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ESS - Elektronische Schulstatistik

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Schulbogen 2 Blatt 2

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Ausfüllhinweise zur ESS zu Schulbogen 2 Blatt 2

Für die Stammschule und jede Außenstelle ist je ein Schulbogen 2 Blatt 1 und Blatt 2 auszufüllen. Bei Angaben zum Wohnort ist der Ort anzugeben, an dem sich die Hauptwohnung gemäß § 21 Bundesmeldegesetz der Schülerin bzw. des Schülers befindet. Gemäß § 22 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird.

Schulbogen 2 Blatt 2 - Tabelle 22 - Einzugsbereich II

Tragen Sie hier bitte die Zahl der Schülerinnen und Schüler entsprechend der Wohnortkategorien ein.  

Schulbogen 2 Blatt 2 - Tabelle 23 - Inklusion: Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler MIT einem vom Staatlichen Schulamt festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Seit dem Schuljahr 2022/23 werden in der Tabelle zur Inklusion zwei weitere Merkmale erfasst:

a)Die Anzahl der zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot;  Hinweis: Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung werden ALLE zieldifferent unterrichtet (daher keine gesonderte Abfrage); Schülerinnen und Schüler mit den anderen aufgeführten Förderschwerpunkten können sowohl zielgleich als auch zieldifferent unterrichtet werden.

b)die Zahl der Schülerinnen und Schüler, für die der Anspruch erstmals festgestellt wurde.

Bei beiden neuen Merkmalen handelt es sich um Teilmengen aller Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot.

Zu melden sind ausschließlich Schülerinnen und Schüler MIT festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Bescheid des Staatlichen Schulamts nach § 82 (1) SchG muss vorliegen). Diese müssen in der Tabelle 21 und auf dem Beleg zur Schuldatei enthalten sein. Da die Angaben bei öffentlichen Schulen für Zahlungen im Rahmen des Gesetzes zum Ausgleich kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion verwendet werden, bitten wir um sorgfältiges Ausfüllen der Tabelle. Die Eintragungen in dieser Tabelle sind vor Abgabe der Statistik mit dem SSA abzustimmen. Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, die im Rahmen einer kooperativen Organisationsform an der Werkreal-/Hauptschule unterrichtet werden, werden ausschließlich vom Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum gemeldet und in keinem Fall von der Werkreal-/Hauptschule

Schulbogen 2 Blatt 3 - Tabelle 24 -  Aufhebung bzw. Auslaufen eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

In dieser Tabelle sind alle Schülerinnen und Schüler einzutragen, für die im genannten Zeitraum ein Feststellungsbescheid vom SSA nach § 82 (1) Schulgesetz ausgelaufen ist (und nicht verlängert wurde) oder bei denen ein Bescheid zur Aufhebung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorgelegt wurde. Diese Schüler müssen in der Tabelle 21 und auf dem Beleg zur Schuldatei enthalten sein.

Ausfüllhinweise für ASV-BW zu Schulbogen 2 Blatt 2

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