Schulbogen 1 - Tabelle 1.1 - Teilnehmer nach Klassenstufen
Es wird gebeten, auf die Übereinstimmung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassenzahlen mit dem Erhebungsbogen zur Schuldatei (SCD) zu achten.
3-jährige Abendrealschulen melden in den Klassenstufen 1 bis 3, 2-jährige in den Klassenstufen 2 bis 3.
Kollegs ohne Vorkurs melden in den Klassenstufen II bis IV.
Bei den erteilten (Lehrerkräfte-) Wochenstunden müssen die Angaben mit denen auf Bogen 3 (Tabelle 3.2) übereinstimmen.
Schulbogen 1 - Tabelle 1.2 - Teilnehmer an 5- bzw. 3-stündigen Kursen im 1. und 3. Halbjahr der Kursphase
Bei Kooperation mit anderen Schulen sind auswärtige Schülerinnen und Schüler, die einen Kurs an der berichtenden Schule besuchen, in Tabelle 1.2 bei der Zahl der Teilnehmenden entsprechend zu berücksichtigen, während Schülerinnen und Schüler der berichtenden Schule, die einen Kurs an einer fremden Schule besuchen, in dieser Tabelle nicht auszuweisen sind.
ZBW enthält die Bildungsgänge Kolleg, Abendrealschule und Abendgymnasium.
Für die Schularten des zweiten Bildungswegs Kolleg, Abendrealschule und Abendgymnasium werden keine Daten aus ASV übertragen.
Daher sollte die ESS aus ASV für diese Schularten nur im manuellen Modus erfolgen. Alle Daten sind dann direkt auf den Masken einzugeben und im Anschluss elektronisch abzugeben.