23.11.2023
Prüfung der Zulassung zum Direkteinstieg Grundschule und Sekundarstufe I
Prüfung der Unterlagen erst nach Bewerbung auf eine konkrete ausgeschriebene Stelle
Erst wenn Sie sich auf eine konkrete ausgeschriebene Stelle beworben haben, werden Ihre Unterlagen durch das Regierungspräsidium
für die Zulassung zum Direkteinstieg geprüft.
Benachrichtigt werden Sie aber nur, wenn das Ergebnis positiv ausfällt.
Sie erhalten dann auf Ihren LOBW-Account ein Schreiben, für welche Schularten und für welche Fächer sie zugelassen werden.
Benachrichtigt über den Erhalt des Schreibens werden Sie durch die übliche anonymisierte Mail auf Ihre E-Mail-Adresse.
Darüber hinaus können Sie den Bearbeitungsstand des Verfahrens über die Status-Anzeigen abfragen.
Mögliche Status-Anzeigen sind:
* abgeschickt (die Daten wurden abgesandt)
* angekommen (die Daten sind auf dem Server der Kultusverwaltung angekommen; in diesem Status nehmen Sie noch nicht am
Einstellungsverfahren teil)
* übernommen, aber noch nicht geprüft (die Daten wurden in das System übernommen. Weitere Unterlagen müssen eingereicht
werden. Nur bei Direktbewerberinnen und Direktbewerbern (beruflicher Bereich) gilt, dass die Bewerbung noch nicht auf
Zulassungsfähigkeit überprüft wurde. Die Prüfung erfolgt erst, wenn sich der/die Bewerber/-in auf eine Stelle an einer
Schule bewirbt und von dieser eingestellt werden soll.)
* übernommen (die Daten wurden vom Regierungspräsidium bearbeitet und in das Lehrereinstellungsverfahren übernommen. Ab
diesem Zeitpunkt nehmen Sie am Einstellungsverfahren teil.)
* vom Regierungspräsidium gelöscht wegen Doppelbewerbung
* vom Regierungspräsidium gelöscht mangels Eingang der Bewerbungsbelege
* vom Regierungspräsidium gelöscht mangels Anerkennung der Lehrbefähigung
* vom Regierungspräsidium gelöscht, weil die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind
* vom Regierungspräsidium gelöscht wegen Terminablauf
* vom Regierungspräsidium gelöscht aus sonstigen Gründen.