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ESS - Elektronische Schulstatistik

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Schulbogen 4 Blatt 1

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Ausfüllhinweise zur ESS zu Schulbogen 4 Blatt 1

Schulbogen 4 Blatt 1 - Tabelle 41 - Zugänge (unterteilt in Tabelle 41a und 41b)

Schulanfängerinnen und -anfänger, die 2024 schulpflichtig wurden, sind zwischen dem 01.07.2017 und dem 30.06.2018 geboren. Schulanfängerinnen und -anfänger, die vor 2024 schulpflichtig wurden, sind vor dem 01.07.2017 geboren.

Diejenigen Erstklässlerinnen und Erstklässler, die nach dem Besuch einer Grundschulklasse in die 1. Klassenstufe des SBBZ überwechseln, werden als Zugänge aus Grundschulen bzw. Gemeinschaftsschulen Primarstufe gezählt.

In Tabelle 41a werden NUR ZUGÄNGE von Schülerinnen und Schülern MIT Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot eingetragen.

In Tabelle 41b werden NUR ZUGÄNGE von Schülerinnen und Schülern OHNE Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (umgekehrte Inklusion) eingetragen.

Schulbogen 4 Blatt 1 - Tabelle 42 - Übergänge (unterteilt in Tabelle 42a, 42b und 42c)

Bei den Übergängen handelt es sich um Schulart- oder Schulortwechselnde innerhalb des allgemeinbildenden Schulwesens.

In Tabelle 42a werden NUR ÜBERGÄNGE von Schülerinnen und Schülern eingetragen, die auf andere allgemeine Schularten übergingen und deren Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot aufgehoben wurde („Rückschulung“).

In Tabelle 42b werden NUR ÜBERGÄNGE von Schülerinnen und Schülern eingetragen, die auf eine andere allgemeine Schulart übergingen und deren Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot weiterbesteht („Inklusion“).

In Tabelle 42c werden ÜBERGÄNGE von Schülerinnen und Schüler eingetragen, die auf

- andere SBBZ mit gleichem Förderschwerpunkt

- SBBZ mit anderem Förderschwerpunkt (NEU)

übergingen.

Ausfüllhinweise für ASV-BW zu Schulbogen 4 Blatt 1

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