Suchfunktion
Informationen zum Orientierungspraktikum
Bevor Sie sich auf die Suche nach einer geeigneten Schule für das zweiwöchige Orientierungspraktikum begeben, empfehlen wir Ihnen die Lektüre
- der Hinweise zum Ablauf des zweiwöchigen Orientierungspraktikums (Handreichung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, Stand 25.02.2013)
- der Hinweise zum Ablauf des dreiwöchtigen Orientierungspraktikums im Rahmen eines Bachelor/Masterstudiengangs für das Lehramt Gymnasien (Handreichung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, Stand 15.06.2015).
- der Dokumentation zur Online-Bewerbung zum Orientierungspraktikum
Hinsichtlich der Absolvierung des Schulpraxissemesters sind u.a. folgende Hinweise für Sie verbindlich:
-
- Informationen zum Nachweis des Masernschutzes
- Formblatt zum erforderlichen Nachweis des Masernschutzes
- Belehrung gemäß § 35 IfSG ("Gesundheitsbelehrung")
- Datenschutzbelehrung
- Verpflichtungserklärung nach § 6 des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg
- Absagepflicht: Da den Schulen durch die Organisation und Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten ein erheblicher Aufwand entsteht, ist bei Eintreten wichtiger Gründe, die dem Praktikum entgegenstehen, eine schnellstmögliche Absage des Praktikums an der Schule erforderlich.
Informationen zum Orientierungstest sowie zum Studium allgemein können Sie auch von den Lehrerbildungszentren der Universitäten erhalten:
Freiburg
Heidelberg
Karlsruhe
Konstanz
Mannheim
Stuttgart und Hohenheim
Tübingen
Ulm

Auf dem Auftritt des Kultusministeriums erhalten Sie weitere Informationen zur