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Grundlegende Informationen zum Direkteinstieg
Was ist eigentlich eine Wissenschaftliche Lehrkraft an einer beruflichen Schule?
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Wissenschaftliche Lehrkräfte an beruflichen Schulen haben eine abgeschlossene Hochschulausbildung und sind überwiegend für die Vermittlung der fachtheoretischen Inhalte verantwortlich. Ergänzend hierzu übernehmen die Technischen Lehrkräfte, welche keinen Hochschulabschluss benötigen, die berufspraktischen Unterrichtsinhalte. Beide Typen von Lehrkräften arbeiten zunehmend gemeinsam in Teams, insbesondere bei ganzheitlich orientiertem Unterricht wie beispielsweise dem Lernfeldkonzept. Wissenschaftliche Lehrkräfte müssen auf Grund ihrer akademischen Vorbildung und weiterer zu erfüllender Voraussetzungen nachgewiesen haben, dass sie befähigt sind, in mindestens zwei an einer beruflichen Schule einsetzbaren Lehrbefähigungen unterrichten zu können.
Was beinhaltet das Berufsbild der Wissenschaftlichen Lehrkraft an beruflichen Schulen?
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Die Wissenschaftlichen Lehrkräfte an beruflichen Schulen vermitteln sowohl berufliche Qualifikationen als auch schulische Abschlüsse wie zum Beispiel mittlere Bildungsabschlüsse, Fachschulreife, Fachhochschulreife und allgemeine Hochschulreife. Dabei berücksichtigen sie neue Entwicklungen in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft. Als Pädagoginnen und Pädagogen erziehen sie die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln in Beruf, Familie und Gesellschaft.
Welche Einstiegsmöglichkeiten bestehen?
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a) Grundständiges Lehramtsstudium und anschließender Vorbereitungsdienst (Referendariat):
- für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen
- für das höhere Lehramt an Gymnasien
- Studiengänge Technikpädagogik, Ingenieurpädagogik, Wirtschaftspädagogik, jeweils mit Abschluss Diplom oder Master.
Zusätzlich ist eine Betriebpraxis von drei Monaten (bei Studienabschluss gymnasiales Lehramt) bzw. von 52 Wochen (alle anderen Studienabschlüsse) nachzuweisen.
b) "Seiteneinstieg" in den Vorbereitungsdienst mit geeignetem, nicht auf das Lehramt ausgerichteten Universitätsabschluss:
Ein Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen ist möglich (zum Teil mit Einschränkungen hinsichtlich Studienschwerpunkt und/oder Gesamtnote), wenn ein geeigneter universitärer Abschluss vorliegt, eine einjährige Betriebspraxis nachgewiesen wird und ein entsprechender Bedarf an Lehrkräften besteht.
Weitere Informationen finden Sie im Menüpunkt Seiteneinstieg in den Schuldienst
c) Der Direkteinstieg:
In Baden-Württemberg dient der Direkteinstieg als Sondermodell zur Gewinnung von Lehrkräften in Mangelfächern. Der Einstieg in den Schuldienst erfolgt direkt, as heißt ohne dass die Bewerberin oder der Bewerber den oben genannten Vorbereitungsdienst zu durchlaufen hat. Die Bewerberin oder der Bewerber absolviert hierbei zunächst im tariflichen Arbeitnehmerverhältnis mit vollem Beschäftigungsumfang und vollem Entgelt eine zweijährige berufsbegleitende pädagogische Schulung bei gleichzeitig verringerter Unterrichtsverpflichtung. Nach einem weiteren Bewährungsjahr ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.
In welchen Bereichen ist ein Direkteinstieg möglich?
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Die für den Direkteinstieg zugelassenen Fächer bezienungsweise Fachrichtungen werden entsprechend dem Bedarf jährlich neu festgelegt. Bitte beachten Sie hierzu das aktuelle Zulassungsraster auf dieser Seite (siehe Kasten rechts oben am Seitenrand).
In welchen Schularten kann ich als Direkteinsteigerin oder Direkteinsteiger unterrichten?
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Mit Universitätsabschluss (Diplom, Master) oder als gleichwertig anerkanntem Abschluss (zum Beispiel akkreditierter FH-Masterabschschluss):
Als Lehrkraft im höheren Dienst in allen Schularten der beruflichen Schulen (Berufsschule, Berufsfachschule, Berufskollegs, Berufliche Gymnasien und Berufsoberschulen, Fachschulen).Mit Abschluss einer Fachhochschule oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Diplom, Bachelor) oder universitärem Bachelor-Abschluss:
Als Lehrkraft im gehobenen Dienst in der Berufsschule, der Berufsfachschule, im Berufsvorbereitungsjahr und im Berufseinstiegsjahr. Nach der Ausbildungsphase und Bewährungsphase kann die Teilnahme an einem dreijährigen berufsbegleitenden Aufstiegslehrgang erfolgen. Der erfolgreiche Abschluss führt zum Laufbahnwechsel in den höheren Dienst und damit zur Einsetzbarkeit in allen Schularten der beruflichen Schulen.
In welchen Fächern werde ich unterrichten?
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Aus Ihrem Studium müssen sich mindestens zwei an beruflichen Schulen einsetzbare Lehrbefähigungen ("Fächer") ableiten lassen, wobei die für den Direkteinstieg maßgebliche Lehrbefähigung mit überwiegendem Anteil studiert worden sein muss. Sofern Sie in einem Bewerberauswahlverfahren um eine ausgeschriebene Schulstelle vorrangig platziert werden, prüft das Regierungspräsidium - Abteilung Schule und Bildung, bei dem Sie sich beworben haben, ob Sie den einheitlich geforderten Mindestumfang an Studienveranstaltungen für eine Erstlehrbefähigung und Zweitlehrbefähigung nachweisen können und legt diese gegebenenfalls fest.
Auch im Bereich der Informationstechnik/Datenverarbeitung erfolgt die Fächerfestlegung auf der Grundlage des Studiums. Berufserfahrung alleine ist - trotz vielleicht bester Kenntnisse - nicht ausreichend.
Die Anerkennung zweier Lehrbefähigungen auf der Basis Ihres Studiums gewährleistet nicht, dass Sie alle fachlichen Themenbereiche in der Ausbildung beherrschen. Vielmehr steht es in Ihrer Verantwortung, sich bei möglicherweise auftretenden fachlichen Defiziten selbst in die betreffenden Themen einzuarbeiten oder sich die erforderliche Fachkenntnis anderweitig anzueignen, zum Beispiel durch Teilnahme an entsprechenden Lehrerfortbildungsangeboten.
Welche Qualifikationsanforderungen muss ich erfüllen?
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Wer über den Direkteinstieg Wissenschaftliche Lehrkraft an einer beruflichen Schule werden möchte, muss folgende Qualifikationsanforderungen erfüllen:
- Abschluss eines für die vorgesehenen Lehrbefähigungen geeigneten Studiums an einer Universität, gegebenenfalls auch Fachhochschule oder Berufsakademie;
- mehrjährige, einschlägige und auf aktuellem Stand befindliche Berufserfahrung, die im Anschluss an das Studium erworben wurde.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl unter den Bewerbungen?
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Der Direkteinstieg erfolgt ausschließlich über die Bewerbung auf Stellen, die von den Schulen selbst ausgeschrieben werden (so genannte schulbezogene Stellenausschreibungen). Die einzelne Schule trifft unter den Bewerbungen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, eine Auswahl und orientiert sich dabei an ihrem Bedarf und dem Anforderungsprofil für die ausgeschriebene Stelle.
Die Einstellung erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung , darüber hinaus können weitere besondere Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden vom jeweils zuständigen Regierungspräsidium eingestellt.
Die Einstellung von Universitätsabsolventinnen und Universitätsabsolventen erfolgt in der Regel vorrangig.
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Einstellung?
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Haupteinstellungstermin ist nach den baden-württembergischen Sommerferien, also Anfang September.
Welche Ausbildungsphasen durchlaufe ich als Direkteinsteigerin oder Direkteinsteiger?
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Sie absolvieren zunächst eine zwei Jahre dauernde pädagogische Schulung. Während dieser Phase hospitieren Sie - betreut durch eine Mentorin oder einen Mentor - in Unterrichtsveranstaltungen an Ihrer Schule. In wachsendem Maße geben Sie angeleiteten und selbstständigen Unterricht (vergleiche nachstehende Übersicht über die Stundenzahlen). In den ersten drei Halbjahren besuchen Sie begleitende Lehrveranstaltungen an einem der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) in den Fächern Pädagogik / Pädagogische Psychologie, Allgemeine Didaktik, Fachdidaktik der beiden Fächer, Schulrecht / Schulorganisation. Diese Seminarveranstaltungen finden in der Regel an einem bis anderthalb Tagen pro Woche statt. Im vierten Halbjahr halten Sie benotete Lehrproben, dokumentieren eine Unterrichtseinheit und werden mündlich geprüft.
Übersicht über die zu absolvierenden Stundenzahlen :
1. Halbjahr
2. Halbjahr
3. Halbjahr
4. Halbjahr
Hospitation /
angeleiteter Unterricht6 Std./Wo
2 Std./Wo
2 Std./Wo
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selbstständiger
Unterricht8 Std./Wo
10 Std./Wo
18 Std./Wo
18 Std./Wo
Begleitende Lehrveranstaltungen
an einem Staatlichen Seminar
für Didaktik und LehrerbildungPrüfungen
Im Anschluss daran müssen Sie sich ein Jahr im eigenständig durchgeführten Unterricht bewähren. Teilzeitarbeit ist während der ersten beiden Ausbildungsjahre grundsätzlich nicht möglich. Das Bewährungsjahr kann in Teilzeit, mindestens jedoch mit halbem Deputat (das heißt mindestens 12,5 Unterrichtsstunden pro Woche) absolviert werden.
Werde ich sofort im Beamtenverhältnis eingestellt?
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Ziel ist, Sie nach Bewährung im Beamtenverhältnis zu beschäftigen. Zunächst werden Sie jedoch als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingestellt. Beachten Sie hierzu das Informationsblatt zu Besoldung und Entgelt. Das Arbeitsverhältnis ist üblicherweise zunächst zur Erprobung auf ein Jahr befristet. Erklärtes Interesse der Kultusverwaltung ist jedoch die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, sofern nicht schwer wiegende Gründe dagegen sprechen. Frühestens nach der dreijährigen Schulungs- und Bewährungsphase ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Beamtenstatus erhalten?
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Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen sind unter anderem:
- EU-Bürgerin oder Bürger oder Bürgerin oder Bürger eines Mitgliedstaates des EWR;
- 42. Lebensjahr noch nicht vollendet; diese Altergrenze kann sich im Einzelfall um zwei Jahre je Betreuungsfall oder Pflegefall sowie um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes erhöhen; unabhängig davon kann bei Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteigern im Einzelfall eine Verbeamtung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres auch dann erfolgen, wenn ein eindeutiger Mangel an geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern vorliegt; in diesem Fall muss die Übernahme in das Beamtenverhältnis unter Berücksichtigung der Versorgungslasten einen erheblichen Vorteil für das Land bedeuten;
- Nachweis der Befähigung während der dreijährigen Beschäftigungsphase in beiden Unterrichtsfächern (Bestehen der Prüfung am Ende der pädagogischen Ausbildung, Schulleiterbeurteilung und Unterrichtsbesuch nach Ablauf der einjährigen Bewährungszeit);
- amtsärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung (dauerhafte Dienstfähigkeit).
Wissenschaftliche Lehrkräfte können folgende Laufbahnen im Beamtenverhältnis beschreiten:
Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschule
oder der Dualen Hochschule Baden-WürttembergAbsolventinnen und Absolventen mit Universitätsabschluss oder gleichwertigem
AbschlussBesoldungsgruppe
A 13 - Gehobener Dienst -Besoldungsgruppe
A 13 - Höherer Dienst -Es besteht die Möglichkeit, bei Bewährung oder durch Teilnahme an einem Aufstiegslehrgang in den höheren Dienst aufzusteigen.
Beförderungsmöglichkeiten zur Oberstudienrätin oder zum Oberstudienrat, bei Bestzung von Funktionsstellen auch zur Studiendirektorin oder zum Studiendirektor, Oberstudiendirektorin oder Oberstudiendirektor
Welche Verdienstmöglichkeiten habe ich?
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Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe erfolgt nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder. So werden Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger im gehobenen Dienst der Entgeltgruppe 11 (zum Beispiel mit Bachelorabschluss oder Diplomabschluss einer Fachhochschule oder Dualen Hochschule) und im höheren Dienst der Entgeltgruppe 12 (zum Beispiel mit akkreditierten Masterabschluss oder einem Universitätsdiplom) zugeordnet. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die als Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger in einer der Entgeltgruppen 11 und 12 eingestellt werden, erhalten zusätzlich zum regulären Tabellenentgelt eine Zulage. In den Mangelbereichen Elektro- und Metalltechnik wird eine höhere Zulage gewährt. Bei der Stufenzuordnung können nach Einzelfallprüfung Zeiten einschlägiger Berufserfahrung und förderliche Zeiten berücksichtigt werden. Wie oben ausgeführt ist nach der dreijährigen Schulungs- und Bewährungsphase bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen. Absolventinnen und Absolventen mit Diplom einer Fachhochschule/Berufsakademie oder Bachelor-Absolventinnen und Bachelor-Absolventen werden dann nach Besoldungsgruppe A 13 (Endstufe gehobener Dienst) besoldet, Absolventinnen und Absolventen mit Universitätsdiplom beziehungsweise akkreditiertem Masterabschluss nach Besoldungsgruppe A 13 (Eingangsstufe höherer Dienst).
Wie, wo und wann kann ich mich als Direkteinsteigerin oder Direkteinsteiger bewerben?
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Online zentral registrieren und dann auf Stellenausschreibung bewerben
Die Einstellung als Direkteinsteiger erfolgt ausschließlich über schulbezogene Stellenausschreibungen.
Zur Teilnahme am Verfahren müssen Sie sich zunächst online unter Bewerbung Einstellung registrieren.
Anschließend können Sie sich zu den veröffentlichten Ausschreibungszeiträumen im Bereich schulbezogene Stellen auf konkrete, passende Stellenausschreibungen bewerben. Bitte übernehmen Sie hierzu die von Ihnen ausgewählten Stellenangebote in die Merkliste ("Angebot in Merkliste übernehmen"). Diese Stellenangebote werden in Ihren Antrag übernommen, indem Sie zu Ihren Antragsdetails gehen und den Knopf "Erweitern" klicken.
Erst nachdem die ausschreibende Schule eine Vorauswahl unter den Bewerbungen getroffen hat, prüft das zuständige Regierungspräsidium für diesen Personenkreis der engeren Wahl die formelle Anerkennungsfähigkeit der Direktbewerbung. Dies erfolgt anhand einheitlicher Kriterien. Abschließend erfolgt die Entscheidung, welche Bewerberin bzw. welcher Bewerber den Zuschlag erhält.
Abläufe und Unterlagen
Gibt es Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für weitere Informationen?
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Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Regierungspräsidien. Die Links finden Sie in der rechten Spalte.
Wo finde ich weitere Informationen zum beruflichen Schulwesen?
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Die Broschüre Berufliche Bildung in Baden-Württemberg kann als PDF-Dokument heruntergeladen oder beim Kultusministerium bestellt werden:
Kultusministerium Baden-Württemberg
Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 103442
70173 StuttgartIm Internet erhalten Sie weitere Informationen unter folgenden Adressen :
Kultusministerium
Baden-WürttembergRegierungspräsidium
Stuttgart, Abteilung 7Regierungspräsidium
Karlsruhe, Abteilung 7Regierungspräsidium
Freiburg, Abteilung 7Regierungspräsidium
Tübingen, Abteilung 7
Welche Möglichkeiten gibt es für Meisterinnen und Meister und Technikerinnen und Techniker?
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Als Meisterin oder Meister oder Technikerin oder Techniker können Sie zwar nicht als Wissenschaftliche Lehrkraft eingestellt werden, wohl aber als Technische Lehrkraft im Bereich der Gewerblichen Schulen.
Merkblatt - Einstellung von technischen Lehrerinnen und Lehrern an gewerblichen Schulen (PDF)

Abteilung 7 - Schule und Bildung
Hausanschrift:
Eisenbahnstr. 68
79098 Freiburg
Postanschrift:
79083 Freiburg
Abteilung 7 - Schule und Bildung
Hausanschrift:
Hebelstraße 2
76133 Karlsruhe
Postanschrift:
76247 Karlsruhe
Abteilung 7 - Schule und Bildung
Hausanschrift:
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Postschrift:
Postfach 103642
70031 Stuttgart
Abteilung 7 - Schule und Bildung
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Str. 40
72072 Tübingen
Postanschrift:
Postfach 2666
72016 Tübingen