Schulbogen 3 - Tabelle 3.1 – Inklusion: Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler MIT einem vom Staatlichen Schulamt festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Seit dem Schuljahr 2015/16 wird auch an den Freien Waldorfschulen die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Bescheid des Staatlichen Schulamts nach § 82 (1) SchG muss vorliegen) erfragt.
Dabei sind pro Klassenstufe die inklusiv unterrichteten Schülerinnen und Schüler nach ihrem Förderschwerpunkt und Geschlecht einzutragen.
Diese müssen in der Tabelle 1.1a und auf dem Beleg zur Schuldatei enthalten sein.
Seit dem Schuljahr 2022/23 werden in der Tabelle zur Inklusion zwei weitere Merkmale erfasst:
a)Die Anzahl der zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot; Hinweis: Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt "Lernen" oder "Geistige Entwicklung" werden ALLE zieldifferent unterrichtet (daher keine gesonderte Abfrage); Schülerinnen und Schüler mit den anderen aufgeführten Förderschwerpunkten können sowohl zielgleich als auch zieldifferent unterrichtet werden.
b)die Zahl der Schülerinnen und Schüler, für die der Anspruch erstmals festgestellt wurde.
Bei beiden neuen Merkmalen handelt es sich um Teilmengen aller Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot.
Schulbogen 3 – Tabelle 3.2 – Aufhebung bzw. Auslaufen eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
In diese Tabelle alle Schülerinnen und Schüler einzutragen, für die im genannten Zeitraum ein Feststellungsbescheid vom SSA nach § 82 (1) Schulgesetz ausgelaufen ist (und nicht verlängert wurde) oder bei denen ein Bescheid zur Aufhebung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorgelegt wurde.
Diese Schülerinnen und Schüler müssen in der Tabelle 1.1a und auf dem Beleg zur Schuldatei enthalten sein.
Die Angaben werden aus dem Schülermodul in ASV-BW übernommen. Die Pflege der Schülerdaten in ASV-BW auf den Reitern Schuljahr und Sonderpäd. erfolgt analog zu den übrigen Schularten, siehe z.B. hier Inklusion. |
Die Angaben werden aus dem Schülermodul in ASV-BW übernommen. Die Pflege der Schülerdaten in ASV-BW auf dem Reiter Sonderpäd. erfolgt analog zu den übrigen Schularten, siehe z.B. hier Aufhebung bzw. Auslaufen eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. |