Schulbogen 1 Blatt 3 - Tabelle 1.1 und Tabelle 1.8.1 - Zahl der Schüler je Klassenstufe und Fremdsprachenfolge:
Es sind alle Schülerinnen und Schüler anzugeben, die organisatorisch zur Schule gehören. In Tabelle 1.1 werden die Schülerinnen und Schüler des 9-jährigen Bildungsgangs und Aufbaugymnasien eingetragen, in Tabelle 1.8.1 die Schülerinnen und Schüler des 8-jährigen Bildungsgangs.
Bitte die Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach deren Fremdsprachenfolge aufschlüsseln und entsprechend auf die Klassenstufen verteilen. Die Schüler innen und Schüler in Vorbereitungsklassen werden in der separaten Zeile „VKL“ eingetragen und müssen in der Zeile „Schüler insgesamt“ enthalten sein. Die Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen werden hierbei im jeweiligen Bildungsgang der Klassenstufe zugeordnet, in der die Schüler am regulären Unterricht teilnehmen bzw. teilnehmen würden, wenn die sprachlichen Voraussetzungen gegeben wären (bitte die Schüler nicht nach dem Alter einer Klassenstufe zuordnen).
Beachten Sie bitte, dass die ausländischen Schülerinnen und Schüler eine Teilmenge der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund darstellen und in diesen enthalten sein müssen. Ebenso sind die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund eine Teilmenge der Schüler insgesamt und müssen in diesen enthalten sein.
Beachten Sie ferner, dass das Fach Ethik seit dem Schuljahr 2021/22 auch in der 5. Klassenstufe angeboten wird.
Ferner beachten Sie bitte, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler nach Profilen je Klassenstufe ab Klassenstufe 8 (G8) bzw. 9 (G9) mit der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Fremdsprachenfolge je Klassenstufe übereinstimmen muss. Sollte es in Einzelfällen aufgrund von Sondergenehmigungen zu Überschneidungen zwischen den Profilen kommen (z. B. NWT-Profil in einer Klasse mit 3 statt 4 Unterrichtsstunden, dafür 2 Unterrichtsstunden in der 3. Fremdsprache), ist in diesen Fällen die Schulleitung angehalten, nach dem Schwerpunktprinzip eine Zuordnung zu einem der sechs aufgelisteten Profile vorzunehmen. Ist dies überhaupt nicht möglich, sind die Schülerinnen und Schüler in der Rubrik „Zuordnung nicht möglich“ aufzunehmen. In dieser Rubrik wäre auch die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der sechsjährigen Aufbauzüge und der Realschulaufsetzer einzutragen (an diesen sind laut „Stundentafelverordnung Gymnasien“ Profile nicht vorgesehen).
Bitte melden Sie auch die Schülerinnen und Schüler, die bilingual unterrichtet werden, und achten darauf, dass pro Klassenstufe die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit bilingualem Unterricht nicht höher ist als die Zahl der Schülerinnen und Schüler insgesamt in dieser Klassenstufe.
Grundsätzlich müssen die Angaben auf dem Schulbogen in der Zeile Schüler insgesamt je Klassenstufe mit den entsprechenden Angaben auf dem SCD-Beleg übereinstimmen. Ebenso müssen die Angaben zu Vorbereitungsklassen mit denen auf dem SCD-Beleg übereinstimmen SCD-Beleg übereinstimmen. |