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ESS - Elektronische Schulstatistik

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Schulbogen 5

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Ausfüllhinweise zur ESS zu Schulbogen 5

Schulbogen 5 - Tabelle 51 - Abgänge

Es sind nur Abgänge nach erfüllter Vollzeitschulpflicht (i.d.R. mindestens fünf Jahre Besuch einer weiterführenden Schule, vgl. § 75 SchG) zu melden (siehe auch Anmerkungen an der Tabelle).

Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt des Abgangs einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hatten und mit einem Abschluss des Förderschwerpunkts Lernen bzw. geistige Entwicklung abgingen, stellen eine Teilmenge der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss dar und müssen in diesen enthalten sein.

Abgänge aus Vorbereitungsklassen werden in dieser Tabelle separat erhoben.

Beachten Sie bitte, dass die ausländischen Schülerinnen und Schüler eine Teilmenge derjenigen mit Migrationshintergrund darstellen und in diesen enthalten sein müssen. Ebenso sind die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund eine Teilmenge der Schülerinnen und Schüler insgesamt und müssen in diesen enthalten sein.

 

Ausfüllhinweise für ASV-BW zu Schulbogen 5

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