Tabelle 7: Schulabgänger und Absolventen des Schuljahres 2024/2025
Abgehende der beruflichen Schulen sind Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2024/2025, die einen beruflichen Bildungsgang vollständig durchlaufen, aber das jeweilige Ziel des Bildungsganges nicht erreicht haben. Eingeschlossen werden solche Personen, die anschließend in einen anderen beruflichen Bildungsgang wechseln. Nicht eingeschlossen werden Abbrecher, die einen beruflichen Bildungsgang vor Ende des Bildungsganges beendet haben.
Absolvierende der beruflichen Schulen sind Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2024/2025, die einen beruflichen Bildungsgang mit Erfolg vollständig durchlaufen und damit das jeweilige Ziel des Bildungsganges erreicht haben. Eingeschlossen werden Schülerinnen und Schüler, die anschließend in einen anderen beruflichen Bildungsgang gewechselt sind, um einen zusätzlichen Abschluss zu erwerben. Bei der Angabe des allgemeinbildenden Abschlusses ist nur der an der beruflichen Schule zusätzlich erworbene allgemeinbildende Abschluss zu berücksichtigen.
An Berufsfachschulen, die zur Fachschulreife führen, muss die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Abschlusszeugnis der Schule und die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife übereinstimmen. Entsprechend gilt dies auch für die Zahl der Absolvierenden mit Abschlusszeugnis der Schule und mit Fachhochschulreife an Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie an den Bildungsgängen 1BK2W, 1BK2T, 1BK2P, 2BKFR und 2BKWI.
Ausfüllhinweise für ASV-BW zu Übersicht 7.3.2
Erhebungsbogen für Berufsfachschulen, Berufseinstiegsjahr, Berufskollegs (einschl. Fachschulen für Sozialpädagogik), Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB), Berufsschulen LS (Vollzeit) und Berufsoberschulen (Mittel- und Oberstufe)
Folgende Schularten können hier erfasst werden:
•Berufsfachschule und Sonderberufsfachschule: 1-jährige BFS, 2-jährige BFS, 2-jährige BFS-Fachschulreife, sonst. BFS VZ, sonst. BFS TZ, SBFS nicht Fachschulreife, 3-jährige SBFS-Fachschulreife
In der Tabelle Pflichtfremdsprachen werden die Schülerzahlen der Matrix-Unterrichtselemente in Pflichtfremdsprachen ausgewertet. Diese müssen mit der Unterrichtsart p für Pflichtfach gekennzeichnet sein, damit sie richtig übertragen werden.
Die Fächer, Gruppen und Schülerzahlen von in der Matrix mit der Unterrichtsart x gekennzeichneten Unterrichtselementen werden in die Tabelle Wahlpflichtunterricht übertragen.
Der Zusatzunterricht zur Fachhochschulreife muss manuell erfasst werden.
Der Wahlunterricht wird aus der Matrix übertragen, sofern die Unterrichtselemente dort im Feld Unterrichtsart mit w für Wahlunterricht hinterlegt sind.
Die Tabelle Arbeitsgemeinschaften wird aus dem Modul Besonderer Unterricht in ASV-BW gefüllt. Dort dürfen nur Fächer aus dem Schlüsselverzeichnis für Arbeitsgemeinschaften verwendet werden.
Die AGs werden hier durch Eingabe von Kursbezeichner, Fach, Lehrkraft (sofern nicht von Anderen erteilt), Wochenstunden sowie Unterrichtsart (= a) angelegt. Wird die AG von anderen Personen erteilt, ist die Zelle Lehrkraft leer zu lassen. Schüler weisen Sie zu, indem Sie mit der rechten Maustaste auf die Zeile klicken, und Schüler im Kurs auswählen.
Sofern es Teilnehmende aus dem Bildungsgang des Bogens gibt, werden diese übertragen. Die AG als Gruppe wird dabei auf dem Bogen des Bildungsgangs mit der höchsten Teilnehmerzahl ausgewiesen. Beispielsweise erscheint die Hiphop-AG mit 0 Gruppen im BK1, aber mit einer Gruppe in der Wirtschaftsschule, weil der Anteil der Teilnehmenden aus der Wirtschaftsschule größer ist.
Verwenden Sie soweit möglich konkrete Fächer für die Zuordnung (Deutsch, Mathematik, Chor, Theater …). Die Fächer mit der Bezeichnung Arbeitsgemeinschaft sonstiger … Bereich bitte nur verwenden, wenn keines der anderen Fächer passend erscheint.
Ist das einer Arbeitsgemeinschaft zugrunde gelegte Fach ebenso ein Pflichtfach (Deutsch, Mathematik, Englisch etc.), dann werden Noten, die in dem Pflichtfach vergeben wurden, auf den Zeugnissen auch bei der Arbeitsgemeinschaft angezeigt.
Abhilfe: Legen Sie für diese Fächer spezielle AG-Fächer an. Dazu erstellen Sie in ASV-BW auf dem Reiter Schulische Daten > Fächer auf Grundlage von beispielsweise Deutsch ein Fach mit der schuleigenen Bezeichnung AG_Deutsch:
Dieses Fach hat statistisch gesehen die identischen Eigenschaften wie das Pflichtfach. Verwenden Sie bei der Anlage einer Arbeitsgemeinschaft dann das neu erstellte Fach AG_Deutsch statt Deutsch:
Bei bereits bestehenden Arbeitsgemeinschaften kann das neue Fach ebenfalls zugeordnet werden.
•die Schüler mit einem endgültigen Schulaustrittsdatum auf dem Reiter Austritt im vorherigen Schuljahr und einer vollständig gefüllten Zeile mit Eintritts- und Austrittsdatum für den jeweiligen Bildungsgang des ESS-Bogens im Bildungs-verlauf dort
•die Schüler des aktuellen ESS-Schuljahres mit einer vollständig gefüllten Zeile mit Eintritts- und Austrittsdatum für den jeweiligen Bildungsgang des ESS-Bogens im Bildungsverlauf für das vorherige Schuljahr
Die Tabellenzeilen von Tabelle 7 werden anhand der Auswahl im Feld Abschluss gefüllt.
Achtung!
Wenn Sie Z oder KE wählen oder das Feld Abschluss leer lassen, findet keine Übertragung des jeweiligen Datensatzes in Tabelle 7 statt, weil Abbrecher, die einen Bildungsgang vor Ende des Bildungsgangs beenden, nicht gezählt werden.
Wählen Sie daher, sofern inhaltlich zutreffend, andere Werte in der Liste, die die Übertragung der Datensätze in Tabelle 7 ermöglichen.