Internet-Portal registrieren lassen.

Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit haben, kommen Sie hier direkt auf das Internet-Portal.

Der Zugang zum Portal wird über die E-Mail-Adresse und das persönliche Kennwort geöffnet. Danach werden über eine komfortable Führung im Programm Qualifikationen sowie geografische und pädagogische Einsatzwünsche abgefragt. Im Falle einer möglichen Beschäftigung nimmt das zuständige Regierungspräsidium mit Ihnen Kontakt auf. Es werden Ihnen in diesem Fall von den Regierungspräsidien befristete Arbeitsverträge angeboten.

Falls mit Ihnen ein Vertrag zustande kommen sollte, benötigen Sie neben dem Lebenslauf, den Abschlusszeugnissen etc. insbesondere die folgenden drei Erklärungen:

Erklärung zu Vorstrafen
Erklärung zum Masernnachweis
Erklärung zum Beschäftigungsnachweis

* Kurzer Lebenslauf

* Nachweis über Masernimmunität bei nach 31.12.1970 geborenen Personen. Für aus der Ukraine geflüchtete Lehrkräfte ist es übergangsweise ausreichend, wenn spätestens zu Beginn der Tätigkeit die erste Impfung erfolgt ist und der Nachweis über die zweite Impfung spätestens vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit vorgelegt wird. Hilfreich für bisher noch nicht gegen Masern geimpfte Lehrkräfte ist es, unverzüglich mit dem Impfprozess zu beginnen, um möglichst bereits vor einem eventuellen Vertragsabschluss den vollen Impfschutz zu haben.

* Erklärung zu Vorstrafen. Der Vordruck zur Erklärung zu Vorstrafen muss zusammen mit der Bescheinigung zur kostenpflichtigen Beantragung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses dem zuständigen Regierungspräsidium übermittelt werden. Diese Bescheinigung wird von der Meldebehörde erstellt, wenn dort auf Basis der Aufforderung des Regierungspräsidiums (gesondertes Anforderungsschreiben) im Falle eines Einstellungsangebots ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird.

* Nachweis über das bestehende Beschäftigungsverhältnis als Lehrkraft in der Ukraine

* Nachweis über gute Deutschkenntnisse oder Kenntnisse in Englisch, um die Kommunikation mit dem Kollegium zu ermöglichen.

* Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis (die bei der Beantragung des Aufenthaltstitels erhaltene Fiktionsbescheinigung ist zunächst ausreichend).


Erst dann müssen Sie diese Dokumente in Ihren VPO-Antrag hochladen.

Lehrkräfte, die sich bereits im Schuldienst des Landes befinden (unbefristet oder befristet) und die ebenfalls Unterstützung leisten wollen, melden ihre Bereitschaft der Schulleitung. Die Schule leitet diese Einsatzbereitschaft an die nächsthöhere Schulverwaltungsebene weiter.

Geflüchtete ukrainische Lehrkräfte, die in Baden-Württemberg an Schulen tätig werden möchten, können sich auch direkt an das jeweils zuständige Regierungspräsidium wenden:

Regierungspräsidium Stuttgart:   lehrkraefte-ukraine@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe:  Ukraine.Abt07@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg:    Ukraine.Schule@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen:   lehrkraefte-ukraine@rpt.bwl.de 












 

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