Suchfunktion
Zusatzqualifizierung von Gymnasiallehrkräften zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt an Grundschulen
Weitere Einstellungschancen für gymnasiale Lehrkräfte
Gymnasiale Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber können sich in den Ausschreibungsphasen Bedarfsregionen / Ländlicher
Raum (12. bis 21. Februar 2021), Hauptausschreibung (1. bis 11. April 2021), Sonderausschreibung (19. Mai bis 6. Juni 2021) und im
Nachrückverfahren (ab 16. Juli 2021) bzw. weitere bis 30. September (hier als Stelleninformationen der Regierungspräsidien) auf
Stellen für Grundschullehrkräfte, die auch für Gymnasiallehrkräfte ausgeschrieben sind, bewerben.
Voraussetzung für die Bewerbung
Auf diese Stellen können sich Gymnasiallehrkräfte bewerben, die die Lehrbefähigung in mindestens einem Fach der
Grundschule haben. Dies sind die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch, Sport, Kunst, Musik, evangelische
Religionslehre, katholische Religionslehre, Biologie, Chemie, Physik, NWT, Geschichte, Gemeinschaftskunde, Politik /
Wirtschaftswissenschaft oder Geographie. Gymnasiallehrkräfte, die keines dieser Fächer nachweisen können, können
für diese Maßnahme berücksichtigt werden, wenn sie mindestens ein Schuljahr erfolgreich Vertretungsunterricht an einer
Grundschule erteilt haben.
Der Gesamtnotenschnitt in der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien muss mindestens 3,5 betragen.
Die Einstellung von Gymnasiallehrkräften kann nur nachrangig erfolgen, wenn sich keine Grundschullehrkräfte auf die
ausgeschriebenen Stellen bewerben.
Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Grundschule durch eine laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung
Gymnasiallehrkräfte können im Rahmen dieser Beschäftigung an Grundschulen neben ihrer bereits vorhandenen Laufbahnbefähigung für das Lehramt für den höheren Schuldienst an allgemein bildenden Gymnasien eine zusätzliche Laufbahnbefähigung für das Lehramt Grundschule erwerben.
Ablauf der Zusatzausbildung
Die Dauer der laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung erstreckt sich auf ein Jahr und findet während der Beschäftigung an einer Grundschule statt. Von Beginn an finden pädagogische Schulungen berufsbegleitend nach einer Einführungswoche an weiteren 15 Ausbildungstagen statt. Durchgeführt wird die pädagogische Schulung durch das Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Grundschule) dem die Einsatzschule zugeordnet ist. Die Einführungswoche liegt zeitnah nach den Sommerferien. Die Ausbildungstage finden immer am gleichen Wochentag im 2-wöchigen Rhythmus statt. Auf einen Ausbildungstag am Seminar folgt in der Woche darauf ein Hospitationstag an der Schule. Wenn klar ist, an welcher Schule die Lehrkraft eingesetzt ist, können die Termine und die Wochentage der Ausbildung über die Schulleitung am zuständigen Seminar erfragt werden.
Baustein der Qualifizierung / Umfang:
Einführungswoche: 5 Tage à 6 Ausbildungsstunden in einer Woche
Ausbildungstage Pädagogik: 5 Tage à 6 Ausbildungsstunden
Ausbildungstage Fach 1: 5 Tage à 6 Ausbildungsstunden
Ausbildungstage Fach 2: 5 Tage à 6 Ausbildungsstunden
Die Stundenreduktion für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beträgt vier Lehrerwochenstunden für die Zeit der pädagogischen Schulung.
Abschluss
Am Ende der pädagogischen Schulung stehen zwei Überprüfungen der Unterrichtspraxis (eine Stunde davon muss Deutsch oder
Mathematik sein) und ein Reflexionsgespräch (45 Minuten) zu grundschuldidaktischen Themen (ein pädagogischer Schwerpunkt, ein
fachdidaktischer Schwerpunkt) mit Wiederholungsmöglichkeit in entsprechender Anwendung der formellen Prüfungsbestimmungen der
Prüfungsordnung für das Lehramt Grundschule (GPO II, 2014).
Am Ende der Qualifizierung an einer Grundschule muss abschließend der Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt
Grundschule festgestellt werden. Grundlage dafür sind unter anderem zwei Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung während der
Maßnahme. Die Lehrkraft muss in der Lage sein, die Tätigkeiten einer Lehrkraft mit der Laufbahnbefähigung für das
Lehramt Grundschule ausüben zu können.
Beschäftigungsregelungen / Laufbahnbefähigungen / Schulartwechsel
Die ausgewählten Gymnasiallehrkräfte erhalten im Rahmen einer Einstellung an Grundschulen zunächst einen Vertrag als TV-L-Beschäftigte mit der auflösenden Bedingung, dass an der Zusatzqualifizierung teilgenommen und diese auch erfolgreich abgeschlossen wird. Bei erfolgreicher Absolvierung der laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung können die Lehrkräfte - sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen - in ein Beamtenverhältnis auf Probe als Grundschullehrkräfte in Besoldungsgruppe A 12 in den Landesdienst übernommen werden. Die Lehrkräfte haben somit zwei Laufbahnbefähigungen und sind Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Grundschulen und für das Lehramt für den höheren Schuldienst an allgemein bildenden Gymnasien.
Einstellungszusage
Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, die sich zusätzlich für das
Grundschullehramt qualifizieren und dann auch ein Einstellungsangebot für die Grundschule annehmen, erhalten jetzt zusätzlich
eine Einstellungszusage für eine spätere Übernahme als beamtete Lehrkräfte im gymnasialen Lehramt.
Die Einstellungszusage im gymnasialen Lehramt greift nach einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Lehramt an der Grundschule.
Unabhängig davon können sie sich jederzeit auf eine Einstellung im gymnasialen Bereich bewerben. Werden sie in einem
Einstellungsverfahren an allgemein bildenden Gymnasien, Gemeinschaftsschulen oder beruflichen Schulen berücksichtigt, dann werden sie
freigegeben und können an die angestrebte Schulart wechseln. Die Tätigkeit an der Grundschule wird bei einer Bewerbung im
Einstellungsverfahren als Zusatzqualifikation angerechnet.

Schreiben
von Frau Ministerin zum Programm für Gymnasiallehrkräfte an Grundschulen
Corona-bedingte Änderungen sind momentan in der Überarbeitung!