Schulbogen 3 - Tabelle 35 - Wahlpflichtunterricht bzw. Wahlfach Informatik an Werkreal-/Hauptschulen
Tragen Sie alle Schülerinnen und Schüler (insgesamt und weiblich) sowie Gruppen der Klassenstufen 7 bis 10 nach den Wahlpflichtfächern ein. Bitte berücksichtigen Sie ggf. auch Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen sowie inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler. Die Summe der Schülerinnen und Schüler nach Wahlpflichtfächern je Klassenstufe muss grundsätzlich mit den Angaben auf Schulbogen 2 Tabelle 21 übereinstimmen; bei Vorhandensein von Schülerinnen und Schülern in Vorbereitungsklassen bzw. von inklusiv unterrichteten Schülerinnen und Schülern können die Summenwerte der Wahlpflichtfächer niedriger sein.
Bei Kooperationen beim Wahlpflichtunterricht mit anderen Schulen meldet jede Schule ihre eigenen Schülerinnen und Schüler, aber die „Gruppen“ werden nur von der Schule gemeldet, an der der Unterricht tatsächlich stattfindet.
Diese vier Bedingungen müssen für eine korrekte Anzeige von Islamische Religionsunterricht sunnitischer Prägung (nur öffentliche Schulen) erfüllt sein:
1.Die Schüler müssen in der Fächerwahl RISL als Fach gewählt haben.
2.In der Matrix muss ein Unterrichtselement im Fach RISL vorhanden sein.
3.Der Schüler muss diesem Unterrichtselement zugewiesen sein.
4.Damit die Anzahl der Gruppen ausgefüllt wird, muss dem Unterrichtselement eine Lehrkraft zugewiesen sein.