16.01.2008
Auch in Baden-Württemberg gilt das Mindestalter von 17 Jahren für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE.
Die Rechtsverordnung zur Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 trat am 1. Januar 2008 in Kraft.
16.01.2008
Die Rechtsverordnung zur Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 trat am 1. Januar 2008 in Kraft.