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12.11.2018
Wichtige Informationen zur Lehrereinstellung zum Schuljahr 2019/2020
I. (Erneuerungs-)Bewerbung ist ab sofort möglich
II. Aktualisierte Bewerberhinweise stehen ab sofort zur Verfügung
III. Sonderausschreibung im Dezember 2018 zur Einstellung im Sommer 2019 für Lehramtsbewerberinnen und -bewerber für das Lehramt Grundschule und das Lehramt Sonderpädagogik sowie für Lehrkräfte für berufliche Schulen
I. (Erneuerungs-)Bewerbung ab sofort möglich
Die Möglichkeit der Erneuerungsbewerbung für Bewerberinnen und Bewerber, die im Einstellungsverfahren 2018
nicht eingestellt wurden, bzw. einer Bewerbung für die Bewerberinnen und Bewerber, die 2019 erstmals in den
Schuldienst des Landes eingestellt werden wollen, steht ab sofort zur Verfügung.
Eine Bewerbung erfordert zunächst eine Registrierung. Wenn Sie noch nicht registriert sind, klicken Sie auf Bewerbung bzw. "Erneuern", tragen Ihre E-Mail-Adresse ein und wählen "...neues
Benutzerkonto registrieren". Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Seite.
Ein Einstellungsverfahren zum Februar 2019 findet nicht statt. Lehrkräfte, die den Vorbereitungsdienst im Dezember
2018 bzw. Januar 2019 abschließen werden, können sich für eine befristete Vertretungstätigkeit bis Sommer 2019
über das Verfahren Vertretungspool Online (VPO) sowie für
eine Einstellung zum Sommer 2019 über die entsprechenden Verfahren bewerben.
Bitte denken Sie auch daran, Ihre persönlichen Daten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Anschrift) ggf. zu aktualisieren.
Bitte beachten Sie, dass eine Änderung der bisherigen Bewerberdaten noch keine Erneuerung der Bewerbung darstellt.
Dies muss wie beschrieben durchgeführt werden.
II. Aktualisierte Bewerberhinweise ebenfalls ab sofort im Internet
Die Bewerberhinweise für
die Einstellungen im Jahr 2019 im Bereich der Grundschullehrkräfte, der Lehrkräfte für Werkreal-, Haupt- und Realschulen,
der Lehrkräfte für Sonderpädagogik, der Fachlehrkräfte für musisch-technische Fächer, der Fachlehrkräfte
und Technischen Lehrkräfte für Sonderpädagogik, der wissenschaftlichen Lehrkräfte an Gymnasien und an beruflichen
Schulen sowie für die Technischen Lehrkräfte kaufmännischer und hauswirtschaftlicher Richtung wurden überarbeitet und
stehen ab sofort zum Herunterladen bzw. Ausdrucken zur Verfügung.
Allen Bewerberinnen und Bewerbern wird dringend empfohlen, diese Hinweise aufmerksam durchzulesen und zu beachten.
III. Sonderausschreibung im November/Dezember 2018 zur Einstellung zum Sommer 2019 für Lehramtsbewerberinnen und
Lehramtsbewerber für das Lehramt Grundschule und das Lehramt Sonderpädagogik sowie für Lehrkräfte für berufliche
Schulen
Zur Gewinnung von Grundschullehrkräften, Lehrkräften für Sonderpädagogik und Lehrkräften für berufliche
Schulen (nur berufsbezogene Fächer) in schwer zu versorgenden Standorten erfolgt im November/Dezember 2018 eine Sonderausschreibung
für die Einstellung zum September 2019.
Es gelten grundsätzlich die Hinweise zur Lehreinstellung für Lehrerinnen und Lehrer mit folgenden
Besonderheiten:
Bewerbungen können im Zeitraum vom 30. November bis 5. Dezember 2018 bei den jeweiligen Schulen
erfolgen.
Der Belegausdruck der Online-Meldung der Bewerbung auf die ausgeschriebenen Stellen (das sogenannte Pflichtanschreiben) sowie ein ggfs.
individuelles Anschreiben, das auf die in der Ausschreibung geforderten Qualifikation eingeht, müssen bis 5. Dezember 2018 in
Papierform an die jeweiligen Schulen gesandt werden.
Für alle schulbezogenen Ausschreibungen müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen (s. Nr. 5 der Hinweise zur
Lehrereinstellung) bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist über das LOBW-Portal einmalig hochgeladen werden. Sie stehen dann allen Schulen, für die eine Bewerbung
erfolgte, zur Verfügung.
Voraussetzung für eine Bewerbung auf diese Stellen:
Die Online-Bewerbung auf die
Bewerberliste muss rechtzeitig vor der Ausschreibung erfolgen und der unterschriebene Belegausdruck der Bewerbung
muss dem Regierungspräsidium bis spätestens 29. November 2018 übermittelt werden (ggfs. auch eingescannt
oder per Fax).
Überprüfen Sie bitte, ob Ihr Bewerbungsstatus auf „übernommen“ steht.
Ansonsten können Sie nicht am Verfahren teilnehmen.
Für die Stellen für das Lehramt Grundschule können sich neben den Absolventinnen und Absolventen des im Sommer 2019
endenden Vorbereitungsdienstes auch Lehrkräfte für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen bewerben.
Abschluss des Verfahrens:
Es ist beabsichtigt, die Entscheidung über die Zuweisung auf diese Stellen im Wesentlichen vor Beginn der Weihnachtsferien zu
treffen.
Die Mindestverweildauer an der Schule beträgt drei Jahre. Ob danach eine Versetzung möglich
ist, hängt von mehreren Faktoren ab (z. B. Bedarf im Zielbereich, Ersatzmöglichkeit an der bisherigen Schule).
Die Annahme der Stelle ist verbindlich.
Wird diese später vom Bewerber/von der Bewerberin zurückgenommen, ist eine weitere Teilnahme am Einstellungsverfahren 2019 nicht
mehr möglich.
Besonderheiten für Neubewerberinnen und Neubewerber ohne Note der Zweiten
Lehramtsprüfung:
Die Stellenzusage erfolgt bei Neubewerberinnen und Neubewerbern unter dem Vorbehalt des Bestehens der Prüfung und unter dem Vorbehalt
einer rechtlichen Überprüfung durch das zuständige Regierungspräsidium im Hinblick auf die erzielte
Laufbahnprüfungsnote im Vergleich zu den Mitkonkurrentinnen und Mitkonkurrenten um die konkrete Stelle (s. auch Nr. 5 der Hinweise zur
Lehrereinstellung).
