Schulbogen 9 Blatt 3 – Tabelle 9.4 – Aufhebung bzw. Auslaufen eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot:
In dieser Tabelle sind alle Schülerinnen und Schüler einzutragen, für die im genannten Zeitraum ein Feststellungsbescheid vom SSA nach § 82 (1) Schulgesetz ausgelaufen ist (und nicht verlängert wurde) oder bei denen ein Bescheid zur Aufhebung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorgelegt wurde. Diese Schüler müssen in der Tabelle 1.1a und auf dem Beleg zur Schuldatei enthalten sein.
Siehe GMS Bogen 2_3 Tabelle 24 |
Siehe GMS Bogen 4 Tabelle 42 |