Hier ist die Zahl aller Schülerinnen und Schüler einzutragen, die im Schuljahr 2025/2026 neu in den betreffenden Bildungsgang eingetreten sind, auch wenn sie im vergangenen Schuljahr an derselben Schule in einem anderen Bildungsgang unterrichtet wurden. Mit Ausnahme der Berufsschulen sind dies i.d.R. alle Schüler der ersten Klassenstufe. Für einjährige Bildungsgänge (z.B. auch 1BK2W) sind bei dieser Frage grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler zu melden.
Für neu eingetretene Schülerinnen und Schüler an der Berufsschule und an Berufsfachschulen wird zusätzlich erfragt, wie viele Schülerinnen und Schüler vor dem Eintritt in die betreffende Schulgliederung das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf bzw. Ausbildungsvorbereitung (dual) bzw. Berufseinstiegsjahr besucht haben.
Tabelle 5: Schulabgänger und Absolventen des Schuljahres 2024/2025
Abgehende der beruflichen Schulen sind Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2024/2025, die einen beruflichen Bildungsgang vollständig durchlaufen, aber das jeweilige Ziel des Bildungsganges nicht erreicht haben. Eingeschlossen werden solche Personen, die anschließend in einen anderen beruflichen Bildungsgang wechseln. Nicht eingeschlossen werden Abbrecher, die einen beruflichen Bildungsgang vor Ende des Bildungsganges beendet haben.
Absolvierende der beruflichen Schulen sind Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2024/2025, die einen beruflichen Bildungsgang mit Erfolg vollständig durchlaufen und damit das jeweilige Ziel des Bildungsganges erreicht haben. Eingeschlossen werden Schülerinnen und Schüler, die anschließend in einen anderen beruflichen Bildungsgang gewechselt sind, um einen zusätzlichen Abschluss zu erwerben. Bei der Angabe des allgemeinbildenden Abschlusses ist nur der an der beruflichen Schule zusätzlich erworbene allgemeinbildende Abschluss zu berücksichtigen.
Ausfüllhinweise für ASV-BW zu Übersicht 7.1.2
Erhebungsbogen für Berufsschulen und Sonderberufsschulen
Die Vorbildung der Schüler in diesen Tabellen wird gemäß Feld Höchster erreichter Schulabschluss ermittelt, sofern dieses Datenfeld im Datensatz korrekt und vollständig gepflegt ist. Andernfalls lassen sich beide Tabellen auch manuell befüllen bzw. die darin übertragenen Zahlen korrigieren. Die Information, inwiefern vorher einer der Bildungsgänge VAB/1BFAV(D) oder BEJ besucht wurde, kommt aus der Tabelle Bildungsverlauf.
Ob ein Schülerdatensatz in Tabelle 4a oder 4b übertragen wird, entscheidet sich aufgrund der Information im Feld Ausbildungsberuf. Ist hier für die Person in ASV-BW kein Ausbildungsberuf im eigentlichen Sinn, sondern eine andere Option aus der ASD-BW-Werteliste Ausbildungsberuf hinterlegt, erscheint der Datensatz in Tabelle 4b.
•die Schüler mit einem endgültigen Schulaustrittsdatum auf dem Reiter Austritt im vorherigen Schuljahr und einer vollständig gefüllten Zeile mit Eintritts- und Austrittsdatum für einen bestimmten Bildungsgang der Berufsschule im Bildungsverlauf dort
•die Schüler des aktuellen ESS-Schuljahres mit einer vollständig gefüllten Zeile mit Eintritts- und Austrittsdatum für einen bestimmten Bildungsgang der Berufsschule im Bildungsverlauf für das vorherige Schuljahr
Der Beispielschüler aus dem Screenshot hat im vorherigen Schuljahr die kaufmännische Berufsschule besucht, doch ohne erfolgreichen Abschluss verlassen und dieses Schuljahr in ein kaufmännisches BK1 gewechselt. Daher wird er in die erste Zeile insgesamt von Tabelle 5 als Schulabgänger übertragen.
Die Tabellenzeilen von Tabelle 5 werden anhand der Auswahl im Feld Abschluss gefüllt.
Achtung!
Wenn Sie Z oder KE wählen oder das Feld Abschluss leer lassen, findet keine Übertragung des jeweiligen Datensatzes in Tabelle 5 statt, weil Abbrecher, die einen Bildungsgang vor Ende des Bildungsgangs beenden, nicht gezählt werden.
Wert
Übertragung wohin in Tabelle 5
oA
in Zeile insgesamt
HSA
in Zeilen insgesamt,
darunter mit Abschlusszeugnis der Schule,
darunter mit bescheinigtem Hauptschulabschluss
FHR
in Zeilen insgesamt,
darunter mit Abschlusszeugnis der Schule,
darunter mit Fachhochschulreife
A(BS)
in Zeilen insgesamt,
darunter mit Abschlusszeugnis der Schule
FSR
in Zeilen insgesamt,
darunter mit Abschlusszeugnis der Schule,
darunter mit bescheinigtem Realschulabschluss („9+3“)