Liste der Lehrkräfte (nur für private berufliche Schulen)
Jede Dienststelle, an der Unterricht erteilt wird, muss eine Übersicht 5.1 (Liste der Lehrkräfte) abgeben.
Bitte füllen Sie nur eine Übersicht 5.1 für alle beruflichen Bildungsgänge der Dienststelle aus, d.h. nicht nach Schultypen oder Schularten getrennt.
Die Liste der Lehrkräfte dient der Information für die Schulaufsicht und zur Erstellung der Lehrkräftestatistik im Statistischen Landesamt.
Für die Lehrkräftestatistik werden die nicht unterlegten (anonymisierten) Daten aus den Lehrkräftelisten erfasst.
Zur Vereinfachung der EDV-Bearbeitung an den Schulen sind alle Lehrkräfte – einschließlich Schulleiter und beurlaubte Lehrkräfte – durchgehend in streng alphabetischer Reihenfolge aufzuführen.
Zur Identifikation von Schulleiterinnen und Schulleitern dient die Spalte "Funktionsstelle".
Die Summe der tatsächlich erteilten Stunden je Woche an der berichtenden Schule muss mit der Summe der Übersichten 1.2 aller Schultypen übereinstimmen
Um die sachgerechte Bearbeitung der Liste der Lehrkräfte zu erleichtern, finden Sie im Folgenden Beispiele für einige typische Fälle, bei denen in der Vergangenheit Probleme zu verzeichnen waren.
Die Lehrkräftenamen, die Funktionsstellen sowie die Amts- und Dienstbezeichnungen werden nicht erfasst. Sie dienen dem Statistischen Landesamt nur zum manuellen Abgleich, wenn einzelne Lehrkräfte an mehreren Schulen unterrichten, und zur Vereinfachung von Rückfragen.
In den Kennziffern der Lehrkräftegliederungen (vgl. Schlüssel- und Abkürzungsverzeichnis 2024/25 für die Schulstatistik an beruflichen Schulen) sind das Beschäftigungsverhältnis, die Unterscheidung nach theoretischem und fachpraktischem Unterricht, sowie das Anstellungsverhältnis enthalten.
•Vollzeitbeschäftigt sind Lehrkräfte mit voller Pflichtstundenzahl (Pflichtstunden = Unterrichts- + Anrechnungs- + Ermäßigungs- + Freistellungsstunden + Stunden dienstlicher Tätigkeit außerhalb von Schulen). Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, die in den ersten beiden Berufsjahren an einer pädagogischen Ausbildung teilnehmen, zählen zu den vollzeitbeschäftigten Lehrkräften. Die Differenz zwischen voller Pflichtstundenzahl und tatsächlich erteiltem Unterricht ist unter der Rubrik Dienstliche Tätigkeiten außer-halb von Schulen, … anzugeben (Erfassungsfeld (EF) 618 in Ü 5.1).
•Teilzeitbeschäftigt sind Lehrkräfte mit einer bis zu 50 % ermäßigten Pflichtstundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft.
•Stundenweise beschäftigt sind Lehrkräfte (nebenberufliche und nebenamtliche Lehrkräfte sowie Lehrbeauftragte) mit weniger als 50 % der Pflichtstunden einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft.
Bitte tragen Sie nur die erteilten Unterrichtsstunden ein, Stunden für administrative Zwecke werden hier nicht berücksichtigt.
Sonderfälle
•Kurzfristig (bis zu drei Wochen) abwesende Lehrkräfte: Lehrkräfte, die wegen Krankheit, Beurlaubung oder aus sonstigen Gründen kurzfristig abwesend sind, werden von der Schule mit ihren stundenplanmäßigen Wochenstunden so eingetragen, als ob sie in der Stichwoche unterrichteten. Die aufgrund der Abwesenheit dieser Lehrkräfte anfallenden Vertretungsstunden der Vertretungslehrkräfte sind bei diesen nicht auszuweisen, weil sonst Doppelzählungen der erteilten Unterrichtsstunden entstehen würden.
•Langfristig (mehr als drei Wochen) wegen Krankheit, Mutterschutz oder Kurmaßnahmen abwesende Lehrkräfte, deren Arbeitsverhältnis weiterhin aktiv bleibt, sind als aktive Lehrkräfte jedoch ohne Wochenstunden und auch ohne Regelstundenmaß zu melden (siehe Beispiel). Die Vertretungsstunden werden in diesen Fällen bei der Vertretungslehrkraft angegeben.
•Aus sonstigen Gründen langfristig (mehr als drei Wochen) abwesende Lehrkräfte (insbesondere wegen Beurlaubung, Elternzeit, Vollabordnungen außerhalb des Schuldienstes) sind unter der Lehrkräftegliederungsnummer 900 (ohne Wochenstunden, Regelstundenmaß) zu melden. Die Vertretungsstunden werden ebenfalls bei der Vertretungslehrkraft angegeben. Im Bogen für Lehrerbewegung sind diese als Abgang und beim Wiedereinsteigen in den Schuldienst als Zugang zu erfassen.
•Beurlaubte Lehrkräfte, die stundenweise Unterricht erteilen, sind als stundenweise beschäftigte Lehrkräfte zu melden.
Zu den Erfassungsfeldern (z.B. EF604 - Lehrergliederung) der Übersicht 5.1 gilt insbesondere:
604 |
Lehrergliederung |
Kennziffer für die Beschäftigungsart der Lehrkraft an der meldenden Schule, entsprechend dem aktuellen Schlüssel- und Abkürzungsverzeichnis für die Schulstatistik an beruflichen Schulen
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––– |
Funktionsstelle |
Es sind unbedingt die im aktuellen "Schlüssel- und Abkürzungsverzeichnis für die Schulstatistik an beruflichen Schulen" aufgeführten Kürzel für Lehrkräfte in besonderen Funktionsstellen einzutragen.
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605 |
Amts- und Dienstbezeichnung |
Nur Abkürzungen entsprechend dem Schlüssel- und Abkürzungsverzeichnis für die Schulstatistik an beruflichen Schulen verwenden.
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606 |
Geschlecht |
Männlich = 1 Weiblich = 2
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607 |
Geburtsjahr |
Eintragung der letzten zwei Ziffern des Geburtsjahres.
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609 610 611 |
Lehrbefähigung |
Eintragung von bis zu drei Kürzeln für erworbene Lehrbefähigungen (nur ein Kürzel je Datenfeld) laut dem aktuellen Schlüssel- und Abkürzungsverzeichnis für die Schulstatistik an beruflichen Schulen. Die Verwendung von eigenen Kürzeln oder von Kürzeln für erteilte Unterrichtsfächer ist nicht zulässig und führt zu Rückfragen.
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Für die folgenden Erfassungsfelder gilt: Angaben mit einer Dezimale, ggf. kaufmännisch runden.
Bei Angaben mit mehr als einer Dezimalstelle werden alle nachfolgenden Stellen nicht berücksichtigt.
612 |
Regelstundenmaß |
Für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte (Kennziffern 111-123) wird das Regelstundenmaß angegeben. |
613 |
Regelstundenmaß-ausgleich zum letzten Schuljahr |
Regelstundenmaßausgleich darf nur von der Schule eingetragen werden, an der eine Lehrkraft den überwiegenden Teil der Unterrichtsstunden erteilt (Stammschule). |
614 |
Regelstundenmaß-ausgleich zum nächsten Schuljahr |
Regelstundenmaßausgleich darf nur von der Schule eingetragen werden, an der eine Lehrkraft den überwiegenden Teil der Unterrichtsstunden erteilt (Stammschule). + einzutragen. Stunden, die in diesem Schuljahr nicht gehalten und deshalb im nächsten Schuljahr nachgeholt werden, sind in der Spalte – einzutragen. |
616 |
Gesamtstunden je Woche |
Gesamtstunden je Woche aus den EF 612 bis 615. EF616 = EF612 + (EF613+) – (EF 613-) + (EF614+) – (EF614-)+ EF615 |
617 |
Anrechnungen, Ermäßigungen, Freistellungen |
Ermäßigungen, Anrechnungen und Freistellungen von Lehrkräften anderer Schulen sind, um Doppelzählungen zu vermeiden, nur von der Stammschule einzutragen. |
619 |
Unterricht an fremden Schulen |
Unterricht an fremden Schulen im Rahmen der Unterrichtsverpflichtungen. |
620 |
Erteilter Unterricht |
Bitte nur den an der berichtenden Schule erteilten Unterricht eintragen. EF620 = EF616 – EF617 – EF618 – EF619. |
Bemerkungen |
Wird von einer Lehrkraft der berichtenden Schule Unterricht an einer fremden Schule erteilt (EF 619), ist hier diese Schule anzugeben. |