Schulbogen 4 Blatt 1 - Tabelle 41 - Zugänge (unterteilt in Tabelle 41a und 41b)
Schulanfängerinnen und -anfänger, die 2024 schulpflichtig wurden, sind zwischen dem 01.07.2017 und dem 30.06.2018 geboren. Schulanfängerinnen und -anfänger, die vor 2024 schulpflichtig wurden, sind vor dem 01.07.2017 geboren.
Diejenigen Erstklässlerinnen und Erstklässler, die nach dem Besuch einer Grundschulklasse in die 1. Klassenstufe des SBBZ überwechseln, werden als Zugänge aus Grundschulen bzw. Gemeinschaftsschulen Primarstufe gezählt.
In Tabelle 41a werden NUR ZUGÄNGE von Schülerinnen und Schülern MIT Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot eingetragen.
In Tabelle 41b werden NUR ZUGÄNGE von Schülerinnen und Schülern OHNE Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (umgekehrte Inklusion) eingetragen.
Schulbogen 4 Blatt 1 - Tabelle 42 - Übergänge (unterteilt in Tabelle 42a, 42b und 42c)
Bei den Übergängen handelt es sich um Schulart- oder Schulortwechselnde innerhalb des allgemeinbildenden Schulwesens.
In Tabelle 42a werden NUR ÜBERGÄNGE von Schülerinnen und Schülern eingetragen, die auf andere allgemeine Schularten übergingen und deren Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot aufgehoben wurde („Rückschulung“).
In Tabelle 42b werden NUR ÜBERGÄNGE von Schülerinnen und Schülern eingetragen, die auf eine andere allgemeine Schulart übergingen und deren Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot weiterbesteht („Inklusion“).
In Tabelle 42c werden ÜBERGÄNGE von Schülerinnen und Schüler eingetragen, die auf
- andere SBBZ mit gleichem Förderschwerpunkt
- SBBZ mit anderem Förderschwerpunkt (NEU)
übergingen.
Ausfüllhinweise für ASV-BW zu Schulbogen 4 Blatt 1
Bitte manuell befüllen, falls keine Daten aus dem vorherigen Schuljahr in ASV-BW verfügbar sind ("ASV-Umsteiger").
Zu korrekten Anzeige der Zugänge MIT Anspruch auf ein sonderpädagogisches Förderangebot sind in ASV-BW diese Felder zu pflegen:
Im Modul Schüler, Reiter Eintritt, die Felder vorherige Schule und Bildungsgang an vorheriger Schule, bei Schulanfängern die Felder Einschulung (in die Klassenstufe 1) am und Art der Einschulung.
Im Modul Schüler, Reiter Bildungsverlauf, die Felder Eintritt am, Schule, Bildungsgang, Klassen-/Jahrgangsstufe und Klassenart.
Im Modul Schüler, Reiter Sonderpäd., die Felder Anspruch gültig ab, Förderschwerpunkt und Ggf. befristet bis und Anspruch aufgehoben am.
Das Feld Zugang aus inklusivem Angebot wird mit einem Haken versehen, wenn der Schüler einen gültigen sonderpädagogischen Bildungsanspruch hat und auch schon in der vorherigen Schule inklusiv beschult wurde.
Bitte manuell befüllen, falls keine Daten aus dem vorherigen Schuljahr in ASV-BW verfügbar sind ("ASV-Umsteiger").
Zur korrekten Anzeige der Zugänge OHNE Anspruch auf einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch sind in ASV-BW diese Felder zu pflegen:
Im Modul Schüler, Reiter Eintritt, die Felder vorherige Schule und Bildungsgang an vorheriger Schule, bei Schulanfängern die Felder Einschulung (in die Klassenstufe 1) am und Art der Einschulung.
Im Modul Schüler, Reiter Bildungsverlauf, die Felder Eintritt am, Schule, Bildungsgang, Klassen-/Jahrgangsstufe und Klassenart.
Bitte manuell befüllen, falls keine Daten aus dem vorherigen Schuljahr in ASV-BW verfügbar sind ("ASV-Umsteiger").
Zur korrekten Anzeige der Übergänge OHNE Anspruch auf einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch sind in ASV-BW diese Felder zu pflegen:
Im Modul Schüler, Reiter Austritt, die Felder (Endgültiger) Austritt aus Schule am und Übergang wohinund Austrittsgrund.
Im Modul Schüler, Reiter Sonderpäd., müssen die Felder Anspruch gültig ab und Förderschwerpunkt leer sein oder im Feld Anspruch aufgehoben am steht ein Aufhebungstermin oder in Ggf. befristet bis ein Befristungstermin (Termin liegt vor dem Austrittsdatum).
Bitte manuell befüllen, falls keine Daten aus dem vorherigen Schuljahr in ASV-BW verfügbar sind ("ASV-Umsteiger").
Zur korrekten Anzeige der Übergänge von Schülerinnen und Schülern, die auf eine andere allgemeine Schulart übergingen und deren Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot weiter besteht („Inklusion“) sind in ASV-BW diese Felder zu pflegen:
Im Modul Schüler, Reiter Ein-/Austritt, die Felder (Endgültiger) Austritt aus Schule am, Übergang wohinund Austrittsgrund.
Im Modul Schüler, Reiter Sonderpäd., die Felder Anspruch gültig ab und Förderschwerpunkt.