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ESS - Elektronische Schulstatistik

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Übersicht 5.1

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Ausfüllhinweise zur ESS zu Übersicht 5.1

Liste der Lehrkräfte (nur für private berufliche Schulen)

Jede Dienststelle, an der Unterricht erteilt wird, muss eine Übersicht 5.1 (Liste der Lehrkräfte) abgeben.

Bitte füllen Sie nur eine Übersicht 5.1 für alle beruflichen Bildungsgänge der Dienststelle aus, d.h. nicht nach Schultypen oder Schularten getrennt.

Die Liste der Lehrkräfte dient der Information für die Schulaufsicht und zur Erstellung der Lehrkräftestatistik im Statistischen Landesamt.
Für die Lehrkräftestatistik werden die nicht unterlegten (anonymisierten) Daten aus den Lehrkräftelisten erfasst.
Zur Vereinfachung der EDV-Bearbeitung an den Schulen sind alle Lehrkräfte – einschließlich Schulleiter und beurlaubte Lehrkräfte – durchgehend in streng alphabetischer Reihenfolge aufzuführen.
Zur Identifikation von Schulleiterinnen und Schulleitern dient die Spalte "Funktionsstelle".

Die Summe der tatsächlich erteilten Stunden je Woche an der berichtenden Schule muss mit der Summe der Übersichten 1.2 aller Schultypen übereinstimmen

Um die sachgerechte Bearbeitung der Liste der Lehrkräfte zu erleichtern, finden Sie im Folgenden Beispiele für einige typische Fälle, bei denen in der Vergangenheit Probleme zu verzeichnen waren.

Die Lehrkräftenamen, die Funktionsstellen sowie die Amts- und Dienstbezeichnungen werden nicht erfasst. Sie dienen dem Statistischen Landesamt nur zum manuellen Abgleich, wenn einzelne Lehrkräfte an mehreren Schulen unterrichten, und zur Vereinfachung von Rückfragen.

In den Kennziffern der Lehrkräftegliederungen (vgl. Schlüssel- und Abkürzungsverzeichnis 2024/25 für die Schulstatistik an beruflichen Schulen) sind das Beschäftigungsverhältnis, die Unterscheidung nach theoretischem und fachpraktischem Unterricht, sowie das Anstellungsverhältnis enthalten.

Vollzeitbeschäftigt sind Lehrkräfte mit voller Pflichtstundenzahl (Pflichtstunden = Unterrichts- + Anrechnungs- + Ermäßigungs- + Freistellungsstunden + Stunden dienstlicher Tätigkeit außerhalb von Schulen). Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, die in den ersten beiden Berufsjahren an einer pädagogischen Ausbildung teilnehmen, zählen zu den vollzeitbeschäftigten Lehrkräften. Die Differenz zwischen voller Pflichtstundenzahl und tatsächlich erteiltem Unterricht ist unter der Rubrik Dienstliche Tätigkeiten außer-halb von Schulen, … anzugeben (Erfassungsfeld (EF) 618 in Ü 5.1).

Teilzeitbeschäftigt sind Lehrkräfte mit einer bis zu 50 % ermäßigten Pflichtstundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft.

Stundenweise beschäftigt sind Lehrkräfte (nebenberufliche und nebenamtliche Lehrkräfte sowie Lehrbeauftragte) mit weniger als 50 % der Pflichtstunden einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft.

Bitte tragen Sie nur die erteilten Unterrichtsstunden ein, Stunden für administrative Zwecke werden hier nicht berücksichtigt.

Sonderfälle

Kurzfristig (bis zu drei Wochen) abwesende Lehrkräfte: Lehrkräfte, die wegen Krankheit, Beurlaubung oder aus sonstigen Gründen kurzfristig abwesend sind, werden von der Schule mit ihren stundenplanmäßigen Wochenstunden so eingetragen, als ob sie in der Stichwoche unterrichteten. Die aufgrund der Abwesenheit dieser Lehrkräfte anfallenden Vertretungsstunden der Vertretungslehrkräfte sind bei diesen nicht auszuweisen, weil sonst Doppelzählungen der erteilten Unterrichtsstunden entstehen würden.

Langfristig (mehr als drei Wochen) wegen Krankheit, Mutterschutz oder Kurmaßnahmen abwesende Lehrkräfte, deren Arbeitsverhältnis weiterhin aktiv bleibt, sind als aktive Lehrkräfte jedoch ohne Wochenstunden und auch ohne Regelstundenmaß zu melden (siehe Beispiel). Die Vertretungsstunden werden in diesen Fällen bei der Vertretungslehrkraft angegeben.

Aus sonstigen Gründen langfristig (mehr als drei Wochen) abwesende Lehrkräfte (insbesondere wegen Beurlaubung, Elternzeit, Vollabordnungen außerhalb des Schuldienstes) sind unter der Lehrkräftegliederungsnummer 900 (ohne Wochenstunden, Regelstundenmaß) zu melden. Die Vertretungsstunden werden ebenfalls bei der Vertretungslehrkraft angegeben. Im Bogen für Lehrerbewegung sind diese als Abgang und beim Wiedereinsteigen in den Schuldienst als Zugang zu erfassen.

Beurlaubte Lehrkräfte, die stundenweise Unterricht erteilen, sind als stundenweise beschäftigte Lehrkräfte zu melden.

Zu den Erfassungsfeldern (z.B. EF604 - Lehrergliederung) der Übersicht 5.1 gilt insbesondere:

604

Lehrergliederung

Kennziffer für die Beschäftigungsart der Lehrkraft an der meldenden Schule,

entsprechend dem aktuellen Schlüssel- und Abkürzungsverzeichnis für die Schulstatistik an beruflichen Schulen

 

–––

Funktionsstelle

Es sind unbedingt die im aktuellen "Schlüssel- und Abkürzungsverzeichnis für die Schulstatistik an beruflichen Schulen"

aufgeführten Kürzel für Lehrkräfte in besonderen Funktionsstellen einzutragen.

 

605

Amts- und Dienstbezeichnung

Nur Abkürzungen entsprechend dem Schlüssel- und Abkürzungsverzeichnis für die Schulstatistik an beruflichen Schulen verwenden.

 

606

Geschlecht

Männlich = 1

Weiblich = 2

 

607

Geburtsjahr

Eintragung der letzten zwei Ziffern des Geburtsjahres.

 

609

610

611

Lehrbefähigung

Eintragung von bis zu drei Kürzeln für erworbene Lehrbefähigungen (nur ein Kürzel je Datenfeld) laut dem aktuellen Schlüssel- und Abkürzungsverzeichnis für die Schulstatistik an beruflichen Schulen.

Die Verwendung von eigenen Kürzeln oder von Kürzeln für erteilte Unterrichtsfächer ist nicht zulässig und führt zu Rückfragen.

 

 

Für die folgenden Erfassungsfelder gilt: Angaben mit einer Dezimale, ggf. kaufmännisch runden.

Bei Angaben mit mehr als einer Dezimalstelle werden alle nachfolgenden Stellen nicht berücksichtigt.

 

612

Regelstundenmaß

Für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte (Kennziffern 111-123) wird das Regelstundenmaß angegeben.
Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte wird die abweichend vereinbarte Stundenzahl eingetragen.
Sonstige Lehrkräfte (Kennziffern 311-323, 411-415, 511 und 810) sind mit der für die berichtende Schule vereinbarten Stundenzahl je Woche anzugeben.
Für Lehrkräfte von fremden Schulen (Kennziffer 611-622) sind nur in den EF 612, 616 und 620 Angaben zu machen.

613

Regelstundenmaß-ausgleich zum letzten Schuljahr

Regelstundenmaßausgleich darf nur von der Schule eingetragen werden, an der eine Lehrkraft den überwiegenden Teil der Unterrichtsstunden erteilt (Stammschule).
Beim Ausgleich zum letzten Schuljahr sind Stunden, die im laufenden Schuljahr erteilt werden - und somit vom letzten Jahr nachgeholt werden - in der Spalte + einzutragen.
Stunden, die bereits im letzten Schuljahr im Voraus gehalten wurden und deshalb in diesem Schuljahr entfallen, sind in der Spalte einzutragen.

614

Regelstundenmaß-ausgleich zum nächsten Schuljahr

Regelstundenmaßausgleich darf nur von der Schule eingetragen werden, an der eine Lehrkraft den überwiegenden Teil der Unterrichtsstunden erteilt (Stammschule).
Beim Ausgleich zum nächsten Schuljahr sind Stunden, die im laufenden Schuljahr im Vorgriff auf das kommende Schuljahr erteilt werden in der Spalte

+ einzutragen.

Stunden, die in diesem Schuljahr nicht gehalten und deshalb im nächsten Schuljahr nachgeholt werden, sind in der Spalte einzutragen.

616

Gesamtstunden je Woche

Gesamtstunden je Woche aus den EF 612 bis 615.

EF616  =  EF612 + (EF613+) – (EF 613-) + (EF614+) – (EF614-)+ EF615

617

Anrechnungen, Ermäßigungen, Freistellungen

Ermäßigungen, Anrechnungen und Freistellungen von Lehrkräften anderer Schulen sind, um Doppelzählungen zu vermeiden, nur von der Stammschule einzutragen.
In Zweifelsfällen stimmen sich die Schulen untereinander ab.

619

Unterricht an fremden Schulen

Unterricht an fremden Schulen im Rahmen der Unterrichtsverpflichtungen.
Auch diese Angabe ist nur von der Stammschule einzutragen.

620

Erteilter Unterricht

Bitte nur den an der berichtenden Schule erteilten Unterricht eintragen.

EF620 = EF616 – EF617 – EF618 – EF619.

Bemerkungen

Wird von einer Lehrkraft der berichtenden Schule Unterricht an einer fremden Schule erteilt (EF 619), ist hier diese Schule anzugeben.
Bei Lehrkräften von anderen Schulen (Kennziffern 611-622) sind hier Stammschule und Schulart zu nennen.

 

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